Formulare für neu einzustellendes Personal - Personalunterlagen
Personalunterlagen
Für alle Mitarbeiter*innen der Universität Greifswald wird eine Personalakte angelegt. Rechtsgrundlage für das Erheben von Personaldaten im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren ist u.a. das Landesbeamtengesetz M-V (LBG M-V) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Umgang mit den Personaldaten unterliegt den Vorschriften zum Datenschutz. Jeder hat das Recht, Einsicht in seine Personalakte zu nehmen bzw. Auskunft über die Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu erhalten.
Wir benötigen für die Erstellung des Arbeitsvertrages und die damit im Zusammenhang stehende Administration folgende Angaben. Bitte fertigen Sie Kopien (ggf. in deutscher oder englischer Übersetzung) von den Urkunden/Zeugnissen an und bringen Sie die Originale zur Vertragsunterzeichnung mit.
- Personalfragebogen
- Ergänzungsfragebogen (alle Beschäftigungszeiten nach dem (ersten) Hochschulabschluss sind relevant)
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde (dann entfällt die Geburtsurkunde)
- ggf. Geburtsurkunde der Kinder
- ggf. Scheidungsurteil (erste Seite genügt)
- letztes Schulzeugnis
- Abschlusszeugnis der Berufausbildung
- wissenschaftliche Hochschulbildung (z. B. Diplom, Master, Staatsexamen, Promotion, Habilitation, jeweils Urkunde und ggf. Zeugnis)
- Zeugnisse über bisherige Tätigkeiten (z. B. Arbeitsverträge, -zeugnisse)
- ggf. Führungszeugnis (soweit notwendig, wird dies von dem*der Personalsachbearbeiter*n gesondert angefordert)
- ggf. Visum, Arbeitserlaubnis, Kopie Identity Card
Folgende Unterlagen benötigen wir für die Auszahlung Ihres Gehalts. Die Daten werden zur Entgeltberechnung an das Landesamt für Finanzen gegeben.
- Erklärung zur Bankverbindung (LAF 0530)
- Auszug Personalnachweis für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer (LAF 2020)
- Erklärung zur Zusatzversorgung (LAF 4450)
- Erklärung zur Überprüfung der Versicherungsfreiheit bzw. Versicherungspflicht für Beschäftigungs- bzw. Nebenbeschäftigungsverhältnisse (LAF4610)
Zusätzlich für wissenschaftliche Beschäftigte:
Es ist rechtlich notwendig, Sie über eine Reihe von Gesetzen und Regelungen zu unterrichten. Um die erfolgte Belehrung belegen zu können, bestätigen Sie uns mit Ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme. Die Unterlagen werden ebenfalls zur Personalakte genommen.
Belehrungen zur Kenntnisnahme und Unterzeichnung
- Verpflichtungserklärung Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
- Hinweise zur Personaldatenverarbeitung für Beschäftigte
- Hinweise zur Personaldatenverarbeitung (im Drittmittelbereich)
- Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen
- Empfangsbekenntnis
- Belehrung - Korruptionsbekämpfungsrichtlinie – KorRL M-V
- Merkblatt für Beschäftigte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Information zur Beteiligung des Personalrats
Anlagen zu den Belehrungen