Gremienwahlen
Allgemeine Informationen zu den Gremienwahlen
Die Mitglieder der Universität Greifswald wirken an der Selbstverwaltung ihrer Universität mit. Für ihre Vertretung in den Hochschulgremien werden hierzu folgende Mitgliedergruppen gebildet:
- Die Hochschullehrer*innen (Professor*innen, Juniorprofessor*innen),
- die Studierenden,
- die akademischen Mitarbeiter*innen (wissenschaftliche, künstlerische und Doktorand*innen) und
- die weiteren Mitarbeiter*innen.
Kontakt Wahlbüro
Stabsstelle Justitiariat/Wahlamt/Stipendien
Domstraße 11, Eingang 3
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1200
wahlen@uni-greifswald.de
Die Vertreter*innen dieser Mitgliedergruppen im Senat und in den Fakultätsräten werden von diesen Mitgliedern der Universität in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Aufgaben- und Zuständigkeiten der Hochschulgremien sind im Landeshochschulgesetz sowie in der Grundordnung der Universität Greifswald festgelegt.
Die Amtszeit der Vertreter*innen der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitgliedergruppen zwei Jahre.
Auf diesen Seiten finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen der Wahlleiterin, aus denen sich alle Informationen ergeben, wie Sie Ihr Wahlrecht ausüben können. Neben der Wahlbekanntmachung werden die Wahlbewerber*innen bekannt gegeben und später die Wahlergebnisse veröffentlicht werden. Aus der Wahlbekanntmachung können Sie die Wahlzeiträume sowie nähere Informationen zum Ablauf der Online-Wahlen ersehen. Ferner finden Sie Formulare und Hinweise zum Verfahren der Wahlbewerbung und zu der Möglichkeit, von Ihrem Recht der Briefwahl Gebrauch zu machen. Darüber hinaus enthält diese Seite Informationen über die Wahlergebnisse der vergangenen Jahre.
Wichtige Informationen zur Online-Wahl
Die Wahlen der studentischen Mitglieder im Senat und in den Fakulätsräten werden vom 07. bis zum 10. Januar 2025 als Online-Wahl durchgeführt.
Die für den Zugang zum Wahlsystem notwendige Authentifizierung wird über den Nutzeraccount erfolgen, über den Mitglieder und Angehörige der Universität Greifswald zur Erfüllung ihrer Dienstaufgaben oder zur Nutzung im Studium verfügen. Dieser Nutzeraccount wird für Mitglieder im Sinne von § 50 Absatz 1 und § 55 Absatz 2 Nr. 6 Landeshochschulgesetz M-V automatisch angelegt, also für die an der Hochschule hauptberuflich tätigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die immatrikulierten Studierenden, die Doktorand*innen und die Lehrbeauftragten. Im Regelfall sollten Sie also bereits über diesen Nutzeraccount (Accountverwaltung) verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie als Wahlberechtigte*r die Möglichkeit, diesen Nutzeraccount beim Universitätsrechenzentrum zu beantragen. Wer wahlberechtigt und wählbar ist, ergibt sich aus § 2 der Wahlordnung der Universität Greifswald. Es wird empfohlen, den Antrag zeitnah vorzunehmen, damit Sie an der Online Wahl teilnehmen können; Ihr Recht, Briefwahl zu beantragen, bleibt davon selbstverständlich unberührt.
HINWEIS: Ungeachtet der vorgeschalteten Wählerauthentifizierung mittels des persönlichen Nutzeraccounts erfolgt die technische Weiterleitung zum Online-Wahlsystem (OWS) in anonymisierter Weise, so dass eine geheime Stimmabgabe gewährleistet ist, wie es die wahlrechtlichen Bestimmungen erfordern (§ 53 LHG, §§ 3 Abs. 1, 26 Abs. 3 WahlO).
Wahlleiterin
Wahlleiterin
Dr. Juliane Huwe
Domstraße 11, Eingang 4
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1111
Telefax +49 3834 420 1113
kanzlerinuni-greifswaldde
Stellvertretende Wahlleiterin
Dr. Susanne Stratmann
Domstraße 11, Eingang 3
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1200
wahlenuni-greifswaldde
Rechtliche Grundlagen
Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Wahlordnung
Grundordnung