Gesamtpersonalrat (GPR)
Der Gesamtpersonalrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die mehrere Personalräte einer Dienststelle betreffen und nicht durch die einzelnen Personalräte geregelt werden können (§ 74 PersVG M-V). Er ist den einzelnen Personalräten nicht übergeordnet.
Die Mitglieder des Gesamtpersonalrates wurden im Mai 2021 für einen Zeitraum von vier Jahren in ihr Amt gewählt. Die konstituierende Sitzung fand am 18. Mai 2021 statt. Der Vorsitz und die weiteren Mitglieder des Gesamtpersonalrates nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Sie sind bestrebt, die Interessen der Beschäftigten der Universität Greifswald wirksam zu vertreten und stehen deshalb jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
Der GPR berät sowohl in Fragen von allgemeinem Interesse für seine Beschäftigtengruppen, unterstützt allerdings auch bei Problemen Einzelner. Nutzen Sie dazu Ihr Recht und kommen bei Problemen rechtzeitig auf uns zu - wir helfen Ihnen gerne weiter. Selbstverständlich sind alle Mitglieder dabei zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
Sitzungszeiten
Die Sitzungen des Gesamtpersonalrats finden in der Regel an jedem ersten Mittwoch im Monat um 13:00 Uhr statt.
Sprechzeiten
Aufgrund personeller Engpässe können momentan keine regelmäßigen Sprechzeiten und Beratungen angeboten werden. Vereinbaren Sie aber gerne telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Hinweis: Universitätsmedizin
Die Personalvertretungen der Universität Greifswald und der Universitätsmedizin Greifswald sind getrennte Gremien.
Information und Kontakte zur Personalvertretung der Universitätsmedizin finden Sie auf den Internetseiten der Universitätsmedizin Greifswald.