Für Studierende mit Kind bietet das Studierendenwerk, das Studierendensekretariat, Zentrales Prüfungsamt, der AStA und weitere Anlaufstellen verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Beratung
Für Studierende während der Schwangerschaft gibt es eine mögliche finanzielle Unterstützung. Neben besonderen Bestimmungen des BAföG für Schwangere sind folgende Dinge zu beachten:
- Mehrbedarf für Schwangere nach der 12. Schwangerschaftswoche nach dem SGB II
- Besondere medizinische Leistungen für Schwangere
- Mutterschutzgesetz und Mutterschaftsgeld
- Einmalige Hilfen – Erstausstattung etc.
- Darlehen durch das Studierendenwerk Greifswald
In allen Fragen der finanziellen Unterstützung für Studierende während der Schwangerschaft steht Ihnen die Sozialberatung des Studierendenwerkes gern zur Seite.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt ab dem 01.01.2018 auch für Studentinnen, soweit Ort, Zeit und Ablauf einer Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder sie im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren müssen (§ 1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG).
Nähere Information finden Sie im Hinweisblatt zum Mutterschutz im Studium
Wichtige Informationen finden Sie auch in der Broschüre des BMFSFJ. Der "Leitfaden zum Mutterschutz" informiert über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz. Es werden wichtige Regelungen zu Ihren Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit (insbesondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen), zum Kündigungsschutz sowie zu etwaigen Mutterschaftsleistungen erklärt.
Die Broschüre erhalten Sie im Büro des Familienservice oder online unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz-73756
Der Familienservice hilft als Clearingstelle in Fragen zum Studium mit Kind an der Universität Greifswald weiter oder verweist an die jeweiligen zuständigen Stellen.
Die Zentrale Studienberatung kann umfassend zu allen Fragen der Studienplanung während der Schwangerschaft und eines Studiums mit Kind beraten.
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Studienberatung
In allen Fragen zur finanziellen Unterstützung für Studierende während der Schwangerschaft und nach Geburt des Kindes steht die Sozialberatung des Studierendenwerkes beratend zur Seite. weiter
Ein anspruchsvolles Studium wie Zahn- oder Humanmedizin zu meistern, ist bereits eine große Herausforderung. Muss dies nun mit dem Familienleben in Einklang gebracht werden, kann die Doppelbelastung schon manchmal gewaltig sein.
Das Team des Studiendekanats Medizin und Studieren mit Kind an der Universitätsmedizin steht Studierenden mit Kind an der Universitätsmedizin zur Bewerkstelligung des Balanceaktes beratend und unterstützend zur Seite.
Neben Informationen rund um Studienplanung, Finanzierung und Betreuung gibt es Vorzüge, wie das Willkommenspaket zur Begrüßung eines Neugeborenen und der Elternpass mit Kindertellerkarte.
Kontakt:
- persönlich, während der Öffnungszeiten des Studiendekanates
- www.medizin.uni-greifswald.de/studmed
- studikids-umguni-greifswaldde
Die Außenstelle Greifswald der Ausbildungsgemeinschaft Industrie, Handel und Handwerk Neubrandenburg e. V. (ABG e. V.) hat ein spezielles Hilfsangebot für junge Mütter und Väter entwickelt, von Kinderbetreuung und Beratung bis Unterstützung bei Bewältigung des Familienalltags.
Auf dem Familienportal informiert das Bundesministerium darüber, welche staatlichen Familienleistungen es gibt. Familienleistungen sind finanzielle Hilfen für Familien wie das Kindergeld oder das Elterngeld. Dazu gehören aber auch Regelungen und Gesetze, die Familien anderweitig unterstützen. Das sind zum Beispiel der Mutterschutz oder die Elternzeit. Im Bereich "Rechner & Anträge" finden Sie Hilfen zur Berechnung von Familienleistungen und Antragsformulare, die Sie herunterladen können.
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Studium
Der akademische Senat hat am 18.05.2016 einstimmig empfohlen, dass universitäre Pflichtveranstaltungen ohne familienfreundliche Auswahltermine nicht zu familienunfreundlichen Zeiten nach 16 Uhr stattfinden sollen. Im Übrigen soll sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Häufung solcher Termine innerhalb eines Jahrgangs kommt.
Aufgrund der begrenzten Raumkapazität und auch dem Ziel einer Überschneidungsfreiheit von Lehrveranstaltungen kann es jedoch gelegentlich dazu kommen, dass universitäre Pflichtveranstaltungen auch nach 16 Uhr stattfinden müssen.
Falls die Empfehlung des akademischen Senats in einzelnen Fächerkombinationen oder Studiengängen jedoch nicht eingehalten werden sollte, wenden Sie sich bitte an den Familienservice der Universität, damit die familienfreundlichen Zeiten von Lehrveranstaltungen weiter verbessert werden können.
Studierende mit Kind oder pflegebedürftigen Angehörigen können sich bei Lehrveranstaltungen mit mehreren Auswahlterminen vorab für die Lehrveranstaltungen anmelden, die am besten zu ihrem Alltag passen.
Bisher ist eine bevorzugte Anmeldung nur in den Studiengängen Humanmedizin und Rechtswissenschaften möglich. Eine Ausdehnung auf alle anderen Fachbereiche ist jedoch in Vorbereitung.
Die bevorzugte Einschreibung erfolgt im Dekanat der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät beziehungsweise der Medizinischen Fakultät.
Studierende können auf schriftlichen Antrag beim Studierendensekretariat aus wichtigem Grund ein Urlaubssemester beantragen. Wichtige Gründe sind unter anderem:
- Schwangerschaft
- Mutterschutz
- Betreuung eines Kindes in Zeiten, in denen bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erziehungsurlaub bestünde
Eine Beurlaubung erfolgt grundsätzlich nur für das laufende oder das kommende Semester, nicht aber für vergangene Semester. Sie ist mit den entsprechenden Nachweisen innerhalb der Rückmeldefrist, spätestens bis zum Beginn der Vorlesungen, auf den entsprechenden Formularen zu beantragen. Tritt der Beurlaubungsgrund später ein, ist der Antrag unverzüglich nach Kenntnis des Grundes zu stellen. Studien- und Prüfungsleistungen können während der Beurlaubung nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung der Hochschulleitung erbracht werden.
Studierende können gemäß § 16 RPO ein individuelles Teilzeitstudium beantragen. Dafür muss bis spätestens vier Wochen vor Beginn eines Semesters gegenüber dem Prüfungsausschuss schriftlich erklärt werden, dass in den darauffolgenden vier Semestern wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung oder Pflege nur etwa die Hälfte der für das Studium vorgesehen Arbeitszeit aufgewandt werden kann. In dem Antrag ist anzugeben, welche der vorgesehenen Lehrveranstaltungen nicht besucht bzw. Leistungen nicht erbracht werden und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen nachgeholt werden sollen.
Der Antrag ist an den zuständigen Prüfungsausschuss zu richten und beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen.
Die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums können nur Studierende nutzen, deren einschlägige Fachprüfungsordnung sich auf die Rahmenprüfungsordnung (RPO) beziehen. Im Übrigen gilt diese Regelung nur für Studiengänge, die ausschließlich mit einer Universitätsprüfung abgeschlossen werden.
Beim Zentralen Prüfungsamt kann aus wichtigem Grund eine Verlängerung der Regelstudienzeit beantragt werden.
Wichtige Gründe sind unter anderem:
- Schwangerschaft
- Mutterschutz
- Betreuung eines Kindes in Zeiten, in denen bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erziehungsurlaub bestünde.
Je nach Prüfungsordnung können Studierende, wenn die für eine Prüfung angemeldet sind, bis zum Prüfungstermin beim Zentralen Prüfungsamt noch einen Rücktritt beantragen. Dieser ist unverzüglich schriftlich zu erklären und durch geeignete Nachweise glaubhaft zu machen, z. B.
- Einreichung eines einfachen Attests bei Krankheit eines überwiegend allein zu versorgenden Kindes
- Attest bzw. amtsärztliches Attest (je nach Prüfungsordnung) bei schwangerschaftsbedingten Symptomen, die eine ausreichende Prüfungsvorbereitung unmöglich machen
- Mutterpass o. ä. bei Rücktritt wegen Zeiten des Mutterschutzes.
Die Universität Greifswald nutzt die neuen Medien in der Lehre, um den Studienort zu flexibilisieren und dadurch die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erleichtern. Studierende Eltern können gerne auf die Angebote der Moodle-Plattform und des GrypsTube-Portals zurückgreifen.
Angebote des Studierendenwerks
Der Familienservice lädt gemeinsam mit dem Studierendenwerk und dem AStA zum Eltern-Kind-Café ein.
Damit sich Studierende mit Kindern an der Universität nicht allein fühlen, begrüßen wieder regelmäßig (werdende) Eltern mit ihren Kindern beim Eltern-Kind-Café in der Familienwohnung des Familienservice.
Dabei soll es vor allem darum gehen, sich in gemütlicher Runde bei Kuchen und Getränken kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen.
Darüberhinaus stellen wir dir Beratungsangebote von Studierendenwerk und Universität vor.
Das Eltern-Kind-Café trifft sich jeden ersten Freitag im Monat in der Familienwohnung (Internationales Begegnungszentrum, Bahnhofstraße 2/3).
Für Kaffee, Getränke, Kekse und Obst wird gesorgt.
Wir freuen uns auf Euch!
ACHTUNG: Das Eltern-Kind-Café wird momentan nicht angeboten. Wir werden Sie rechtzeitig auf unserer Website informieren, sobald es wieder stattfindet. Bei Vernetzungsinteresse schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an familienserviceuni-greifswaldde
Am 16. Oktober 2014 öffnete die Kita des Studierendenwerkes „Campuskinder“ ihre Türen. Das Studierendenwerk freut sich auf viele kleine Kinder, für die die Kita ein spannender und beschützter Ort wird. Interessierte Eltern können Betreuungswünsche für ihren Nachwuchs im KiTa-Portal des Kreises Vorpommern-Greifswald melden.
Für Studierende mit Kind bietet das Studierendenwerk Greifswald in allen seinen Mensen den sogenannten Kinderteller an. Dies sind kostenlose Mahlzeiten für Kinder von Studierenden bis zehn Jahre.
Anträge auf eine Kinderteller-Karte können bei Vorlage des Studierendenausweises, des Personalausweises und der Geburtsurkunde in der Sozialberatung Greifswald gestellt werden. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass es sich um die eigenen Kinder von Studierenden der Greifswalder Universität handelt. weiter
Studierende mit Kind, die staatliche Sozialleistungen für sich oder Ihre Kinder beziehen (Wohngeld, ALG II ...) können einen Antrag auf ein Freitischguthaben von 50 Euro pro Semester stellen. Das Guthaben kann in den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks verbraucht werden. Antragsstellung sind in der Sozialberatung möglich. weiter
In der Mensa am Campus Loefflerstraße befindet sich eine Spielecke. In der Mensa am Berthold-Beitz-Platz können die Kleinen eine Riesenkrabbelburg und in der Cafeteria ein Dachgarten-Spielhaus entdecken.
Für Studierende mit Kindern sind in Greifswald Familienwohnungen in folgenden Wohnheimen vorgesehen:
- Makarenkostraße 47 A bis C (zwölf Familienwohnungen),
- Max-Kade-Haus in der Hans-Beimler-Straße 9 (zwei Familienwohnungen).
- Fleischerwiese (5 Familienwohnungen).
Studierende mit Kindern werden bevorzugt in einem dieser beiden Wohnheime aufgenommen – je nach freien Kapazitäten. Die Mitarbeiter der Abteilung Studentisches Wohnen des Studierendenwerks beraten Sie gerne. weiter
Infrastruktur
Willkommenspakete
Wenn Studierende oder Mitarbeitende an der Universität ein Kind bekommen oder mit einem kleinen Kind beginnen in Greifswald zu studieren oder zu arbeiten, erhalten sie ein Willkommenspaket. Neben Informationen zur familienfreundlichen Hochschule und weiteren Broschüren enthält das Paket weitere Dinge für Kind und Eltern.
Nach einer kurzen Voranmeldung beim Familienservice (familienserviceuni-greifswaldde) kann dort das kostenlose Willkommenspaket abgeholt werden.
Das Studierendensekretariat und die Zentrale Studienberatung verfügen in ihrem Wartebereich über eine große KidsBox, die vom DFG Projekt GRK BiOx gesponsert wurde. Auch im International Office und im Prüfungsamt stehen Spielzeugkisten zu Verfügung, die die Wartezeit für Kinder von Studierenden angenehmer gestalten.
Die Spielzeugkisten wurden durch Spenden von Universitätsmitarbeitenden zusammengestellt.
Babysitter*innen-Pool
Der Familienservice der Universität bietet einen Babysitter*innen-Pool an, bei dem Eltern nach Anmeldung mit der Universitätsmailadresse die Auswahl zwischen einer vielzahl potentieller Babysitter*innen haben.
In der Familienwohnung der Universität findet für Kinder im Alter von drei Monaten bis zu zwölf Jahren eine Notfallbetreuung statt. In Ausnahmesituationen – z. B. bei Tagungen, Klausuren, Exkursionen, beim Ausfall der regulären Kinderbetreuung, außerhalb der Öffnungszeiten der Kita oder an Wochenenden – können Mitarbeitende, Studierende und Gäste der Universität eine kurzfristige und flexible Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder in Anspruch nehmen. weiter
Die Räume bieten eine Rückzugsmöglichkeit vor allem für stillende Mütter. Sie können aber auch von Eltern mit älteren Kindern genutzt werden. In den Notfallräumen befinden sich zudem eine Notfallliege und ein Verbandskasten, sodass die Räume auch für Notfallsituationen zur Verfügung stehen. weiter
An vielen Standorten gibt es die Möglichkeit, Kleinkinder in Gebäuden der Universität und der Universitätsmedizin zu wickeln. Hinweisschilder an den Eingangstüren weisen den Weg. Das Studierendenwerk hat Wickeltische in den beiden Mensen eingerichtet.
Die Standorte sind:
- Hauptgebäude | Domstraße 11, Eingang 2
- Audimax | Rubenowstraße 1
- Theologische Fakultät | Am Rubenowplatz 2/3
- Wirtschaftswissenschaften | Friedrich-Loeffler-Straße 70 | Hörsaal
- Bildungswissenschaften/Psychologie | Franz-Mehring-Straße | Hörsaal
- Biochemie | Felix-Hausdorff-Straße 4 | Hörsaal
- Institut für Physik | Felix-Hausdorff-Straße 6
- Zentrale Universitätsbibliothek | Foyer
- Hörsaal Kiste | Makarenkostraße
- Institut für Genetik und Funktionelle Genomforschung | Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 15 A
- Bereichsbibliothek Campus Loefflerstraße
- Hörsaal ehemalige Frauenklinik | Wollweberstraße 1
- Mensa Berthold-Beitz-Platz
- Mensa am Ernst-Lohmeyer-Platz 5
- Hauptgebäude der Universitätsmedizin | Ferdinand-Sauerbruch-Straße | im Erdgeschoss und in den Bereichen: Flur 5, Flur 7, Flur 9, Flur 11 und Haus D