Arbeitszeit
Gleitzeit für das nichtwissenschaftliche Personal
Sie können Ihre Arbeitszeit relativ flexibel gestalten. Außerhalb der Kernarbeitszeit können Sie den Beginn und das Ende ihrer täglichen Arbeitszeit innerhalb der jeweils geltenden Rahmenarbeitszeit (von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr) grundsätzlich selbst bestimmen. Die Kernzeit ist die Zeit, in der Sie anwesend sein müssen. Das ist Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr und Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr.
Arbeitszeiterfassung
Die erbrachten Arbeitszeiten müssen Sie selbst aufzeichnen. Sie vermerken in den bereitgestellten Tabellen Ihren Arbeitsbeginn, die Dauer der Mittagspause und sonstige Unterbrechungen sowie das Arbeitsende. Am Monatsende legen Sie die Dokumentation Ihrem Vorgesetzen vor.
Homeoffice
Homeoffice
Natürlich können Sie auch von zu Hause aus arbeiten. Aktuell erlaubt unsere Dienstvereinbarung die Tätigkeit im Homeoffice im Umfang von 60 % pro Woche Ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Stellen Sie einfach einen Antrag mit folgendem Formular. Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an Ihre*n Personalsachbearbeiter*in.