Sexualisierte Diskriminierung im universitären Kontext

Sexualisierte Belästigung, Gewalt und Diskriminierung haben keinen Platz an der Universität Greifswald. Dennoch spiegeln sie ein gesamtgesellschaftliches Problem wider, das auch Hochschulen als Studien- und Arbeitsorte betrifft. Die Universitätsleitung nimmt ihre Verantwortung ernst, den Schutz der Persönlichkeitsrechte sicherzustellen, Verstöße konsequent zu verfolgen und Präventionsmaßnahmen umzusetzen.

Diese Seite dient dazu, Studierende und Mitarbeitende umfassend zu informieren, Unterstützungsangebote aufzuzeigen und gemeinsam zu einer sicheren und respektvollen Umgebung beizutragen.

1. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und an der Universität

1. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und an der Universität

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (GlG) schützen Beschäftigte an der Universität Greifswald vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Die Hochschule ist als Arbeitgeberin dazu verpflichtet, für ein sicheres Arbeitsumfeld ohne Belästigungen zu sorgen.

In diesem Rahmen wurde auch die Richtlinie der Universität Greifswald  gegen Diskriminierung (RL) verabschiedet, die das AGG und das GlG konkretisieren soll. Sie verpflichtet die Hochschule zu präventiven Maßnahmen, sowie zur Aufklärung von Fällen sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt und zur Ergreifung von Gegenmaßnahmen. Das Besondere ist, dass die RL alle Mitglieder der Universität einschließlich der Studierenden sowie Besucher*innen und Gäste miteinbezieht und umfassend schützt. Das Arbeitsverhältnis mit der Hochschule ist somit nicht der einzige Anknüpfpunkt.

2. Begriffsklärung - sexuelle Diskriminierung und Gewalt

2. Begriffsklärung - sexuelle Diskriminierung und Gewalt

Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ist jedes unerwünschte, sexualbezogene Verhalten, das die Würde der Betroffenen verletzt und ein Klima der Einschüchterung, Entwürdigung und Beleidigung aufgrund sexualisierter Handlungen schafft.

Beispiele 

  • Sexualisierter und herabwürdigender Sprachgebrauch,

  • Entwürdigende Bemerkungen oder Witze über Personen, ihren Körper, ihr Verhalten, oder ihr Intimleben,

  • Unerwünschte Gesten und Verhaltensweisen mit sexuellem Bezug,

  • Verbale, bildliche oder elektronische Präsentation pornografischer oder sexualisierter Darstellungen mit entwürdigender Absicht der Präsentierenden,

  • Unerwünschte Körperkontakte,

  • Unerwünschte Aufforderung oder Nötigung zu sexuellem Verhalten,

  • Verfolgung oder Nötigung mit sexuellem Hintergrund,

  • Vergewaltigung

  • Als besonders schwerwiegend werden sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen am Ausbildungs- und Arbeitsplatz oder in Studium und Lehre eingestuft.

  • Vergewaltigung

Als besonders schwerwiegend werden sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen am Ausbildungs- und Arbeitsplatz oder in Studium und Lehre eingestuft. Dies betrifft gerade die Androhung von persönlichen studienbezogenen oder beruflichen Nachteilen oder der Zusage von Vorteilen.

3. Verfahren und Dokumentationen

3. Verfahren und Dokumentationen

Es ist zunächst wichtig, dass Sie – soweit es Ihnen möglich ist – ein Gedächtnisprotokoll anlegen, um die Erfahrungen festhalten zu können. Dies kann Ihnen später helfen, den genauen Ablauf zu rekonstruieren, Gesprächsverläufe wiederzugeben und das weitere Verfahren anzugehen. Es ist es sinnvoll zu dokumentieren, wann und wo sich der Vorfall abgespielt hat, wer bzw. welche Personen involviert oder beteiligt waren und was geschehen ist. Hilfreiche Formulare für die Dokumentation sind das Gedächtnisprotokoll sowie die Erfassung von Mobbing-Handlungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

An der Universität berät Sie in Fällen sexualisierter Diskriminierung und Belästigung die zentrale Gleichstellungsbeauftragte. Diese kann Sie auch über Fristen informieren, die für etwaige Verfahren eingehalten werden müssen.

Im Falle einer Beschwerde kann die Dokumentation über diese Vorlage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erfolgen.

4.1 Beratungsstellen und Angebote für Notfälle

Beratungsstellen

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Beratung für Betroffene sexualisierter Diskriminierung

 

Ruth Terodde

Telefon: 03834 420 1108

E-Mail: teroddeuni-greifswaldde

 

Domstr. 11, Eingang 4

Raum 2.17

17489 Greifswald

Caritas-Regionalzentrum Greifswald

Beratung für Betroffene sexualisierter Gewalt

 

 

Telefon: 03834 79 83199

E-Mail: anonym.greifswaldcaritas-vorpommernde

 

Bahnhofstraße 16

17489 Greifswald


Anlaufstellen für Notfälle

Notaufnahme der Universitätsmedizin Greifswald

 

Fleischmannstraße 8

17475 Greifswald

 

 

Telefon: 03834 8622531

E-Mail: info-unimedizinuni-greifswaldde

Gerichtsmedizin & Klinikum in Greifswald

 

Institut für Rechtsmedizin

Kuhstraße 30

17489 Greifswald

 

Telefon: 03834 865743

E-Mail: rechtsmeuni-greifswaldde


Die No Go! Kampagne – Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt und Diskriminierung

Die No Go! Kampagne ist ein Präventionsprojekt der Universität Greifswald, das 2018 ins Leben gerufen wurde, um sexualisierter Diskriminierung und Gewalt entgegenzuwirken. Die Initiative entstand in Zusammenarbeit zwischen der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten Ruth Teroode und dem Caspar-David-Friedrich-Institut der Universität Greifswald. Ziel der Kampagne ist es, durch Sensibilisierung, Information und Schulungen ein respektvolles und sicheres Umfeld für alle Universitätsangehörigen zu schaffen.

07.11.2023
Workshop für Fachschaftsräte: „Handlungsoptionen und -grenzen bei sexualisierter Gewalt als Fachschaftsrat“


 Der Workshop vermittelte den Fachschaftsräten wichtige Kompetenzen, um angemessen auf Fälle sexualisierter Gewalt zu reagieren. Die Teilnehmenden erhielten Einblicke in rechtliche Grundlagen, Unterstützungsangebote und effektive Präventionsmaßnahmen.

06.07.2023
Informationsveranstaltung für Studierende: „Sexualisierte Gewalt an der Universität“

Gemeinsam mit dem Gleichstellungsbüro, dem AStA und den Referentinnen Silke Schnabel und Friederike Wardenga wurden Studierende über die Thematik sexualisierter Gewalt informiert. Die Veranstaltung bot Raum für Diskussionen und klärte über Unterstützungsangebote sowie Handlungsoptionen auf.

26.04.2023
Personalversammlung: „Sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz“

In Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsbüro, dem Personalrat sowie den Referentinnen Silke Schnabel und Tryntje Larkens wurden Mitarbeitende der Universität über sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz informiert. Der Fokus lag auf Präventionsmaßnahmen, Sensibilisierung und rechtlicher Unterstützung.

15.03.2023

Die Flyer, die zur Gründung der Kampagne im Jahr 2021 entwickelt wurden, wurden im März 2023 überarbeitet. Die aktualisierten Flyer bieten erweiterte Informationen über sexualisierte Gewalt und Diskriminierung, aktuelle Unterstützungsangebote sowie wichtige Kontaktstellen, um Betroffene und Interessierte noch gezielter zu informieren.

Die Kampagne engagiert sich für ein sicheres und respektvolles Umfeld an der Universität. Haben Sie Anregungen oder Wünsche für zukünftige Projekte? Schreiben Sie uns gerne unter: diskriminierungsfrei_gleichstellung@uni-greifswald.de.


Im Notfall

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (in vielen Sprachen): Tel: 116 016

Heimwegtelefon: Tel. 030 12074182 (deutschlandweit)
Sonntag – Donnerstag: 21 – 24 Uhr, Freitag & Samstag 21 – 03 Uhr

Bei akuter Gefahr können Sie sich auch immer an die Polizei unter der 110 wenden.

Ruth Terodde

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

 

Domstraße 11, Eingang 4

Raum 2.17

17489 Greifswald

Telefon: +49 3834 420 1108

teroddeuni-greifswaldde

Lisa Scheunemann

Studentische Mitarbeiterin

Antidiskriminierung

Domstraße 11, Eingang 4

Raum 2.16

17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420 3491

diskriminierungsfrei_gleichstellunguni-greifswaldde