Mit dem Gesamtpersonalrat, welcher für die Vertretung der Interessen der dem Personalvertretungsgesetz M-V (PersVG) unterfallenden Beschäftigten zuständig ist, hat die Dienststelle eine „Dienstvereinbarung über den Einsatz eines Telekommunikationssystems und die Nutzung der mobilen Telefonie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald" abgeschlossen.
Diese Dienstvereinbarung fungiert als Grundlage für den Einsatz von TK-Systemen und mobiler Telefonie. Darüber hinaus bezweckt die Dienstvereinbarung den Schutz der Beschäftigten vor elektronischer und nicht-elektronischer Überwachung ihrer Leistung und ihres Verhaltens sowie die Wahrung ihres Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung im Rahmen des allgemein notwendigen und zeitgemäßen Einsatzes von Telekommunikationseinrichtungen.