Sprachanforderungen der Fächer

Für das Studium einiger Fächer werden Fremdsprachenkenntnisse vorausgesetzt. Welche Fremdsprachenkenntnisse dies im Einzelnen sind, kann der Fächerliste unter dem jeweiligen Fach entnommen werden.

Sind die geforderten Sprachkenntnisse zu Studienbeginn nicht vorhanden, so können diese studienbegleitend erworben werden. Die Regelstudienzeit verlängert sich hierdurch in der Regel um ein Semester. Auskunft hierzu geben das Studierendensekretariat oder die Prüfungsordnung des jeweiligen Faches.

Eine Ausnahme hiervon sind die Master-Studiengänge. Hier sind die entsprechenden Sprachkenntnisse eine Zulassungsvoraussetzung.

In Bezug auf Lateinkenntnisse gilt als Faustregel: Sind für ein Fach nur Lateinkenntnisse erfordert, gilt in der Regel das Kleine Latium als ausreichend. Sind Lateinkenntnisse im Umfang eines Latinums erforderlich, ist nur das Große Latinum bzw. das Latinum ausreichend. Im Zweifelsfalle erteilen das Prüfungsamt oder die Studienberatung Auskunft.