Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (Master of Science)

Reihung der Bewerber*innen

Unter den geeigneten Bewerber*innen erfolgt die Auswahl in zwei Quoten nach einem Punktesystem. 30 % der Studienplätze werden nur nach der Bachelornote vergeben. Dabei ergeben sich aufgrund der Note:

Note Punkte Note Punkte Note Punkte Note Punkte
1,0 60 1,8 44 2,6 28 3,4 12
1,1 58 1,9 42 2,7 26 3,5 10
1,2 56 2,0 40 2,8 24 3,6 8
1,3 54 2,1 38 2,9 22 3,7 6
1,4 52 2,2 36 3,0 20 3,8 4
1,5 50 2,3 34 3,1 18 3,9 2
1,6 48 2,4 32 3,2 16 4,0 0
1,7 46 2,5 30 3,3 14    

70 % der Studienplätze werden in einer Kombination aus der Bachelornote sowie dem Nachweis von folgenden Leistungen vergeben:

  1.  5 Punkte bei Nachweis von mindestens 34 Leistungspunkten (LP) im Bereich wissenschaftliches Arbeiten und psychologisch-statistische Methodenlehre
  2.  5 Punkte bei Nachweis von mindestens 11 LP aus den Bereichen Grundlagen der Medizin, Grundlagen der Pharmakologie und biologische Psychologie
  3.  5 Punkte bei Nachweis von mindestens 12 LP aus dem Bereich Allgemeine Verfahrenslehre Psychologie
  4.  5 Punkte bei Nachweis der Lehre von Open-Science-Inhalten.

Die erreichten Punkte werden dann mit dem Punktwert für die Bachelorabschlussnote summiert.

Zulassungsgrenzen der vergangenen Jahre

(Stand: 23.10.2024)

Semester Bemerkungen BA-Note Kombi
Wintersemester 2024/2025   52,0 57,0
Wintersemester 2023/2024   52,0 52,0

Zeichenerklärung Bemerkungen

(*) = Alle Bewerber*innen im Hauptverfahren zugelassen.
(n) = Alle Bewerber*innen im n-ten Nachrückverfahren zugelassen.
(KE) = Keine Einschreibung, d.h. es wurde in dem betreffenden Jahr nicht in diesen Studiengang eingeschrieben.
(KV) = Kein Verfahren, d.h. in dem betreffenden Jahr war der Studiengang zulassungsfrei.
(L) = Losverfahren, d.h. zuvor wurden alle Bewerber*innen zugelassen.

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde

Bewerbung/Einschreibung
Termine & Fristen

Wartezeiten & weitere Kriterien

Das Wartezeitkriterium entfällt im Land Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Januar 2020.

Über die genannten Kriterien hinaus werden bei der Bewerbung keine weiteren Kriterien berücksichtigt. Bitte sehen Sie deshalb von diesbezüglichen Anfragen ab und senden Sie uns auch keine außer den geforderten Unterlagen.