Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM
BEM ist die Abkürzung für „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ und hat Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden im Blick.
Nach häufigeren oder längeren Erkrankungen möchten wir Sie unterstützen, möglichst schnell wieder gesund und arbeitsfähig zu werden.
Zur Umsetzung der Vorgaben des § 167 Absatz 2 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) hat die Dienststelle mit der Personalvertretung eine entsprechende Dienstvereinbarung (DV-BEM) abgeschlossen, die die Details zum BEM-Verfahren entsprechend regelt.
BEM - Unser Angebot für Sie
Ziele
- Erhalt, Verbesserung und Wiederherstellung der
Arbeitsfähigkeit - Vorbeugung durch präventive Maßnahmen um
erneuter Arbeitsunfähigkeit entgegenzuwirken - Vermeidung bzw. Verringerung von Fehlzeiten
- Erhalt und Förderung der Arbeitszufriedenheit und
-motivation
Vorteile
- Unterstützung durch den Arbeitgeber bei der
Rückkehr an den Arbeitsplatz - Erkennen und Beseitigen möglicher Belastungen
und Gesundheitsgefährdungen - Verbesserung von Gesundheit und
Leistungsfähigkeit
Mögliche Maßnahmen
- stufenweise Wiedereingliederung
- Veränderung der Arbeitsumgebung, z.B.
ergonomische Ausstattung und technische Hilfen - Veränderungen der Arbeitszeit oder
Arbeitsaufgaben - Ambulante oder stationäre Rehamaßnahmen
- Inanspruchnahme Beratung Konfliktmanagement
- Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen
Wie wird das Verfahren ablaufen?
Information
Sind Sie mehr als 42 Tage innerhalb der letzten 12 Monate arbeitsunfähig erkrankt, bieten wir Ihnen die Teilnahme am BEM-Verfahren an. Unerheblich ist im Übrigen, ob die 42 Tage am Stück oder durch häufige kurze Fehlzeiten erreicht wurden. Auch nach bereits beendeter Arbeitsunfähigkeit kann ein Gesprächsangebot unterbreitet werden, um eventuell noch bestehende, weiterhin andauernde Leistungseinschränkungen zu erfragen und Lösungsmöglichkeiten zu finden. Nicht selten wird nach einer längeren Erkrankung bereits unabhängig von dem BEM-Verfahren eine stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) ärztlich vorgeschlagen und betrieblich umgesetzt. Unter Umständen kann es trotzdem sinnvoll sein, auch nach oder während der Wiedereingliederung die Gesprächsangebote im Rahmen des BEM wahrzunehmen.
Erstgespräch
Wenn Sie Interesse am BEM haben, findet ein erstes Beratungsgespräch mit einem*einer Vertreter*in des Referats Personal statt. Auf Ihren Wunsch hin können an diesem Gespräch Interessenvertretungen teilnehmen (z. B. Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung oder Gleichstellungsbeauftragte). Ziel des Gesprächs ist die erste Analyse der Situation der*des Beschäftigten und Information über Ablauf und Möglichkeiten des BEM. Es wird gemeinsam eruiert, welche Maßnahmen sinnvoll und notwendig wären, um eine Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen und den langfristigen Erhalt der Arbeitsfähigkeit zu fördern.
Fallgespräch
Sollte es im Erstgespräch noch zu keiner Vereinbarung von Maßnahmen gekommen sein und ein Folgegespräch mit weiteren Experten notwendig werden, wird ein Fallgespräch zwischen Ihnen und dem BEM-Team vereinbart mit dem Ziel, gezielte Maßnahmen zu planen und einen individuellen Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten unter Beteiligung der*des unmittelbaren Vorgesetzten und ggf. der Betriebsärztin oder des Betriebsarztes und weiterer sachverständigende Personen zu erstellen.
Abschlussgespräch
Im letzten Gespräch sollte die Umsetzung der geplanten Maßnahmen überprüft werden ggf. eine entsprechende Anpassung der Maßnahmen erfolgen.
Und noch wichtig zu wissen!
• Freiwilligkeit
Sie entscheiden selbst, ob Sie das Angebot annehmen oder nicht, die Teilnahme am BEM ist freiwillig.
Auf Ihren Wunsch hin kann das BEM jederzeit beendet werden.
• Vertraulichkeit
Alle BEM-Beteiligten wahren die Vertraulichkeit. Details werden zu Beginn des Verfahrens mit Ihnen
abgesprochen. Der vertrauliche Umgang mit sensiblen Daten ist dabei selbstverständlich.
• Eigenverantwortung
Das Gelingen des BEM hängt davon ab, ob Sie sich auf das Verfahren einlassen und ob alle Beteiligten aktiv zum
Gelingen beitragen.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Dienstvereinbarung (DV-BEM).
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Kontakt und Information
Universität Greifswald
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM-Koordination / Referat Personal
Domstraße 14, 17489 Greifswald
Simone Ritz: +49 3834 420 1350
Eva Hälke-Plath: +49 3834 420 1139
bem@uni-greifswald.de