Universität im Rathaus: Staat und Religion im 21. Jahrhundert

Die grundlegenden verfassungsrechtlichen Entscheidungen zum Verhältnis von Staat und Religion – individuelle und kollektive Religionsfreiheit sowie staatliche Neutralität in Religionsfragen – wurden bereits in der Weimarer Verfassung von 1919 getroffen und 1949, bei Verabschiedung des Grundgesetzes, im Wesentlichen nur bestätigt. Seither aber haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse grundlegend geändert. In dem Vortrag soll daher der Frage nachgegangen werden, ob und inwieweit auch in rechtlicher Hinsicht Veränderungen im Verhältnis von Staat und Religion sachgerecht sind. Dies wird für die genannten verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen verneint. Bei Einzelfragen wie Feiertagsrecht, Religionsunterricht und Staatsleistungen aber sollte über Änderungen diskutiert werden. 

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www.uni-greifswald.de/uni-rathaus

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Verantwortlich für die Reihe
Prof. Dr. Matthias Schneider
Institut für Kirchenmusik und Musikwissenschaft
Bahnhofstraße 48/49, 17489 Greifswald
matthias.schneideruni-greifswaldde

 

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