Ausschreibung: Anschubfinanzierung zur Einwerbung oder Verlängerung von Forschungsverbünden und -kollegs

Ziel der Anschubfinanzierung ist die Unterstützung bei der Einwerbung von Forschungsverbünden und -kollegs bei der DFG (z.B. Graduiertenkollegs, (Kolleg-)Forschungsgruppen, SFB/TR, Langfristvorhaben, Schwerpunktprogramme) oder von vergleichbaren Verbundprojekten oder Kooperationen, die durch Land, Bund, EU, Stiftungen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gefördert werden. In allen Fällen muss die Universität Greifswald die Sprecherrolle (auch Sprecherrolle für Standort bei Transregio) oder Funktion des Koordinators übernehmen. Die Anschubfinanzierung dient der Vorbereitung eines Antrages – bei zweistufigen Verfahren auch bereits für den Vorantrag – oder der Vorbereitung von Verlängerungsanträgen.

Antragsberechtigt sind alle Wissenschaftler*innen der Universität Greifswald mit Ausnahme der Universitätsmedizin, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an der Universität beschäftigt sind.

Förderung: Personal- und Sachmittel bis zu 50.000 €. Eigenanteile in Drittmittelprojekten werden nur im Ausnahmefall unter besonderen Voraussetzungen als förderfähig angesehen.

Ausschreibungsfrist: Die Einreichung von Anträgen ist jederzeit möglich.

Antrag: Einzureichen sind folgende Informationen

  • Beschreibung des beabsichtigten Verbundprojektes
  • Beteiligte Verbundpartner*innen
  • Geldgeber, Programm und Höhe der zu erwartenden Fördermittel
  • Stand der Vorarbeiten zum Drittmittelantrag
  • Darstellung des Mittelbedarfs aus der Anschubfinanzierung (Personal- und Reisekosten nach Kalenderjahr)
  • Zeitplan des Vorhabens
  • Infrastrukturelle Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens
  • Umfang max. 10 Seiten

Finanzplan: Die beantragten Kosten sind durch einen Finanzierungsplan nach folgendem Muster zu unterlegen:

Kategorie Zeitraum Betrag (EUR)
Personalmittel (mit Eingruppierung)    
• Wiss. Mitarbeiter    
• Nichtwiss. Mitarbeiter    
stud./wiss. HK    
Sachmittel    
• Dienstreisen (Inland)    
• Dienstreisen (Ausland)    
• Verbrauchsmaterial    
• Geschäftsbedarf    
• Geräte (konkrete Bezeichnung)    
• Software (konkrete Bezeichnung)    
• Kooperation mit Dritten    
• Literatur    
• Wiss. Veranstaltungen    
Gesamt    

Die Bewilligung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung.

Über die Verwendung der Mittel ist Bericht zu erstatten. Mittel, die nicht mehr in Übereinstimmung mit dem Antrag und der Bewilligung eingesetzt werden können, verfallen. Geförderte, die trotz Anschubfinanzierung keinen Antrag einreichen, sind von der nochmaligen Förderung durch dieses Programm ausgeschlossen.

Die Anträge sind an das Rektorat zu richten und in ausschließlich elektronischer Form per E-Mail an das Dezernat Personal und Finanzen zu senden:

Dr. Juliane Huwe
juliane.huweuni-greifswaldde

Verfahren: Nach Einreichung der Unterlagen beim Dezernat Personal und Finanzen werden die Anträge durch die Forschungs- und Strukturkommission begutachtet. Die Kommission tagt einmal pro Monat. Die abschließende Entscheidung erfolgt durch das Rektorat. Bitte beachten Sie das bei Ihrer Zeitplanung. Nach Erhalt der Förderzusage ist eine umgehende Begleitung des Antrages durch das ZFF obligatorisch.


Ansprechpartnerin

Dr. Juliane Huwe
Raum 1.18
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1371
juliane.huweuni-greifswaldde