Gesamtpersonalrat (GPR)

Der Gesamtpersonalrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die mehrere Personalräte einer Dienststelle betreffen und nicht durch die einzelnen Personalräte geregelt werden können (§ 74 PersVG M-V). Er ist den einzelnen Personalräten nicht übergeordnet.

Die Mitglieder des Gesamtpersonalrates wurden im Mai 2021 für einen Zeitraum von vier Jahren in ihr Amt gewählt. Die konstituierende Sitzung fand am 18. Mai 2021 statt. Der Vorsitz und die weiteren Mitglieder des Gesamtpersonalrates nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Sie sind bestrebt, die Interessen der Beschäftigten der Universität Greifswald wirksam zu vertreten und stehen deshalb jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. 

Der GPR berät sowohl in Fragen von allgemeinem Interesse für seine Beschäftigtengruppen, unterstützt allerdings auch bei Problemen Einzelner. Nutzen Sie dazu Ihr Recht und kommen bei Problemen rechtzeitig auf uns zu - wir helfen Ihnen gerne weiter. Selbstverständlich sind alle Mitglieder dabei zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. 

Sitzungszeiten

Die Sitzungen des Gesamtpersonalrats finden in der Regel an jedem ersten Mittwoch im Monat um 13:00 Uhr statt.

Sprechzeiten

Aufgrund personeller Engpässe können momentan keine regelmäßigen Sprechzeiten und Beratungen angeboten werden. Vereinbaren Sie aber gerne telefonisch oder per E-Mail einen Termin. 




Hinweis: Universitätsmedizin

Die Personalvertretungen der Universität Greifswald und der Universitätsmedizin Greifswald sind getrennte Gremien.

Information und Kontakte zur Personalvertretung der Universitätsmedizin finden Sie auf den Internetseiten der Universitätsmedizin Greifswald.


Aktuelle Informationen

Personalratswahlen 2025

NPR, GPR, WPR

Die Amtszeit der derzeitigen Personalvertretungen endet spätestens zum 31.05.2025. Die Wahlen werden im Zeitraum vom 05. bis 07. Mai 2025 stattfinden.

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DV Sucht

SBV, GPR

Die neue Dienstvereinbarung zur Prävention und Intervention bei auffälligem Verhalten durch Suchtmittelgebrauch der Universität Greifswald (DV Sucht), zwischen der Universität Greifswald und dem Gesamtpersonalrat, tritt ab dem 10.03.2025 in Kraft.

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Selbstbestimmungsgesetz

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist beschlossen! Nach über 40 Jahren wird das Transsexuellengesetz nun durch das Selbstbestimmungsgesetz abgelöst. Das Selbstbestimmungsgesetz markiert einen bedeutsamen Fortschritt für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen in Deutschland. Es erleichtert den Betroffenen die Änderung ihres Geschlechtseintrags im Personenstandsregister sowie ihrer Vornamen, indem es eine Erklärung gegenüber dem Standesamt als ausreichend ansieht.

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