Die grundlegenden verfassungsrechtlichen Entscheidungen zum Verhältnis von Staat und Religion – individuelle und kollektive Religionsfreiheit sowie staatliche Neutralität in Religionsfragen – wurden bereits in der Weimarer Verfassung von 1919 getroffen und 1949, bei Verabschiedung des Grundgesetzes, im Wesentlichen nur bestätigt. Seither aber haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse grundlegend geändert. In dem Vortrag soll daher der Frage nachgegangen werden, ob und inwieweit auch in rechtlicher Hinsicht Veränderungen im Verhältnis von Staat und Religion sachgerecht sind. Dies wird für die genannten verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen verneint. Bei Einzelfragen wie Feiertagsrecht, Religionsunterricht und Staatsleistungen aber sollte über Änderungen diskutiert werden.
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Alle Vorträge des Sommersemesters 2025
14.04.2025 / Prof. Dr. Claus Dieter Classen / Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät / Staat und Religion im 21. Jahrhundert
12.05.2025 / PD Dr. Felix John /Theologische Fakultät / Das Corpux Judaeo-Hellenisticum Novi Testamenti digital
26.05.2025 / Prof. Dr. Andre Banning / Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät / Unsichtbare Lebensgrundlage: Erforschung und Schutz unseres Grundwassers
02.06.2025 / Prof. Dr. Christian Splieth / Universitätsmedizin / Bohren oder heilen: neue Ansätze in der Kariestherapie
07.07.2025 / Prof. Dr. Matthias Schneider / Philosophische Fakultät / Digitales Orgelmusikverzeichnis – die spannende Suche nach passender Musik
Weitere Informationen
Die Vorträge finden jeweils montags um 17:00 Uhr im Bürgerschaftssaal des Rathauses (Am Markt) statt. Der Saal ist für Rollstuhlfahrende erreichbar. Der Eintritt zu den Vorträgen ist frei. Eine vorherige Anmeldung nicht erforderlich.
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