Ausschreibung: Zuschüsse für Nachwuchswissenschaftler*innen zur aktiven Konferenzteilnahme im In- und Ausland

Ziel: Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein erklärtes Ziel der Universität Greifswald. Mit diesem Förderprogramm wird der besonderen Situation von (Post-)Doktorand*innen Rechnung getragen. Ziel der Förderung sind die Unterstützung des wissenschaftlichen Austausches sowie die Präsentation von Forschungsergebnissen.

Antragsberechtigt sind (Post-)Doktorand*innen der Universität Greifswald, die im Rahmen einer Konferenz oder Tagung aktiv eigene Forschungsvorhaben oder Ergebnisse präsentieren bzw. eine Session moderieren und die zum Zeitpunkt der Reise bzw. online-Teilnahme an der Universität als wiss. Mitarbeiter*in bzw. Hilfskraft beschäftigt sind. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der jeweilige Beitrag für die Konferenz oder Tagung angenommen wurde. Ausgeschlossen von der Förderung sind drittmittelfinanzierte Nachwuchswissenschaftler*innen, Doktorand*innen mit einem Stellenumfang von mehr als 65% sowie Nachwuchswissenschaftler*innen der Universitätsmedizin.

Förderung: Die Förderung wird in Form eines prozentualen Zuschusses gewährt, der in der Regel maximal 50 % der geplanten förderfähigen Gesamtkosten umfassen kann. Förderfähig sind alle mit der Konferenzteilnahme in Verbindung stehenden Kosten gemäß Landesreisekostengesetz M-V (Reise- und Übernachtungskosten, Teilnahmegebühren, sonstige Kosten). Das Antragsvolumen muss mindestens 200 € (400 € Gesamtkosten) betragen. Die Förderung ist in der Regel auf 300 € für Veranstaltungen in Deutschland und auf 500 € bei internationalen Reisen begrenzt.

Ausschreibungsfrist: Die Einreichung von Anträgen ist zu folgenden vier Terminen möglich: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember. Der Antrag muss bis spätestens vier Wochen vor der der beabsichtigten Reise bzw. Teilnahme eingereicht werden.

Antrag: Einzureichen sind folgende Unterlagen

  • Schreiben (max. 1 Seite) mit Vorstellung der Konferenz oder Tagung und beabsichtigtem aktiven Beitrag (Poster, Vortrag oder Funktion als Chairperson)
  • Nachweis über die Annahme des Beitrags (kann nachgereicht werden, muss aber spätestens zum Zeitpunkt des Mittelabrufs vorliegen)
  • Lebenslauf
  • Unterstützungsschreiben des*der Betreuer*in oder des*der Lehrstuhlinhaber*in
  • Erklärung der*des Lehrstuhlinhaber*in über die Höhe des eigenen Zuschusses sowie Erklärung, dass keine Vollfinanzierung aus Lehrstuhlmitteln / Drittmitteln möglich ist
  • ggf. Liste über Publikationen und eingeworbene Drittmittel (insbesondere bei Postdoktorand*innen)

Finanzplan: Die Gesamtkosten der Reise, zugesagte Finanzierungsbeträge und die beantragte Förderung sind durch einen Finanzierungsplan nach folgendem Muster zu unterlegen:

Kategorie Betrag (EUR)
1. Kosten  
• Reisekosten  
• Übernachtungskosten  
• Teilnahmegebühren  
• Sonstige Kosten (Parkkosten, Visa-Gebühren etc.)  
Gesamtkosten  
2. Zugesagte bzw. beantragte Finanzierungsbeiträge  
• Lehrstuhl/Institut  
• International Office  
• Sonstige  
3. Beantragte Förderung  

Die Bewilligung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung und der Annahme einer aktiven Tagungsteilnahme.

Über die Verwendung der Mittel ist inhaltlich und finanziell Bericht zu erstatten. Mittel, die nicht mehr in Übereinstimmung mit dem Antrag und der Bewilligung eingesetzt werden können, verfallen.

Die Anträge sind in ausschließlich elektronischer Form per E-Mail an das Rektorat zu senden:

Prorektor für Forschung, Transfer und Digitalisierung
prorektor-forschunguni-greifswaldde

Verfahren: Nach Einreichung der Unterlagen werden die Anträge durch den Prorektor für Forschung, Transfer und Digitalisierung begutachtet und spätestens 4 Wochen nach dem Einreichtermin beschieden.


Ansprechpartner

Prorektor Forschung, Digitalisierung und Transfer
Domstraße 11, Eingang 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1162
prorektor-forschung@uni-greifswald.de