Briefwahlunterlagen beantragen
Die weiblichen Beschäftigten der Universität Greifswald haben die Möglichkeit, ihre Stimme für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten per Briefwahl abzugeben. Die Briefwahlunterlagen werden auf Antrag vom Wahlvorstand versendet.

So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen
Ein formloser Antrag per Mail genügt. Bitte senden Sie dafür eine Nachricht an die Vorsitzende des Wahlvorstands, Fiona Richter (fiona.richter@uni-greifswald.de), mit folgenden Angaben:
- Ihren vollständigen Namen
- Die Adresse, an die die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen (dienstlich oder privat)
Wichtige Hinweise:
Briefwahlunterlagen können erst versandt werden, wenn die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen verstrichen ist; also frühestens ab dem 3. März.
Bitte beantragen Sie Ihre Unterlagen zeitnah und geben Sie sie so früh wie möglich in die Post.
Hinweis zur Unterstützung bei der Stimmabgabe
Gemäß § 14 Abs 4 der Wahlordnung können Wählerinnen, die aufgrund eines körperlichen Gebrechens bei der Stimmabgabe behindert sind, eine Vertrauensperson zur Unterstützung bestimmen. Diese Person darf lediglich die notwendige Hilfe bei der Stimmabgabe leisten und ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Wahlbewerberinnen dürfen nicht zur Hilfestellung herangezogen werden.
Falls dies auf Sie zutrifft, bitten wir Sie, den Wahlvorstand im Vorfeld darüber zur informieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Auf Antrag erhalten Sie gemäß § 15 Abs. 1 GleichstBWahlV MV einen Abdruck des Wahlausschreibens. Das Wahlausschreiben kann alternativ online hier eingesehen werden.