Studienordnungen & Prüfungsanforderungen der Lehramtsfächer
Die nicht-modularisierten Lehramtsstudiengänge wurden zum Wintersemester 2012/13 geschlossen und laufen zum Sommersemester 2019 aus. Eine Beendigung des Studiums muss daher bis 30.09.2019 erfolgen.
Lehrerprüfungsverordnung M-V 2000
Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern ab Matrikel 2000.
www.bildung-mv.de
Gemeinsame Bestimmungen
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage E2, festgelegt.
Beifach
- Studienordnung 2002101 KB
Lehramt Gymnasien
- Studienordnung 200284 KB
- Studienordnung 200498 KB
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B1.1, festgelegt.
Lehramt Haupt- und Realschule
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B1.2, festgelegt.
Beifach
- Studienordnung 200275 KB
- Studienordnung 200488 KB
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage E3, festgelegt.
Lehramt Gymnasien
- Studienordnung 2002118 KB
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B2.1, festgelegt
Lehramt Haupt- und Realschule
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B2.2, festgelegt.
Beifach
- Studienordnung 200276 KB
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage E4, festgelegt.
Lehramt Gymnasien
- Studienordnung 200198 KB
- Studienordnung 200974 KB
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B5.1, festgelegt.
Lehramt Haupt- und Realschule
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlagen B5.2 und B5.3, festgelegt.
Beifach
- Studienordnung 2001279 KB
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage E6, festgelegt.
Beifach
Die Studienordnung incl. Studienplan ist im Institut für Deutsche Philologie zu erfragen.
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage E7, festgelegt.
Lehramt Gymnasien
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B3, festgelegt.
Lehramt Gymnasien
- Studienordnung 2001305 KB
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B6.1, festgelegt.
Lehramt Haupt- und Realschule
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlagen B6.2 und B6.3, festgelegt.
Beifach
- Studienordnung 2001283 KB
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage E8, festgelegt.
Lehramt Gymnasien
- Studienordnung 2001295 KB
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B7.1, festgelegt.
Lehramt Haupt- und Realschule
- Studienordnung 2001292 KB
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B7.2, festgelegt.
Beifach
- Studienordnung 2001276 KB
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage E9, festgelegt.
Lehramt Gymnasien
- Studienordnung 200287 KB
- Studienordnung 2004101 KB
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B8.1, festgelegt.
Lehramt Haupt- und Realschule
Prüfungsanforderungen 8.2
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B8.2, festgelegt.
Beifach
- Studienordung 200264 KB
- Studienordnung 200477 KB
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage E10, festgelegt.
Lehramt Gymnasien
- Studienordnung 2001319 KB
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B9.1, festgelegt.
Lehramt Haupt- und Realschule
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B9.2, festgelegt.
Beifach
- Studienordnung 2001279 KB
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage E11, festgelegt.
Lehramt Gymnasien
- Studienordnung 2001295 KB
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B10, festgelegt.
Lehramt Gymnasien
- Studienordnung 200294 KB
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B12.1, festgelegt.
Lehramt Haupt- und Realschule
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B12.2, festgelegt.
Beifach
- Studienordnung 200281 KB
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage E12, festgelegt.
Lehramt Gymnasien
- Studienordnung 2001308 KB
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B14.1, festgelegt.
Lehramt Haupt- und Realschule
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B14.2, festgelegt.
Beifach
Die Studienordnung incl. Studienplan ist im Caspar-David-Friedrich-Institut zu erfragen.
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage E14, festgelegt.
Beifach
Die Studienordnung incl. Studienplan ist im Caspar-David-Friedrich-Institut zu erfragen.
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage E15, festgelegt.
Lehramt Gymnasien
- Studienordnung 2001307 KB
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B15, festgelegt.
Lehramt Gymnasien
- Studienordnung 2002107 KB
- Studienordnung 2004106 KB
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B16.1, festgelegt.
Lehramt Haupt- und Realschule
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlagen B16.2 und B16.3, festgelegt.
Beifach
- Studienordnung 200289 KB
- Studienordnung 2004102 KB
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage E16, festgelegt.
Lehramt Gymnasien
- Studienordnung 2001298 KB
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B28, festgelegt.
Lehramt Gymnasien
- Studienordnung 2001306 KB
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B18.1, festgelegt.
Lehramt Haupt- und Realschule
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B18.2, festgelegt.
Beifach
- Studienordnung 2001269 KB
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage E24, festgelegt.
Lehramt Gymnasien
- Studienordnung 2002120 KB
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B19.1, festgelegt.
Lehramt Haupt- und Realschule
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B19.2, festgelegt.
Beifach
- Studienordnung 2002102 KB
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage E18, festgelegt.