Damit nach drei entbehrungsreichen, überwiegend digitalen Semestern Lehrende und Studierende einander wieder persönlich begegnen und in den so wichtigen Austausch treten können, streben das Bildungsministerium und die Hochschulen des Landes MV größtmögliche Präsenz bei gleichzeitigem Gesundheitsschutz an. Die rechtlichen Vorgaben hierfür hat das Bildungsministerium zusammen mit den Hochschulen erarbeitet. Seit dem 1. September 2021 gilt die Hochschul-Corona-Landesverordnung, die die rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Präsenzlehre an den Hochschulen des Landes darstellt.
Bei der Raumbelegung von Lehrveranstaltungen wird zukünftig das sogenannte Schachbrettmuster angewandt. Das bedeutet, dass jeder zweite Platz genutzt werden kann, was gegenüber dem 1,5 Meter Abstand zu einer signifikanten Erhöhung der zulässigen Personenzahl (maximal 50 Prozent der Plätze) in Hörsälen, Seminar- und Praktikumsräumen führt. Entsprechend finden deutlich mehr Lehrveranstaltungen in Präsenz statt. Auch größere Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen können zur Präsenz zurückkehren. Ebenso können kleinere Räume wieder für Präsenzseminare genutzt werden.
Voraussetzung für das Schachbrettmuster sind die Einhaltung der Maskenpflicht, wenn der Abstand zwischen Personen unter 1,5 m beträgt, die Erfüllung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) und die Kontaktdatenerfassung.
In einer Umfrage hat der AStA den Impfstatus der Studierenden erfragt und dazu über 2600 Fragebögen ausgewertet. „Laut den Ergebnissen sind 88,8 Prozent der befragten Studierenden zum Start ins Wintersemester vollständig geimpft. Weitere 4,3 Prozent haben angegeben, dass sie sich noch impfen lassen möchten", sagt AStA-Vorsitzender Hennis Herbst. Impfungen werden weiterhin über die Hausärzte möglich sein. Die Hochschulleitung hat mit dem Landkreis zudem vier zusätzliche Termine für Studierende bis zum Beginn des Semesters vereinbart. Am 27.09.; 04.10.; 07.10. und 11.10. finden von 9:00 bis 17:00 Uhr im Besprechungsraum der Zentralen Universitätsbibliothek Impftage mit den Impfstoffen von BioNtech und Johnson & Johnson statt.Am 05.10.; 07.10.2021 jeweils in der Zeit von 10:00 bis 15:00 Uhr wird in der Alten Frauenklinik, Wollweberstr. 1 ; EG im SR 030 geimpft. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Studierende müssen lediglich ihren Personal- und Studierendenausweis und - falls vorhanden - den Impfausweis mitbringen.
Weitere Informationen
Hygiene- und Sicherheitskonzept der Universität Greifswald vom 10.09.2021
FAQ der Universität Greifswald zur Corona-Pandemie
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