Genderpreis 2021 der Universität Greifswald vergeben

Nele Marie Klamer – © Laura Schirrmeister, 2021
Nele Marie Klamer – © Laura Schirrmeister, 2021
v.r.n.l. Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Nele Marie Klamer, Angela Hoppe - - ©Laura-Schirrmeister, 2021
v.r.n.l. Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Nele Marie Klamer, Angela Hoppe – © Laura Schirrmeister, 2021

Diese Arbeit widmet sich der reformierten Vorschrift des § 177 StGB, welche im November 2016 in Kraft getreten ist. Sie analysiert den Ertrag dieser Reform hin zu einem umfassenderen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung durch die Einführung des „Nein heißt Nein!“-Ansatzes. Der neue Grundtatbestand des sexuellen Übergriffs in § 177 I StGB knüpft fortan nicht mehr an das Erfordernis der Ausübung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt an, sondern fokussiert sich in objektiver Hinsicht einzig auf das Vorhandensein eines erkennbaren entgegenstehenden Willens des Opfers.

Frau Klamer analysierte unter anderem gerichtliche Entscheidungen, die zu § 177 StGB n.F. ergangen sind. Außerdem nimmt sie einen Rechtsvergleich mit Irland als Rechtsordnung, die schon länger ein Konsensprinzip in der Form des „Nein heißt Nein!“ kennt, vor und analysiert die dort mit der Regelung gemachten Erfahrungen. Schließlich wirft sie auch noch einen kurzen Blick auf „Ja heißt Ja!“- Regelungen, insbesondere an US-amerikanischen Universitäten sowie im schwedischen Strafrecht. Auf der Basis der gefundenen Ergebnisse nimmt sie schließlich eine Bewertung der Norm vor und stellt weitere Reformüberlegungen an.

Unabhängig von rechtlichen Detailfragen setzt Nele Marie Klamer wesentlich auf die symbolische Wirkung bzw. Signalwirkung dieser Reform, die so wiederum weitere gesellschaftliche Veränderungsprozesse (mit) befördern kann. Weiterhin spricht sie sich dafür aus, den gesamtgesellschaftlichen Diskurs zum Thema selbstbestimmter Sexualität weiter zu fördern, das Sexualstrafrecht durch außerrechtliche Maßnahmen stärker ins Bewusstsein der Allgemeinheit zu rücken und insbesondere auch in der juristischen Ausbildung künftig zu lehren. Gesamtwürdigend ist, basierend auf den vorstehenden Erörterungen, festzuhalten, dass es sich um eine bedeutende wissenschaftliche Arbeit handelt, die die Diskussion um § 177 StGB und generell um ein modernes Sexualstrafrecht in Deutschland ein gutes Stück voranbringt.

„Eine sehr spannend zu lesende Arbeit, die überzeugend die Wechselwirkung zwischen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Recht offenlegt, dabei eine klare Haltung zeigt und hoffentlich das Sexualstrafrecht in Deutschland weiter verändern wird“, so Angela Hoppe, die Vorsitzende der Gleichstellungskommission des Senats.

Der Genderpreis wird jährlich für eine wissenschaftliche Arbeit, die die Geschlechterperspektive in besonderer Weise berücksichtigt, vom Rektorat und der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der Universität Greifswald vergeben. Der Preis ist mit 500 Euro dotiert. Eingereicht werden können alle aktuellen wissenschaftlichen Abschluss- und Promotionsarbeiten der Universität Greifswald und der Universitätsmedizin Greifswald.

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