Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Hochschulabschlüssen
Ausländische Bewerber oder deutsche Bewerber mit ausländischen Hochschulabschlüssen benötigen in der Regel eine Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation mit in Deutschland erworbenen Abschlüssen. In den Masterprüfungsordnungen ist jeweils geregelt, wer für diese Prüfung zuständig ist. Anträge sollten daher möglichst frühzeitig gestellt werden.
Die Bewerbung zum Studium an der Universität Greifswald erfolgt über uni-assist (Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen); näheres zu dem Verfahren, Sprachnachweisen usw. sind den Informationen für ausländische Studienbewerber und Bewerberinnen des International Office zu entnehmen.