2. Personalversammlung 2023

Thema: „Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen“


die Umsetzung von Heim- und Telearbeit gewann durch die Corona-Pandemie in den letzten Jahren rasant an Bedeutung. Bestärkt durch die damit verbundenen Erfahrungen und das Aufkommen weiterer Bedürfnisse nach flexibleren Arbeits(zeit)modellen erkannten wir alle Handlungsbedarf. Die Arbeitsgruppe "Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen" wurde ins Leben gerufen. Als Ergebnis haben wir nun zusammen mit der Dienststelle die neue "Dienstvereinbarung über das mobile Arbeiten an der Universität Greifswald" abschließen können.

In der anstehenden Personalversammlung wollen wir Ihnen die neue Dienstvereinbarung über das mobile Arbeiten an der Universität Greifswald vorstellen, einen Ausblick auf weitere Pläne geben und uns mit Ihnen über Ihre Erfahrungen austauschen. Dafür konnten wir einige Fachreferent*innen gewinnen. Ihre Fachkenntnisse und Erfahrungen werden uns dabei helfen, die verschiedenen Aspekte der Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen besser zu verstehen.

Wenn Sie vorab Fragen haben, senden Sie diese gerne an die Geschäftsstelle der Personalvertretungen, Stefanie Lange (personalvertretungenuni-greifswaldde oder telefonisch unter +49 3834 420 1166). Ihre Anfragen werden selbstverständlich vertraulich von Frau Lange behandelt.

Termin

Die Personalversammlung findet am Dienstag, den 28.11.2023, in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr, im Konferenzraum, Domstraße 11 (Universitätshauptgebäude), statt.

Dieser Raum ist barrierefrei.

Falls Sie nicht vor Ort teilnehmen können, finden Sie hier den Link für die online-Veranstaltung.

Ablauf

  • Begrüßung, Vorstellung der Gremien und Gäste

  • Was bisher geschah: Tätigkeitsberichte der Personalvertretungen

  • Rückblick auf DV Homeoffice 2017 und Corona-Pandemie vs. neue DV mobiles Arbeiten

  • Ausblick auf weitere Dienstvereinbarungen

  • Informationen aus der Stabsstelle E-Verwaltung (inkl. Datenschutz)

  • Ausblick auf die aktuelle Tarifrunde / Offene Diskussion

  • Verabschiedung

Einladung

Hinweis: Die Teilnahme an der Personalversammlung gilt als Arbeitszeit (§ 43 PersVG M-V). Jede*r Beschäftigte hat das Recht, während der Arbeitszeit an der Personalversammlung teilzunehmen. Die Teilnahme darf durch die Vorgesetzten nicht verweigert werden, es sei denn, es lägen wirklich dringende dienstliche Gründe vor. Wenden Sie sich ansonsten gern an die jeweiligen Personalräte. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!


weiterführende Informationen, Links und Materialien

Präsentationen aus der Personalversammlung:

weitere Informationen, Links und Materialien werden fortlaufend an dieser Stelle ergänzt.


Tätigkeitsberichte 2023

Zum Termin der Personalversammlung finden Sie an dieser Stelle die Tätigkeitsberichte der einzelnen Personalvertretungen.