Universitätsbesitz

Die Universität Greifswald war seit ihrer Gründung reich mit Einkünften und Gütern ausgestattet. Der Stifter Herzog Wartislaw IX. bestimmte dazu die fürstlichen Hebungen aus den Dörfern Wampen und Letzenitz sowie aus Hennekenhagen und Kiz, die heute gemeinsam Kiesdorf bilden, außerdem das Patronat der Kirchen in Grimmen, Demmin und Görmin. Der Rat der Stadt Greifswald gab der Universität die Patronate einiger Kirchen im Greifswalder Landbesitz, dazu Hebungen und Vikarien an Greifswalder Kirchen und eine jährliche Summe Geldes. Die Klöster Eldena, Neuenkamp und Pudagla trugen mit der Überlassung einiger Patronate an ihnen gehörenden Kirchen das ihrige bei.

Schenkung des Amtes Eldena

Diese Grundausstattung vermehrte sich im Laufe der Zeiten. 1558 kamen fürstliche Pensionen aus acht rügischen Pfarreien hinzu (canon rugianus). Wenig später erhielt die Universität die Gebäude des Schwarzen Klosters in der Stadt. Die wichtigste Schenkung aber erhielt die Universität 1634 durch den letzten Greifenherzog Bogislaw XIV., der ihr das ehemalige Kloster und damalige fürstliche Amt Eldena schenkte. Es war zwar stark überschuldet, aber nachdem der Dreißigjährige Krieg beendet war, machte die Universität sich die Einkünfte des nunmehrigen Universitätsamtes Eldena nutzbar. Um 1700 besaß die Universität insgesamt 25 Orte.
Der Umfang des Grundbesitzes blieb im 18. und 19. Jahrhundert nahezu unverändert, lediglich die Anzahl der Orte erhöhte sich durch die Errichtung von Außenschlägen, Vorwerken und ähnlichem. Aus den Einkünften des Amtes Eldena finanzierte sich die hohe Schule bis 1872 nahezu vollständig selbst. Bis 1775 wurde dieser Grundbesitz von Rektor und Konzil verwaltet. Dann machte die schwedische Regierung dem ein Ende und übertrug die gesamte Güterverwaltung dem Kanzler, der wiederum später durch einen preußischen Kurator ersetzt wurde. Die Güter wurden sinnvoll verpachtet, Immobilienbesitz in der Stadt erworben und getauscht, kurzum der Grundbesitz der Universität wuchs weiter an.

Bodenreform 1945

1943 wurden 10.785 Hektar Ländereien als Eigentum der Universität nachgewiesen, von denen 2.544 Hektar an Einzelbauern und 8.241 Hektar an Gutspächter verpachtet waren. Der Universitätsforst umfasste 3.367 Hektar Forstflächen. Mit der Verordnung über die Bodenreform im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 5. September 1945 wurden gegen den Einspruch des Rektors die Universitätsgüter mit über 100 Hektar Land, das heißt die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche bis auf 970 Hektar Lehr- und Versuchswirtschaften und etwa 2.700 Hektar Kleingrundbesitz, enteignet und aufgeteilt.
Am Ende blieben der Universität lediglich etwa 1.100 Hektar Acker und Wiesen als Eigentum erhalten und wurden für die seit 1945 im Aufbau befindliche und am 12. Dezember 1946 offiziell eröffnete Landwirtschaftliche Fakultät als Universitäts-, Lehr- und Versuchsgut eingerichtet. Das waren die Güter Gr. Schönwalde I, Gr. Schönwalde II, Koitenhagen, Boltenhagen, Alt-Ungnade und Neu-Pansow. Der Universitätsforst musste 1945 rund 600 Hektar in den Bodenfond abgeben. 1948 kamen jedoch aus Zweckmäßigkeitserwägungen 800 Hektar zum Universitätsforst zurück, so dass das Uni-Forstamt jetzt rund 3.500 Hektar betreute.

Enteignungen in der DDR-Zeit

Am 30. September 1950 wurde die Landwirtschaftliche Fakultät aufgelöst. Ihre Einrichtungen sollten nach Rostock überführt werden, um die dortige Landwirtschaftliche Fakultät zu stärken. Dieser Zweck wurde aber nicht erreicht. Der Auflösung konnte sich nur das Institut für Bodenkunde und Kulturtechnik in Eldena entziehen, das mit dem dazugehörigen Lehrstuhl der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen-Fakultät eingegliedert wurde. Der Universität blieben auch nach der Auflösung der Landwirtschaftlichen Fakultät noch die sechs Höfe erhalten, die zu einem Versuchsgut zusammengefasst wurden und dem Rat des Bezirkes Rostock – Abteilung Volkseigene Güter – unterstellt wurden.

Die Verwaltung des Universitätsforstes übernahm der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb Greifswald. Auf Widerspruch der Universität hin wurde der Universitätsforst am 1. Mai 1952 wieder auf die Universität übertragen. Durch eine Vereinbarung vom 5. Januar 1960 wurde der Universitätsforst allerdings dem staatlichen Forstwirtschaftsverband in Verwaltungsträgerschaft übergeben. In beiden Fällen blieb die Universität Greifswald aber grundbuchamtlicher Eigentümer.

Nach der Anweisung des Ministers des Inneren der DDR vom 11. Oktober 1961 über die "Bereinigung der vermögensrechtlichen Verhältnisse" wurde der Universitätsforst und das Versuchsgut als "Eigentum des Volkes; Rechtsträger E.M.A.-Universität" umgeschrieben und damit faktisch dem Besitz der Universität entzogen. Auch der Rechtsträgerwechsel erfolgte im Februar 1962 auf Anweisung des MdI der DDR. Der Forst ging in die Rechtsträgerschaft des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Wolgast über. Die Flächen des Universitäts-, Lehr- und Versuchsgutes übernahm das Volkseigene Lehr- und Versuchsgut Greifswald.

Nach 1990 hat die Universität Greifswald einen Großteil ihrer Besitzungen wieder zurückbekommen oder Ausgleichszahlungen dafür erhalten.