Ausbildungsförderung
Wenn das eigene Einkommen oder das der Eltern nicht für notwendige Studienmittel und den Lebensunterhalt während des Studiums ausreicht, erhält man Ausbildungsförderung (BAföG) gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Antragstellung
BAföG wird nur auf Antrag gezahlt. Die Höhe der BAföG-Zahlung hängt von vielen Faktoren ab und die finanzielle Situation der einzelnen Studierenden ist so unterschiedlich, dass die Antragstellung auf jeden Fall empfohlen wird. Die notwendigen Antragsformblätter sind im Studierendenwerk oder gegen einen mit 1,60 € frankierten und adressierten DIN A4 Umschlag erhältlich.
Beginn der Förderung
Wichtig zu wissen ist, dass die BAföG-Zahlung erst ab dem Monat erfolgt, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch ab Beginn des Antragsmonats. Eine rückwirkende Bewilligung erfolgt nicht, deshalb sollte man auf eine rechtzeitige Antragstellung achten.
Studierendenwerk Greifswald
Amt für Ausbildungsförderung
Bahnhofstraße 44 b, 17489 Greifswald
Telefon +49 3834 86-1740
Telefax +49 3834 86-1755
bafoegstw-greifswaldde
www.stw-greifswald.de
Sprechzeiten
Montag | 10:30–12:00 Uhr | |
Dienstag | 10:30–12:00 Uhr | 14:00–17:00 Uhr |
Donnerstag | 10:30–12:00 Uhr | 14:00–16:00 Uhr |
Weitere Förderungsmöglichkeiten
Neben der Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz gibt es eine Reihe Möglichkeiten der Studienförderung (Stipendien). Die Vergabe findet in leistungsorientierten Auswahlverfahren durch privatrechtliche Einrichtungen (Stiftungen, Vereine) oder auch Stiftungen der freien Wirtschaft an besonders begabte Studierende statt. Die Förderung durch ein Stipendium erfolgt individuell.
Auskünfte über verschiedenen Fördermöglichkeiten sind im Büro des AStA, im Studierendenwerk und in der Zentralen Studienberatung erhältlich.
Eine gleichzeitige Ausbildungs- und Studienförderung ist nicht möglich.