Das Meinungsbild wurde durch die Vertreter der wissenschaftlichen und der weiteren Mitarbeiter im Senat angeregt. Die Statusgruppenvertreter der Studierenden und Professoren haben sich diesem Wunsch in der Senatssitzung am 15. November 2017 angeschlossen. Aufgrund der langen und kontroversen Diskussion um das Thema möchten die Senatorinnen und Senatoren gern wissen, wie die Mitglieder der Universität zu dem Thema stehen. Diese Umfrage ist keine Wahl oder Abstimmung zum Namen der Universität. Das erhobene Meinungsbild ist für die Senatorinnen und Senatoren nicht bindend.
Die Befragung besteht aus zwei Teilen. Zunächst wird gefragt: Welchen Namen soll die Universität künftig tragen? Da sich eventuell nicht jede bzw. jeder hierzu eindeutig positionieren kann oder möchte, haben Unentschlossene die Wahl zwischen zwei Antwortmöglichkeiten: wer sowohl mit dem Namen Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald als auch mit dem Namen Universität Greifswald gleichermaßen einverstanden ist, kann dies so angeben. Wer keine Entscheidung treffen möchte, kann dies ebenfalls ankreuzen. Im zweiten Teil wird gefragt, ob eine Kompromisslösung gut für die Universität wäre. Wie eine solche Lösung aussehen könnte, kann derzeit noch nicht konkret formuliert werden, da geprüft werden muss, ob Kompromissmöglichkeiten rechtlich und praktisch umsetzbar sind.
Am 18. Januar 2017 hatte der Senat als demokratisch legitimiertes Wahlgremium der akademischen Selbstverwaltung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die Änderung des Universitätsnamens in der Grundordnung beschlossen. Demnach soll die Universität zukünftig nur noch Universität Greifswald heißen. Im März verweigerte das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur aus formellen Gründen die Zustimmung zu dieser Änderung der Grundordnung der Universität. Es wurde beanstandet, dass der Beschluss nicht mit dem Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG) konform sei, wonach ein vorausgehender Beschluss des engeren Senats über die Vorlage der Änderung der Grundordnung an den erweiterten Senat vorgeschrieben ist. In den vergangenen Monaten hat der Senat die Grundordnung entsprechend angepasst. Die Änderungsbeschlüsse wurden inzwischen durch das Ministerium geprüft und genehmigt. Am 18. Oktober 2017 wurde im Senat erneut über einen Antrag zur Änderung des Universitätsnamens in der Grundordnung diskutiert.
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