Social Plugins
Bei einem Social Plugin handelt es sich um einen bestimmten Codeblock, der in eine Webseite hineinkopiert ist. Das wohl bekannteste Social Plugin ist der „Gefällt-Mir-Button“ von Facebook, der es ermöglicht, dass der Nutzer Inhalte mit seinen Freunden teilen kann. Bei anderen sozialen Netzwerken (z. B. Twitter, Google+) gibt es vergleichbare Buttons. Das direkte Einbinden eines solchen Social Plugin ist aber datenschutzrechtlich problematisch, da schon bei dem Besuch einer Webseite, die diesen Button enthält, personenbezogene Daten des Besuchers (z. B. die IP-Adresse, Browserversion etc.) an die Betreiber von sozialen Netzwerken (Facebook, Google etc.) übermittelt werden.
Die Datenübermittlung erfolgt sogar unabhängig davon, ob der Nutzer auf den „Gefällt-Mir-Button“ geklickt hat oder nicht. Das bedeutet am Ende, dass auch diejenigen Nutzer ihre Daten übermitteln, die selbst gar keinen Account bei Facebook und Co. besitzen. Die Universität ist als Diensteanbieter datenschutzrechtlich verantwortlich für das Einbinden von Social Plugins auf ihren Internetseiten (§§ 12, 13 TMG). Das bedeutet, dass sie die Nutzer vollumfänglich über Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren hat. Diese Pflicht wird die Universität jedoch kaum erfüllen können, da die Betreiber der sozialen Netzwerke genau darüber weder ausreichende noch vollständig verlässliche Informationen preisgeben.
Bei dieser Sachlage wäre das Einbinden eines Social Plugins nicht datenschutzkonform und somit unzulässig. Aus diesem Grund verzichtet die Universität generell auf das Einbinden von Social Plugins. Als datenschutzfreundliche Alternative kann – beispielsweise über ein Facebook-Icon – ein externer Link gesetzt werden, der dann auf die entsprechende „Fanseite“ verweist.
Quelle und weitere Informationen zum Thema unter Zendas: Einbindung sozialer Netzwerke.