Wider die Legendenbildung – Fakten zur Namensdiskussion

(1) Der Name einer Hochschule wird laut Landeshochschulgesetz, dem die Universität als Einrichtung des Landes unterliegt, in der Grundordnung festgelegt.

(2) Über die Grundordnung und deren Änderungen entscheidet der Erweiterte Akademische Senat mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder.

(3) Der Akademische Senat ist das höchste Gremium der Akademischen Selbstverwaltung. In ihm sind alle Gruppen (Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, weitere Mitarbeiter, Studierende) repräsentiert. Senatsbeschlüsse folgen somit dem Prinzip der repräsentativen Demokratie.

(4) Das Landeshochschulgesetz (§ 25 Abs. 5) eröffnet nur für die Studierendenschaften die Möglichkeit direkter Demokratie in Form einer Urabstimmung. Alle anderen Statusgruppen sind auf die repräsentative Demokratie in den Fakultätsräten und im Senat beschränkt. Insofern hätte eine Urabstimmung unter allen Statusgruppen keinerlei Rechtskraft erlangt.

(5) Der erste Beschluss zur Wiederaufnahme der Namensdiskussion erfolgte im Juli 2016: Die Entscheidung am 18. Januar 2017 erfolgte mithin weder „überfallsartig“ noch „leichtfertig“. Das Verfahren wurde auch in die breite Öffentlichkeit hinein kommuniziert.

(6) Eine vom Senat gewählte Kommission bereitete die Diskussion vor. Auf eine umfangreiche Diskussion wurde verzichtet, da entscheidungserhebliche Informationen einschließlich der öffentlichen Anhörung von 2010 im Netz dokumentiert und öffentlich zugänglich sind.

(7) Der Entscheidung im Senat ging eine Anhörung in Form einer hochschulöffentlichen Diskussion (zu der auch die Öffentlichkeit zugelassen wurde) am 11. Januar 2017 voraus.

(8) Die Entscheidung wurde nach formalem Antrag am 18. Januar 2017 mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit getroffen.

(9) Die Unterlagen zur Satzungsänderung wurden im Anschluss dem Ministerium zugeleitet.

(10) Die Kosten der Umstellung betragen nicht 300.000 Euro, sondern deutlich weniger, geschätzt 80.000 EUR.

(11) Die Entscheidung im Jahr 2010 erfolgte im Erweiterten Akademischen Senat nach demselben Prozedere wie 2017. Der Entschluss hatte keine bindende Wirkung für künftige Diskussionen und Abstimmungen, das wäre auch nicht statthaft.

(12) Eine Namenskommission hatte 2009/2010 eine wissenschaftliche und eine öffentliche Anhörung organisiert, die im Netz dokumentiert wurde und auch als Grundlage der aktuellen Entscheidung herangezogen werden konnte.

(13) Im Vorfeld der Entscheidung des Senats im Jahr 2010 wurde von der Studierendenschaft eine Urabstimmung unter den Studierenden organisiert. Ergebnis war: 49,9 Prozent sprechen sich für eine Beibehaltung des Namens Ernst Moritz Arndt, 43,4 Prozent dagegen aus. Die Urabstimmung war für den Senat rechtlich nicht bindend. Das hätte auch entsprechend für die aktuelle Entscheidung im Senat gegolten.

Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Ernst Moritz Arndt in den vergangenen 20 Jahren hat zu einem differenzierteren Bild der Leistungen, Verdienste und Ansichten von Ernst Moritz Arndt in seiner Zeit geführt. Jeder Interessierte kann sich seit 2009 auf den Internetseiten der Universität umfassend über Arndt informieren. Noch vor den Diskussionen und der Abstimmung über den Universitätsnamen im Jahr 2010 wurden auch die Dokumente und Audiodateien zur hochschulöffentlichen und zur öffentlichen Diskussion über Arndt ins Netz gestellt. Auf den Internetseiten sind seither auch die abwägende Stellungnahme der Namenskommission aus dem Jahr 2010 sowie weitere Dokumente und Berichte zu finden. Anfang 2016 wurden die Seiten zu Ernst Moritz Arndt um zwei aktuelle wissenschaftliche Publikationen zu Leben und Wirken Arndts ergänzt.

ergänzt am 06.02.2017

Weitere Informationen
Kurz-URL https://is.gd/8dSGsB
Ausführliche Faktenschilderung

Antrag zur Namensänderung der Universität, vorgetragen in der Senatssitzung am 21.12.2016

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