Personalvertretungen

Die Personalvertretungen – die Interessenvertretungen der Beschäftigten

An der Universität Greifswald arbeiten drei Personalräte: der Gesamtpersonalrat, der Personalrat für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden und der Personalrat für das wissenschaftliche Personal. Diese nehmen ihre Aufgaben entsprechend der Regelungen des Personalvertretungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (PersVG M-V) wahr.

Die Schwerbehindertenvertretung ist die Anlaufstelle für alle Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren.

Gewählt werden die Personalräte sowie die Schwerbehindertenvertretung von den Angehörigen der von ihnen jeweils vertretenen Beschäftigtengruppe für die Dauer von vier Jahren.

Alte Sehschule in der Rubenowstraße 2c, © M. Luther, 2023
Alte Sehschule in der Rubenowstraße 2c, © M. Luther, 2023

Geschäftsstelle der Personalvertretungen

Stefanie Lange

Rubenowstraße 2c
17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420 1166
Telefax +49 3834 420 1169

personalvertretungenuni-greifswaldde

Sprechzeiten:
Mo/Di/Fr: 08:30-14:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist die Geschäftsstelle telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Termine können gerne vereinbart werden. 




Hinweis: Universitätsmedizin

Die Personalvertretungen der Universität Greifswald und der Universitätsmedizin Greifswald sind getrennte Gremien.

Information und Kontakte zur Personalvertretung der Universitätsmedizin finden Sie auf den Internetseiten der Universitätsmedizin Greifswald.


Aktuelle Informationen

Personalratswahlen 2025

NPR, GPR, WPR

Die Amtszeit der derzeitigen Personalvertretungen endet spätestens zum 31.05.2025. Die Wahlen werden im Zeitraum vom 05. bis 07. Mai 2025 stattfinden.

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DV Sucht

SBV, GPR

Die neue Dienstvereinbarung zur Prävention und Intervention bei auffälligem Verhalten durch Suchtmittelgebrauch der Universität Greifswald (DV Sucht), zwischen der Universität Greifswald und dem Gesamtpersonalrat, tritt ab dem 10.03.2025 in Kraft.

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Selbstbestimmungsgesetz

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist beschlossen! Nach über 40 Jahren wird das Transsexuellengesetz nun durch das Selbstbestimmungsgesetz abgelöst. Das Selbstbestimmungsgesetz markiert einen bedeutsamen Fortschritt für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen in Deutschland. Es erleichtert den Betroffenen die Änderung ihres Geschlechtseintrags im Personenstandsregister sowie ihrer Vornamen, indem es eine Erklärung gegenüber dem Standesamt als ausreichend ansieht.

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