Selbstbestimmungsgesetz

Aktuell:

Das Selbstbestimmungsgesetz soll trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen.

Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in zwei Stufen in Kraft. Ab dem 1. August können Bürger*innen eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen beim Standesamt anmelden. Am 1. November 2024 löst das Selbstbestimmungsgesetz dann das Transsexuellengesetz ab und das neue Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft. Nach der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen gilt eine Sperrfrist von einem Jahr für eine erneute Änderung.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, wenn Sie an der Universität Ihren Namen und Ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen:

 

1. Frühzeitige Anmeldung beim Standesamt: Die Namensänderung sollte so früh wie möglich beim Standesamt angemeldet werden (möglich seit dem 1. August 2024). Die Anmeldung muss mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Änderungstermin erfolgen. Nach der Bestätigung Ihres Wunsches nach Namensänderung erhalten Sie beim zuständigen Standesamt eine Bescheinigung über die Namensänderung und auf Antrag den neuen Personalausweis.

 

2. Ummeldung: Um den Umgang mit Ihrer Namensänderung an der Universität möglichst einfach zu gestalten, reicht bereits die Bescheinigung über die Namensänderung aus. Diese oder gegebenenfalls Ihren neuen Personalausweis legen Sie beim Studierendensekretariat (für Studierende) oder beim Personalreferat (für Mitarbeitende) vor, um die Eintragung in den Uni-Datenbanken aktualisieren zu lassen.

 

3. Dokumente aktualisieren: Ab diesem Zeitpunkt werden Eintragungen und Dokumente ausschließlich unter dem neuen Namen geführt.

 

Der Ergänzungsausweis bleibt übergangsweise im System. Personen, die diesen bisher eingereicht haben, müssen bis spätestens 31.01.2025 den neuen Personalausweis oder die Bescheinigung über die Namensänderung vorlegen, damit eine vollständige Umschreibung erfolgen kann.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Selbstbestimmungsgesetz SBGG

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist beschlossen!

Nach über 40 Jahren wird das Transsexuellengesetz nun durch das Selbstbestimmungsgesetz abgelöst. Das Selbstbestimmungsgesetz markiert einen bedeutsamen Fortschritt für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen in Deutschland. Es erleichtert den Betroffenen die Änderung ihres Geschlechtseintrags im Personenstandsregister sowie ihrer Vornamen, indem es eine Erklärung gegenüber dem Standesamt als ausreichend ansieht. 

Die früher erforderliche gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung sowie die Einholung zweier Sachverständigengutachten entfällt. Das Gesetz tritt zum 01. November 2024 in Kraft. Eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen kann bereits ab dem 01. August 2024 abgegeben werden.

Das Selbstbestimmungsgesetz gewährleistet den grundlegenden Schutz des Rechts auf geschlechtliche Selbstbestimmung der Betroffenen gemäß den Bestimmungen des Grundgesetzes, das auch das Recht auf Achtung der geschlechtlichen Identität schützt, selbst wenn diese vom Geschlechtseintrag abweicht. Zugleich berücksichtigt das Gesetz die Interessen der Gesellschaft als Ganzes.

Viele Betroffene empfanden die Vorgaben des bisher geltenden Transsexuellengesetzes als demütigend, insbesondere die Erfordernis, sich vor der Geschlechtsänderung einer Begutachtung zu unterziehen. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht wesentliche Teile des Transsexuellengesetzes als verfassungswidrig erklärt, was eine dringende Reform notwendig machte.

 

Über die Konsequenzen, die diese Gesetzesänderung für Verfahrensgänge an der Universität hat, werden wir Sie auf dem Laufenden halten.


Sollten Sie Ihren Namen kurzfristig vor dem 1. November ändern wollen, gelten Übergangszeiten noch folgende Regelungen:

Ergänzungsausweis DGTI

Informationen zum Namenseintrag

Die Universität Greifswald möchte Ihnen unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen im universitären Alltag ein möglichst diskriminierungsfreies Arbeiten und Studieren ermöglichen. Nachfolgend informieren wir Sie über die aktuellen Möglichkeiten, Ihren Vornamen auf Grundlage des Ergänzungsausweises der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e.V.) ändern zu lassen. Darüber hinaus werden wir weiterhin regelmäßig überprüfen, inwieweit wir die Geschlechtergerechtigkeit von inter*, trans* und nicht-binären Studierenden und Beschäftigten noch besser fördern können.

Verwendung des dgti-Namens vor einer offiziellen Namens- und Personenstandsänderung

Zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit von inter*, trans* und nicht-binären Studierenden und Beschäftigten ermöglicht die Universität Ihnen die Verwendung des Namens Ihres dgti-Ergänzungsausweises im inneruniversitären Bereich.

Hierfür erfolgt die Eintragung Ihres gewählten Namens gem. Ihrem dgti-Ergänzungsausweis als zusätzlichem Eintrag in der HIS-Stammdatenbank. Dieser wird somit automatisch für die universitätsinternen Systeme verwendet (zentraler Nutzeraccount, Selbstbedienungsportal, Teilnahmelisten Prüfungsanmeldung, Prüfungsprotokolle, E-Mail-Adresse, Studierenden- bzw. Mitarbeitendenausweis, Moodle, BBB, OpenProject, PaperCut etc.).

Bei der  Durchführung von Wahlen an der Universität Greifswald müssen die Wahlorgane  die gesetzlichen Namen der Wahlberechtigten kennen. Zu diesem Zweck erhalten die zuständigen Mitarbeitenden der verantwortlichen Wahlstellen eine Übersicht der Personen, die einen selbst gewählten  Vornamen führen.

WICHTIG FÜR SIE: Im Rahmen der Wahl selbst wird nur der von Ihnen gewählte Vorname verwendet.

Für Studierende:

Die Eintragung/Änderung Ihres Vornamens erfolgt mit folgendem Formular und unter Vorlage des dgti-Ergänzungsausweises. Bitte wenden Sie sich dazu an das Studierendensekretariat.

WICHTIG FÜR SIE: Durch die Änderung in den universitätsinternen Systemen ist sichergestellt, dass Dozierende und Prüfende im universitären Alltag nur den Vornamen Ihres dgti-Ergänzungsausweises kennen.

Bei Änderung des Vornamens während des Studiums kann es in einzelnen Studiengängen zu Abweichungen kommen (zum Beispiel in den Studiengängen der Universitätsmedizin und im Studiengang der Pharmazie).

Abschlusszeugnisse können derzeit nur auf den im Personalausweis ausgewiesenen Namen ausgestellt werden. Auch bereits ausgestellte Abschlusszeugnisse können nur nach amtlicher Namensänderung geändert werden. Gleiches gilt für sonstige Verwaltungsakte wie zum Beispiel Semesternotenspiegel und Studienbescheinigungen (einschließlich Immatrikulations-, Exmatrikulationsbescheinigungen und Gebührenbescheide).

Bitte beachten Sie, dass Lehrende in Staatsexamensstudiengängen zum Teil direkt Bescheinigungen ausstellen, die den Landesprüfungsämtern vorzulegen sind. Wird hierbei der Name aus dem Ergänzungsausweis verwendet, kommt es zu Abweichungen gegenüber den Namensangaben, die in den vom Zentralen Prüfungsamt erstellten Leistungsnachweisen und dem beim Landesprüfungsamt vorzulegenden Personalausweis enthalten sind. Im Fall von Problemen können Sie sich an das Zentrale Prüfungsamt wenden.

 

Für Beschäftigte:

Die Eintragung/Änderung Ihres Vornamens erfolgt mit folgendem Formular und unter Vorlage des dgti-Ergänzungsausweises. Bitte wenden Sie sich an Ihre*n Personalsachbearbeiter*in.

Arbeitsverträge, Ernennungsurkunden und entsprechende Verwaltungsakte sowie Meldungen an das Landesamt für Finanzen oder das Finanzamt können derzeit nur auf den Namen ausgestellt werden, der im Personalausweis ausgewiesen ist.

Empfängerkreis

Die Möglichkeit der Einsichtnahme und der Verarbeitung Ihrer Daten des dgti-Ergänzungsausweises haben ausschließlich berechtigte Mitarbeitende der Universität Greifswald. Dies sind:

  • zuständige Sachbearbeitende des Dezernats Studentische und Internationale Angelegenheiten und des Studiendekanats der Medizin und des Referats Personal
  • Systemadministrator*innen der universitären Systeme
  • zuständige Mitarbeitende der verantwortlichen Wahlstellen

Speicherdauer

Die Daten werden verarbeitet, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder die automatische Löschung Ihres zentralen Nutzeraccounts im Zuge Ihrer Exmatrikulation/Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses erfolgt. Sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine längere Speicherung erfordern, werden die Daten nach Ablauf dieser Fristen umgehend gelöscht. Archivierungswürdige Daten werden an das Universitätsarchiv übergeben und dort unbegrenzt aufbewahrt.

Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gem. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.

Rechte gem. DSGVO

Sie haben das Recht, Ihre erteilte Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit und ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, ohne dass Ihnen Nachteile daraus entstehen. Bitte richten Sie Ihren Widerruf schriftlich an die Universität Greifswald, Domstraße 11, 17489 Greifswald oder per E-Mail an studsekuni-greifswaldde bzw. persdez@uni-greifswald.de.

Darüber hinaus haben Sie das Recht, auf Antrag unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger*innen, den Zweck und die Dauer der Datenverarbeitung zu erhalten. Zusätzlich haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung (z.B. Sperrung), auf Löschung sowie auf die Datenübertragbarkeit Ihrer Daten.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, haben Sie das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz eine Beschwerde einzureichen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Werderstraße 74a

19055 Schwerin

An wen kann ich mich mit meinen Fragen wenden?

Studierendensekretariat:                                                    Personalreferat:

Kerstin Rose                                                                          Eva Hälke-Plath

03834 420-1291                                                                      03834 420-1139

 kerstin.roseuni-greifswaldde                                         eva.hpuni-greifswaldde

 

Prorektorin:                                                                          Gleichstellungsbeauftragte:

Prof. Dr. Annelie Ramsbrock                                                Ruth Terodde

buero-prorek@uni-greifswald.de                                          ruth.teroddeuni-greifswaldde

                                                                                                 03834 420-1108