Schwerbehindertenvertretung

Die Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Mitarbeitender der Universität Greifswald in den Arbeitsprozess zu fördern, ist eine der Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Sie vertritt deren Interessen und steht ihnen beratend und helfend zu Seite. Die SBV ist Anlaufstelle in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren. Sie vertritt bei Personalmaßnahmen sowohl im Bereich des nichtwissenschaftlichen als auch des wissenschaftlichen Personals die Interessen der Schwerbehinderten und Gleichgestellten und setzt sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ein, etwa durch Umstrukturierung von Arbeitsabläufen sowie behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen.

„Behinderung ist eine schwere Last, die sich erleichtern lässt, wenn es uns gelingt zu lernen, wie wir uns auf Verschiedenheit einstellen können.“ (aus: Ansprache von Bundespräsident Richard von Weizsäcker bei der Eröffnungsveranstaltung der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, Bonn, 01.07.1993)

Es ist wichtig offen über seine Behinderung zu sprechen und der Universität als Arbeitgeberin gegenüber keine Sorge eines Nachteils zu befürchten. Es ist schließlich kein Verdienst nicht betroffen zu sein, sondern ein Geschenk, welches einem jeder Zeit genommen werden könnte. Darum möchte die SBV des Hochschulbereiches und selbstverständlich auch die Universitätsleitung alle betroffenen Kolleg*innen ermutigen, uns gegenüber ehrlich mitzuteilen, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) vorliegt um Ihnen allumfänglich zur Seite stehen zu können. Wer diesbezüglich Sorge hat und umfassender über seine Rechte informiert werden möchte, kann mit uns Vertrauenspersonen der SBV sehr gerne in jeglicher Form Kontakt aufnehmen - egal ob telefonisch oder per E-Mail oder auch einen Termin vereinbaren. Letztlich sind alle Betroffenen „SCHWER IN ORDNUNG“ und nicht „Schwerbehindert“.

Chris Behrendt
Vertrauensperson

Stabsstelle E-Verwaltung
Rubenowstraße 2c
17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420 1186 bzw. 1187
chris.behrendtuni-greifswaldde und
sbv-hsuni-greifswaldde

Sprechzeiten

Aufgrund personeller Engpässe können momentan keine regelmäßigen Sprechzeiten und Beratungen angeboten werden. Vereinbaren Sie aber gerne telefonisch oder per E-Mail einen Termin. 




Hinweis: Universitätsmedizin

Die Personalvertretungen der Universität Greifswald und der Universitätsmedizin Greifswald sind getrennte Gremien.

Information und Kontakte zur Personalvertretung der Universitätsmedizin finden Sie auf den Internetseiten der Universitätsmedizin Greifswald.


Aktuelle Informationen

Personalratswahlen 2025

NPR, GPR, WPR

Die Amtszeit der derzeitigen Personalvertretungen endet spätestens zum 31.05.2025. Die Wahlen werden im Zeitraum vom 05. bis 07. Mai 2025 stattfinden.

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DV Sucht

SBV, GPR

Die neue Dienstvereinbarung zur Prävention und Intervention bei auffälligem Verhalten durch Suchtmittelgebrauch der Universität Greifswald (DV Sucht), zwischen der Universität Greifswald und dem Gesamtpersonalrat, tritt ab dem 10.03.2025 in Kraft.

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Selbstbestimmungsgesetz

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist beschlossen! Nach über 40 Jahren wird das Transsexuellengesetz nun durch das Selbstbestimmungsgesetz abgelöst. Das Selbstbestimmungsgesetz markiert einen bedeutsamen Fortschritt für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen in Deutschland. Es erleichtert den Betroffenen die Änderung ihres Geschlechtseintrags im Personenstandsregister sowie ihrer Vornamen, indem es eine Erklärung gegenüber dem Standesamt als ausreichend ansieht.

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