Ausschreibung des Deutschlandstipendiums an der Universität Greifswald 2024/25

Mit dem Deutschlandstipendium fördert die Universität Greifswald ab 01. Oktober 2024 wieder besonders leistungsstarke Studierende*. Zum Wintersemester 2024/2025 können voraussichtlich 88 Deutschlandstipendien vergeben werden (Stand 27.06.2024). Bewerben können sich Studierende aller Fakultäten und Fachrichtungen, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben.

Die Höhe eines Stipendiums beträgt 300 Euro monatlich. Es wird für zunächst ein Jahr vergeben, Ausnahmen sind im Nachrückverfahren möglich.

Das Online-Portal zur Bewerbung ist vom 14.06.2024 bis 26.07.2024 offen. Die Sitzung der zentralen Kommission über die Vergabe der Stipendien findet am 26.09.2024 statt, danach werden die Bescheide verschickt.

Die feierliche Übergabe der Deutschlandstipendien findet am 21.10.2024 um 11:00 Uhr in der Aula der Universität Greifswald statt. Die Anwesenheit der Stipendiaten wird erwartet.

40 dieser Stipendien sind nicht an einen bestimmten Studiengang gebunden. 20 von diesen freien Stipendien sind für Master-Studierende, die sich in der Studienabschlussphase befinden (Erstantragsteller müssen noch mindestens 2 Semester in der Regelstudienzeit sein).


33 Stipendien werden für Studierende folgender Studiengänge ausgeschrieben

  • Evangelische Theologie (3 Stipendien)
  • Grundschullehramt (1 Stipendium)
  • Kirchenmusik (1 Stipendium)
  • Geschichte (1 Stipendium)
  • Pharmazie (3 Stipendien)
  • Zahnmedizin ab 7. Semester mit Interesse für Prothetik und Okklusion (2 Stipendien)
  • Humanmedizin (3 Stipendien)
  • Biochemie (2 Stipendien)
  • Health Care Management (1 Stipendium)
  • Regionalentwicklung/Tourismus (1 Stipendium)
  • Kommunikations-/Politikwissenschaften (1 Stipendium)
  • Betriebswirtschaftslehre (13 Stipendien), eines davon explizit für Bachelor
  • Landschaftsökologie&Naturschutz, Umweltwissenschaften (1 Stipendium)

15 Stipendien können zusätzlich vergeben werden:

  • 1 Stipendium an die Philosophische Fakultät
  • 10 Stipendien an MINT-Fächer bzw. Wirtschaftswissenschaften (wünschenswert mit Bezug zu Landschaftsökologie, Biodiversität, Umwelt, Nachhaltigkeit, gerne auch mit Interesse an Moorschutz)
  • 4 Stipendien an die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät (hier gerne auch Absolventen des Runge-Gymnasiums Wolgast)

Die Anzahl der Stipendien und die geförderten Studienrichtungen werden nach Eingang weiterer Förderzusagen tagesaktuell angepasst.

Die Bewerbungen sind bis zum 26.07.2024 23:59 Uhr (Ausschlussfrist) online einzureichen, die unterzeichnete Teilnahmeerklärung ist bis zum 05.08.2024 nachzureichen.

Kontakt für Förderer

Büro der Rektorin
Domstraße 11, Eingang 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1102
Telefax +49 3834 420 1105
rektorinuni-greifswaldde

Kontakt für Stipendienbewerber

Domstraße 11, Eingang 3/4
Raum 3.18
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1357
stabstipuni-greifswaldde


Anleitung zur Bewerbung

Die Bewerbung für das Deutschlandstipendium umfasst zwei Schritte:

Die Online-Bewerbung über den unten angegebenen Link und das Einreichen der unterzeichneten Bewerbungsvereinbarung (Teilnahmeerklärung) in Papierformat oder als PDF. Beide Schritte sind zwingend erforderlich! Die Bewerbung wird erst bearbeitet, wenn die unterzeichnete Bewerbungsvereinbarung hier eingegangen ist.

Die Bewerbungsvereinbarung finden Sie hier:

1. Online-Bewerbung

Für die Online-Bewerbung füllen Sie bitte das Bewerbungsformular auf dem Bewerbungsserver aus. (Sie müssen hier zunächst ein Konto erstellen.)

Link zur Online-Bewerbung

Das Online-Formular ist nur im Bewerbungszeitraum (14.06.24 - 26.07.2024) freigeschaltet.

Beginnen Sie Ihre Bewerbung mit der Bewerbungsvereinbarung, diese ist auszufüllen, zu unterzeichnen und in Papierformat oder als PDF an die Universität Greifswald katrin.purpsuni-greifswaldde zu schicken. Sie können den Bewerbungsprozess jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Hierzu müssen Sie sich lediglich erneut einloggen.

Es steht Ihnen frei, die Kontoverbindung anzugeben. Sie können diese bei Gewährung eines Stipendiums kurzfristig nachreichen.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind mit Ihrer Online-Bewerbung (als PDF) an den erforderlichen Stellen einzureichen:

  1. ein aktuelles Motivationsschreiben (max. zwei DIN A4-Seiten, 1,5-fachen Zeilenabstand, Arial, Schriftgröße 12),
  2. ein aktueller tabellarischer Lebenslauf
  3. eine aktuelle Leistungsübersicht, aus der alle bisherigen Prüfungen ersichtlich sind (ausgestellt vom Zentralen Prüfungsamt bzw. vom Studiendekanat der Universitätsmedizin bzw. Selbstausdruck über das Selbstbedienungsportal HIS), bzw. bei Studienanfänger die Hochschulzugangsberechtigung/Abitur
  4. Zeugnisse (HZB/Abitur, Ausbildung, Beruf, evtl. Zwischenprüfung, Vordiplom, Bachelor, etc.. Bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem)
  5. Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle Semester (sofern bereits vorhanden)
  6. Zeugnisse und Bescheinigungen über Praktika, Nebenjobs, soziales Engagement, besondere Fähigkeiten und Auszeichnungen, etc.

Unmittelbar nach dem Absenden der Bewerbung wird Ihnen eine Bewerbernummer angezeigt. Bewahren Sie diese Nummer sorgfältig auf.

Um ggf. bis zum 26.07.2024 noch weitere Nachweise Ihrer bereits versandten Bewerbung hinzuzufügen, müssen Sie sich erneut einloggen.

2. Einreichen der Bewerbungsvereinbarung

Die unterzeichnete Bewerbungsvereinbarung ist spätestens am 05.08.2024 (Posteingang!) zu schicken an die:

Das Verschicken der unterzeichneten Bewerbungsvereinbarung ist auch als PDF an katrin.purpsuni-greifswaldde möglich.

Universität Greifswald
Deutschland-Stipendium
Stabsstelle Justitiariat/Wahlamt/Stipendien

Frau Katrin Purps
Domstraße 11 3. Eingang OG
17489 Greifswald

3. Anmerkungen

Es werden ausschließlich vollständige Bewerbungen entgegen genommen, unvollständige und/oder nicht fristgerechte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bewerben Sie sich nur einmal! Mehrfachbewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen finden Sie hier beantwortet.

4. Hinweise für Verlängerungsanträge

Stipendiatinnen und Stipendiaten aus dem Bewilligungszeitraum 2023/2024 können die Fortsetzung der Förderung unter Berücksichtigung der Einhaltung der Regelstudienzeit beantragen. Eine Verlängerung der Regelstudienzeit sollte rechtzeitig im Studierendensekretariat der Universität beantragt werden. Die Bewerbung um eine Fortsetzung der Förderung ist ebenfalls nur über den Bewerbungsserver möglich. Hier geben Sie im Auswahlfeld bitte an, dass es sich um einen Antrag auf Weiterförderung handelt.

Ihrem Verlängerungsantrag sind folgende aktuelle Leistungsnachweise als Anlage im PDF-Format beizufügen:

  1. Bescheinigungen über die im Rahmen des Studiums erbrachten Leistungen (insbes. Prüfungen, Praktika, Exkursionen),
  2. Kurzgutachten einer/eines Lehrenden, bei der/dem mindestens eine Prüfungsleistung erbracht wurde,
  3. kurze Darstellung über ihre Entwicklung seit der letzten Bewilligung

Tauschen Sie alte Dokumente gegen neue aus (Leistungsnachweise, Entwicklungsdarstellung gegen Motivationsschreiben etc.).

Die unterzeichnete Teilnahmeerklärung aus der Bewerbungsvereinbarung 2024 ist im Papierformat oder als PDF (katrin.purpsuni-greifswaldde) an die Universität Greifswald zu schicken.

5. Voraussetzungen und Auswahlkriterien für die Vergabe eines Stipendiums

Die Bewerber müssen spätestens zum Förderbeginn an der Universität Greifswald immatrikuliert sein und Erstbewerber noch mindestens für zwei Semester in der Regelstudienzeit liegen.

Bei Studierenden bis zum Beginn des zweiten Fachsemesters eines grundständigen Studiengangs werden bewertet:

  • die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder
  • die besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Universität Greifswald berechtigt.

Für Studierende der höheren Semester sind die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die Ergebnisse einer Zwischenprüfung oder eines Vordiploms; für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Bachelor-Studiums relevant.

Bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials der Bewerberin/des Bewerbers können außerdem berücksichtigt werden:

  • besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise,
  • eine vorangegangene Berufstätigkeit oder fachspezifische Praktika,
  • außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie ehrenamtliche Tätigkeit; gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden und Vereinen,
  • besondere persönliche oder familiäre Umstände, wie etwa Krankheiten, Behinderungen, Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder Migrationshintergrund.

Wichtige Hinweise

Die Deutschland-Stipendien werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von privaten Förderern finanziert und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben. Das Stipendium wird nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums.

Studierende, die in Studiengängen an unterschiedlichen Fakultäten (bzw. der Universitätsmedizin) eingeschrieben sind, können selbst entscheiden, bei welcher Fakultät sie den Antrag einreichen (Bewerbung ist nur für ein Hauptfach möglich). Eine gleichzeitige Antragstellung an zwei Fakultäten ist nicht möglich.

Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Im fakultätsinternen Verfahren wird geprüft, ob und in welcher Reihenfolge die Bewerber/innen die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Zentrale Vergabekommission der Universität entscheidet im Anschluss daran abschließend und fakultätsübergreifend über die Vergabe der Stipendien.


Gesetzliche Grundlage

* Die Stipendien werden auf der Grundlage des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz –StipG) vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 957) , geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2204) , der Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung – StipV) vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2197) sowie der Satzung der Universität Greifswald über die Vergabe von Stipendien aus dem nationalen Stipendienprogramm vom 23. April 2020 vergeben.