Ausschreibung: Anschubfinanzierung zur Förderung exzellenter Wissenschaftler*innen
Ziel der Anschubfinanzierung ist die Unterstützung bei der Einwerbung hochrangiger personenbezogener Fördermaßnahmen durch besonders leistungsstarke Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen, von ERC Grants (Starting, Consolidator, Advanced, Synergy) über Heisenberg-Professuren der DFG bis zu Opus Magnum der Volkswagen-Stiftung. Die Anschubfinanzierung dient der Vorbereitung eines Antrages.
Antragsberechtigt sind alle Wissenschaftler*innen der Universität Greifswald mit Ausnahme der Universitätsmedizin, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für die Laufzeit der Anschubfinanzierung an der Universität beschäftigt sind.
Förderung: Personal- und Sachmittel in Höhe von 10.000 bis zu 50.000 €.
Ausschreibungsfrist: Die Einreichung von Anträgen ist jederzeit möglich.
Antrag: Einzureichen sind folgende Informationen
- Geldgeber und adressiertes Förderprogramm einschließlich der zu erwartenden Fördermittel
- Beschreibung des beabsichtigten Projektes
- Stand der Vorarbeiten
- Beteiligte Verbundpartner (bei Verbundanträgen)
- Darstellung des Mittelbedarfs aus der Anschubfinanzierung (Personal- und Reisekosten nach Kalenderjahr)
- Zeitplan des Vorhabens
- Infrastrukturelle Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens
- Lebenslauf
- Publikationen
- Umfang max. 10 Seiten
Finanzplan: Die beantragten Kosten sind durch einen Finanzierungsplan nach folgendem Muster zu unterlegen:
Kategorie | Zeitraum | Betrag (EUR) |
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Personalmittel (mit Eingruppierung) | ||
• Wiss. Mitarbeiter | ||
• Nichtwiss. Mitarbeiter | ||
• stud./wiss. HK | ||
Sachmittel | ||
• Dienstreisen (Inland) | ||
• Dienstreisen (Ausland) | ||
• Verbrauchsmaterial | ||
• Geschäftsbedarf | ||
• Geräte (konkrete Bezeichnung) | ||
• Software (konkrete Bezeichnung) | ||
• Auftragsvergabe | ||
• Kooperation mit Dritten | ||
• Literatur | ||
• Wiss. Veranstaltungen | ||
Gesamt |
Die Bewilligung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung.
Über die Verwendung der Mittel ist Bericht zu erstatten. Mittel, die nicht mehr in Übereinstimmung mit dem Antrag und der Bewilligung eingesetzt werden können, verfallen. Geförderte, die trotz Anschubfinanzierung keinen Antrag einreichen, sind von der nochmaligen Förderung durch dieses Programm ausgeschlossen.
Die Anträge sind an das Rektorat zu richten und in ausschließlich elektronischer Form per E-Mail an das Dezernat Personal und Finanzen zu senden:
Dr. Juliane Huwe
juliane.huweuni-greifswaldde
Verfahren: Nach Einreichung der Unterlagen beim Dezernat Personal und Finanzen werden die Anträge durch die Forschungs- und Strukturkommission begutachtet. Die Kommission tagt einmal pro Monat. Die abschließende Entscheidung erfolgt durch das Rektorat. Bitte beachten Sie das bei Ihrer Zeitplanung. Im Förderfall ist eine Begleitung des Antrags durch das ZFF obligatorisch.
Ansprechpartnerin
Dr. Juliane Huwe
Raum 1.18
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1371
juliane.huweuni-greifswaldde