Ausschreibung: Anschubfinanzierung für Nachwuchswissenschaftler*innen

Ziel der Anschubfinanzierung ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nach Abschluss der Promotion, die der besonderen Situation von Nachwuchswissenschaftler*innen am Beginn ihrer wissenschaftlichen Laufbahn Rechnung trägt und ihre individuelle Karriere fördert. Die Anschubfinanzierung dient der Unterstützung der Antragstellung in Programmen, die vor allem für Nachwuchswissenschaftler*innen relevant sind (insbesondere Erstantrag auf Sachbeihilfe, Eigene Stelle, Walter Benjamin-Programm der DFG; Feodor Lynen-Forschungsstipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung; Förderprogramme für Postdocs bei Stiftungen sowie Programme zur Vorbereitung einer Gründung aus der Wissenschaft wie EXIST-Forschungstransfer und -Gründerstipendium).

Antragsberechtigt sind alle Nachwuchswissenschaftler*innen der Universität Greifswald mit Ausnahme der Universitätsmedizin, deren Promotion nicht länger als in der Regel vier Jahre zurückliegt und die zum Zeitpunkt der Antragstellung an der Universität beschäftigt sind. Erziehungszeiten werden entsprechend den Regelungen der DFG anerkannt.

Förderung: Förderfähig sind zur Vorbereitung eines Antrages Personal- und Sachmittel in einer Gesamthöhe von bis zu 10.000 €. Die eigenen Personalkosten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sind in der Regel nicht förderfähig.

Ausschreibungsfrist: Die Einreichung von Anträgen ist jederzeit möglich.

Antrag: Einzureichen sind folgende Informationen

  • Geldgeber und adressiertes Förderprogramm einschließlich der zu erwartenden Fördermittel
  • Wo soll das Projekt durchgeführt werden (bei Forschungsstipendien im Ausland)?
  • Beteiligte Verbundpartner (bei Verbundanträgen)
  • Stand der Vorarbeiten zum geplanten Drittmittelantrag
  • Darstellung des Mittelbedarfs aus der Anschubfinanzierung
  • Darstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens, verbunden mit Zusage des Lehrstuhls/Instituts
  • Zeitplan der Antragstellung
  • Lebenslauf / Wissenschaftlicher Werdegang
  • Publikationen
  • Umfang max. 5 Seiten (ohne Lebenslauf und Publikationen)

Finanzplan: Die beantragten Kosten sind durch einen Finanzierungsplan nach folgendem Muster zu unterlegen:

Kategorie Zeitraum Betrag (EUR)
Personalmittel (mit Eingruppierung)    
stud./wiss. HK    
Sachmittel    
• Dienstreisen (Inland)    
• Dienstreisen (Ausland)    
• Verbrauchsmaterial    
• Geschäftsbedarf    
• Geräte (konkrete Bezeichnung)    
• Software (konkrete Bezeichnung)    
• Kooperation mit Dritten    
• Auftragsvergabe    
• Literatur    
• Wiss. Veranstaltungen    
Gesamt    

Die Bewilligung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung.

Über die Verwendung der Mittel ist Bericht zu erstatten. Mittel, die nicht mehr in Übereinstimmung mit dem Antrag und der Bewilligung eingesetzt werden können, verfallen. Geförderte, die trotz Anschubfinanzierung keinen Antrag einreichen, sind von der nochmaligen Förderung durch dieses Programm ausgeschlossen.

Die Anträge sind an das Rektorat zu richten und in ausschließlich elektronischer Form per E-Mail an das Dezernat Personal und Finanzen zu senden:

Dr. Juliane Huwe
juliane.huweuni-greifswaldde

Verfahren: Nach Einreichung der Unterlagen werden die Anträge durch die Forschungs- und Strukturkommission begutachtet. Die Kommission tagt einmal pro Monat. Die abschließende Entscheidung erfolgt durch das Rektorat. Bitte beachten Sie das bei Ihrer Zeitplanung.


Ansprechpartnerin

Dr. Juliane Huwe
Raum 1.18
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1371
juliane.huweuni-greifswaldde