Arndt auf dem Rubenowdenkmal

Zum 1. Juni 2018 wurde der Name der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald in Universität Greifswald geändert
Auf dieser Seite informieren wir über den Diskussionsprozess zur Namensänderung. 

Zu den Diskussionen über die Ablegung des Namens Ernst Moritz Arndt

Während der Sitzung des Akademischen Senats am 18. Januar 2017 stimmen 24 Senatorinnen und Senatoren für eine Ablegung des Namens Ernst Moritz Arndt, 11 stimmen für eine Beibehaltung. Es gibt eine Stimmenthaltung. Die Zweidrittelmehrheit für eine Änderung des Universitätsnamens in der Grundordnung wird damit erreicht. Der Name soll zukünftig Universität Greifswald lauten. Da die Namensänderung erst in Kraft treten kann, wenn das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern der Änderung der Grundordnung zustimmt, werden alle nötigen Unterlagen im Ministerium in Schwerin eingereicht.

In den folgenden Tagen erleben Stadt und Universität eine unerwartet heftige und emotionale öffentliche Debatte über die Namensablegung. In teilweise unsachlichen, ja leider auch verleumderischen, hasserfüllten und unwürdigen Meinungsäußerungen werden der Universität, der Senatsvorsitzenden, der Rektorin, den Senatorinnen und Senatoren undemokratisches Verhalten vorgeworfen. Die Universität entschließt sich, sachlich falsche Behauptungen mit einer Faktenpräsentation zu widerlegen.

Am 7. März 2017 teilt das Bildungsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Universität mit, dass die Änderung des Namens in der Grundordnung aus formellen Gründen nicht genehmigt werden kann. Hochschulleitung und Senat akzeptieren die Entscheidung des Ministeriums.

Am 15. März 2017 diskutieren die Senatorinnen und Senatoren des Senats in ihrer regulären Sitzung über den ablehnenden Bescheid und verfassen eine Stellungnahme, die veröffentlicht wird. Das Justitiariat und die Satzungskommission des Senats wurden beauftragt, zeitnah in Reaktion auf die Beanstandungen aus dem Bildungsministerium Vorschläge für eine Anpassung der Grundordnung zu erarbeiten. Ziel sind rechtssichere Verfahren für Grundordnungsänderungen, wie zum Namen der Universität, zu beschließen.

Nachdem die Mängel in der Grundordnung behoben sind, wird am 18. Oktober 2017 im Senat erneut über einen Antrag zur Änderung des Universitätsnamens in der Grundordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität diskutiert. Hauptargument dafür ist, dass wesentliche Positionen Arndts im Gegensatz zum Leitbild der Universität stehen. Diese Leitbild wurde ohne Gegenstimme beschlossen. Der Antrag wird kontrovers diskutiert b.z.w. um weitere Vorschläge ergänzt. Der Antrag wird nach Abschluss der Diskussion in eine juristischen Prüfung gegeben, um Rechtskonformität abzusichern. 

Am 15. November 2017 schlugen die Vertreter der wissenschaftlichen und der weiteren Mitarbeiter im Senat ein Meinungsbild zum Universitätsnamen vor. Die Statusgruppenvertreter der Studierenden und Professoren schlossen sich diesem Wunsch an. Aufgrund der langen und kontroversen Diskussion um das Thema wollten die die Senatorinnen und Senatoren gern wissen, wie die Mitglieder der Universität zu dem Thema stehen. Diese Umfrage war keine Wahl oder Abstimmung zum Namen der Universität. Es ging um ein Meinungsbild. Die Ergebnisse wurden am 11. Dezember 2017 veröffentlicht.

Der Akademische Senat entscheidet sich am 17. Januar 2018 für einen Kompromissvorschlag. Nach diesem wird der Namen Ernst Moritz Arndt ablegen; der Namenszusatz Ernst Moritz Arndt kann unter bestimmten Voraussetzungen dem künftigen Universitätsnamen vorangestellt werden. Der Änderung des Namens in der Grundordnung in Universität Greifswald stimmten 27 Senatorinnen und Senatoren während der Sitzung zu. Dagegen stimmten 8 Senatorinnen und Senatoren. Es gab keine Stimmenthaltung.  Die Zweidrittelmehrheit für eine Änderung des Universitätsnamens in der Grundordnung wurde damit erreicht.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern genehmigt diese Änderung der Grundordnung der Universität im April 2018 . Nachdem die geänderte Grundordnung durch die Universität am 31. Mai 2018 veröffentlicht ist, tritt die Namensänderung am 1. Juni 2018 in Kraft. 


Wider die Legendenbildung – Fakten zur Namensdiskussion

Hochschulleitung und Senatsvorsitz der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald sind darüber besorgt, in welchem Ausmaß und in welcher Form in der Diskussion um die Änderung des Universitätsnamens Fakten entstellt, falsch wiedergegeben und ignoriert werden. Wir treten Darstellungen, in denen mit falschen und irreführenden Angaben die Rechtmäßigkeit der Entscheidung angezweifelt wird und die Verletzung demokratischer Prinzipien beanstandet wird, ganz entschieden entgegen und stellen hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen und dem Ablauf der Entscheidung klar:

(1) Nach Rechtslage ist die Universität eine Einrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und an das Landeshochschulgesetz gebunden. Dort ist festgeschrieben, dass der Name einer Hochschule in der Grundordnung festgelegt wird. Der 36-köpfige Erweiterte Akademische Senat ist an der Universität Greifswald das zuständige Gremium, das mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die Grundordnung ändern kann. Mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit wurde entschieden, dass der Name der Universität in der Grundordnung geändert wird in „Universität Greifswald“. Die Entscheidung wurde damit nach allen Regeln der demokratisch verfassten Akademischen Selbstverwaltung getroffen.

(2) Die Akademischen Senate sind an deutschen Hochschulen das höchste Gremium der Akademischen Selbstverwaltung. Die Senatsmitglieder werden von den Hochschulangehörigen in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den jeweiligen Mitgliedergruppen (Hochschullehrer, wissenschaftliche und weitere Mitarbeiter, Studierende) nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Sie sind somit die demokratisch gewählten Vertreter und Vertreterinnen der Mitgliedergruppen der Universität.

(3) Die aktuelle Entscheidung des Erweiterten Akademischen Senats wurde über mehrere Monate hinweg vorbereitet und kommuniziert. Sie erfolgte damit weder „überfallartig“ noch „leichtfertig“. Ihr gingen folgende Schritte voraus:

  • Am 20. Juli 2016 beantragen Senatorinnen und Senatoren, die Debatte um den Namen der Universität erneut zu eröffnen. Es wird beschlossen, eine Urabstimmung über den Namen Ernst Moritz Arndt innerhalb der Universität zu prüfen. Außerdem soll eine hochschulöffentliche Diskussionsveranstaltung zu wesentlichen Pro- und Contra-Argumenten organisiert werden. Der Erweiterte Senat stimmt dem mit 26 Ja- gegen drei Neinstimmen bei sechs Enthaltungen zu.
  • Am 12. September 2016 diskutieren die Senatorinnen und Senatoren erneut über das weitere Verfahren zum Thema. Es wird darüber informiert, dass eine Urabstimmung technisch möglich sei.
    Das Landeshochschulgesetz, hier § 25 Abs. 5, eröffnet nur für die Studierendenschaften die Möglichkeit direkter Demokratie in Form einer Urabstimmung. Alle anderen Statusgruppen sind auf die repräsentative Demokratie in den Fakultätsräten und im Senat beschränkt. Insofern hätte eine Urabstimmung unter allen Statusgruppen keinerlei Rechtskraft erlangt. Es wird eine Namenskommission gebildet, die sich zusammensetzt aus je einem Professor aus den Fakultäten, zwei Studierenden sowie einem wissenschaftlichem Mitarbeiter.
  • Am 16. November 2016 wird der Senat darüber informiert, dass sich die Namenskommission mehrheitlich dafür ausgesprochen hat, dass keine weitere umfangreiche Debatte zu Person, Wirken und Rezeption des Namenspatrons Ernst Moritz Arndt geführt werden sollte, da alle früheren Diskussionen dazu vollumfänglich im Netz dokumentiert sind und in die Entscheidung einbezogen werden können. Der Schwerpunkt der Diskussion sollte zudem auf der Frage liegen, ob die Universität überhaupt einen Namenspatron benötigt.
  • Diese Debatte findet am 11. Januar 2017 statt. Die Informations- und Diskussionsveranstaltung ist für die Hochschulöffentlichkeit vorgesehen; allerdings werden Nichtuniversitätsangehörige nicht daran gehindert, den Hörsaal zu betreten. Einige von ihnen bitten um das Wort, das ihnen ebenfalls nicht verwehrt wird.
  • Am 18. Januar 2017 wird der Antrag zur Umbenennung der Universität im Senat noch einmal vorgetragen.* Auf eine Anhörung kann verzichtet werden, da diese bereits in Form der hochschulöffentlichen Debatte am 11. Januar erfolgt ist. Anschließend stimmen die 36 Mitglieder des Erweiterten Senats ab. Mit 24 Stimmen für den Antrag, 11 Neinstimmen und einer Enthaltung wird die Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Änderung des Universitätsnamens in der Grundordnung erreicht.
  • Die Unterlagen zu diesem Beschluss wurden in den folgenden Tagen zusammengestellt und an das zuständige Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geschickt. Die Änderung der Grundordnung und somit die Namensänderung tritt in Kraft, wenn das Ministerium nach rechtlicher Prüfung zugestimmt hat und die Änderung der Grundordnung veröffentlicht wurde.
  • Die Kosten, die mit der Namensänderung verbunden sind, werden aufgrund der langen Frist bis Ende 2019 für die Umstellung auf den neuen Namen Universität Greifswald bei Weitem nicht die Summe von 300.000 Euro betragen, die kolportiert wird. Die Verwaltung wird die Umstellung möglichst kostenneutral realisieren. Nach ersten Prüfungen wird mit Kosten i.H.v. 80.000 Euro gerechnet.

Um der weiteren Legendenbildung und ihrer Verbreitung entgegenzutreten, verweisen wir zudem auf einige wesentliche Schritte früherer Diskussionen und Entscheidungen:

  • Am 17. Juni 2009 fasst die Vollversammlung der Studierendenschaft mit über 1.200 Studierenden den Beschluss, den Namen Ernst Moritz Arndt abzulegen und fordert die Gremien der Universität auf, die Ablegung des Namens in die Wege zu leiten.
  • Am 21. Juni 2009 bringen Senatoren einen entsprechenden Antrag im Akademischen Senat ein. Mit 23 Stimmen, einer Gegenstimme und neun Enthaltungen wird vom Erweiterten Senat beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die dem Senat einen begründeten Entscheidungsvorschlag unterbreiten soll, der auf der Grundlage aller Pro- und Contra-Argumente und sonstiger entscheidungserheblicher Aspekte beruht.
  • Die Senatskommission lädt am 11. Dezember 2009 in der Aula der Universität zu einer wissenschaftlichen Anhörung. Die eingeladenen Referenten sprechen zur Fragestellung: „Welche wissenschaftlichen (z. B. historischen, literatur-, politik-, kirchen- und gesellschaftsgeschichtlichen) Gesichtspunkte sprechen für oder gegen die Beibehaltung des Namens Ernst Moritz Arndt für die Universität Greifswald?“
  • Zu einer öffentlichen Diskussion treffen sich am 20. Januar 2010 auf Einladung der Senatskommission rund 100 interessierte Bürger, Universitätsangehörige und Studierende im Sozio-Kulturellen Zentrum St. Spiritus. Die öffentliche Anhörung beschäftigt sich mit der Frage: Welche außerwissenschaftlichen Gesichtspunkte (zum Beispiel städtische, regionale, nationale, internationale) sprechen für oder gegen die Beibehaltung des Namens Ernst Moritz Arndt?
  • Anfang 2010 organisiert die Studierendenschaft eine Urabstimmung. Dabei sprechen sich 49,9 Prozent für eine Beibehaltung des Namens Ernst Moritz Arndt, 43,4 Prozent dagegen aus. Insgesamt werden 2.803 Stimmen abgegeben. Dieses Ergebnis ist rechtlich nicht bindend für die Entscheidung des Senats.
  • Am 17. März 2010 stimmt der Erweiterte Senat über eine Änderung des Universitätsnamens in der Grundordnung ab. 22 Senatoren stimmen gegen, 14 für die Ablegung des Namens. Es gibt KEINEN Beschluss, in dem künftige Senate verpflichtet werden, diese Entscheidung niemals wieder auf die Tagesordnung zu setzen oder erst dann wieder auf die Tagesordnung zu setzen, wenn neue Erkenntnisse zu Arndt vorliegen.

Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Ernst Moritz Arndt in den vergangenen 20 Jahren hat zu einem differenzierteren Bild der Leistungen, Verdienste und Ansichten von Ernst Moritz Arndt in seiner Zeit geführt. Jeder Interessierte kann sich seit 2009 auf den Internetseiten der Universität umfassend über Arndt informieren. Noch vor den Diskussionen und der Abstimmung über den Universitätsnamen im Jahr 2010 wurden auch die Dokumente und Audiodateien zur hochschulöffentlichen und zur öffentlichen Diskussion über Arndt ins Netz gestellt. Auf den Internetseiten sind seither auch die abwägende Stellungnahme der Namenskommission aus dem Jahr 2010 sowie weitere Dokumente und Berichte zu finden. Anfang 2016 wurden die Seiten zu Ernst Moritz Arndt um zwei aktuelle wissenschaftliche Publikationen zu Leben und Wirken Arndts ergänzt.

Antrag zur Namensänderung der Universität, vorgetragen in der Senatssitzung am 21.12.2016