Biochemie (Bachelor of Science)

Abiturbestenquote

30% der Studienplätze werden an die Abiturbesten vergeben. Die Rangliste richtet sich nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abitur).

Zusätzliche Eignungsquote

10% der Studienplätze werden in einer Zusätzlichen Eignungsquote vergeben. Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste der Bewerber*innen. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich nach der Summe der folgenden Punktzahlen:

  • für die in der unten stehenden Tabelle genannten Berufsausbildungen wird die dort angegebene Punktezahl vergeben;
  • die jeweilige Punktzahl erhöht sich um 50 Punkte, wenn die Berufsausbildung mit “sehr gut”,
  • um 25 Punkte, wenn die Berufsausbildung mit “gut” abgeschlossen wurde,
  • für die Ableistung eines Dienstes (z.B. Bundesfreiwilligendienst) von mindestens 6 Monaten Dauer werden 50 Punkte vergeben,
  • für die Zusatzausbildung zum*r Chemietechniker*in (nach dem Berufsabschluss Chemielaborant*in, Chemikant*in oder chemisch-technische*r Assistent*in) werden zusätzlich 100 Punkte vergeben.

Auswahlverfahren der Hochschule

60% der Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste der Bewerber*innen. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich nach der Summe aus der Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung und einem Zuschlag.

Der Zuschlag wird wie folgt errechnet:

  • Für die in der unten stehenden Tabelle genannten Berufsausbildungen wird die jeweils angegebene Punktzahl vergeben,
  • die jeweilige Punktzahl der Berufsausbildung erhöht sich um 50 Punkte, wenn die Berufsausbildung mit “sehr gut”,
  • um 25 Punkte, wenn die Berufsausbildung mit “gut” abgeschlossen wurde;
  • für die Zusatzausbildung zum*r Chemietechniker*in (nach dem Berufsabschluss Chemielaborant*in, Chemikant*in oder chemisch-technische*r Assistent*in) werden zusätzlich 100 Punkte vergeben.

Berufsausbildungen

  ZEQ AdH
Chemielaborant*in 100 200
Chemikant*in 80 160
Chemisch-technische*r Assistent*in 80 160
Biotechnologische*r Assistent*in 80 160
Biologielaborant*in 80 160
Physiklaborant*in 80 160
Medizinlaborant*in 80 160
Biologisch-technische*r Assistent*in 30 60
Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in 30 60

Zweitstudienbewerber*innen

Auswahl aufgrund einer Messzahl

Die Auswahl bzw. Erstellung der Rangliste erfolgt aufgrund einer Messzahl, die für jede*n Bewerber*in ermittelt wird. Bei Ranggleichheit gehen zunächst diejenigen vor, die einen Dienst abgeleistet haben, danach entscheidet das Los.

Die Messzahl ergibt sich aus der Summe von Punktwerten, die für das Abschlussergebnis des Erststudiums sowie für die von der*dem Bewerber*in aufgeführten Gründe für die Aufnahme eines zweiten Studiums vergeben werden. Wurden bereits mehrere Abschlüsse erzielt, wird nur der Studiengang berücksichtigt, auf den sich der Antrag in der Begründung stützt.
Geht aus dem Abschlusszeugnis keine Note hervor, wird der schlechteste Leistungsgrad zugrunde gelegt.

Wenn keine Messzahl angegeben ist, bedeutet dies, dass entweder alle Zweitstudienbewerber*innen zugelassen wurden oder dass es keine Zweitstudienbewerbungen gegeben hat.

Ausführliche Erläuterungen → Zweitstudium

Zulassungsgrenzen der vergangenen Jahre

(Stand: 23.10.2024)

Semester Bemerkungen Abi-Quote ZEQ AdH Mess-
zahl
Wintersemester 2023/2024 (*)        
Wintersemester 2022/2023 (L)       -
Wintersemester 2021/2022 (L)       -
Wintersemester 2020/2021 (*)       -

Zeichenerklärung Bemerkungen

(*) = Alle Bewerber*innen im Hauptverfahren zugelassen.
(n) = Alle Bewerber*innen im n-ten Nachrückverfahren zugelassen.
(KE) = Keine Einschreibung, d.h. es wurde in dem betreffenden Jahr nicht in diesen Studiengang eingeschrieben.
(KV) = Kein Verfahren, d.h. in dem betreffenden Jahr war der Studiengang zulassungsfrei.
(L) = Losverfahren, d.h. zuvor wurden alle Bewerber*innen zugelassen.

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
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Bewerbung/Einschreibung
Termine & Fristen

Wartezeiten & weitere Kriterien

Das Wartezeitkriterium entfällt im Land Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Januar 2020.

Über die genannten Kriterien hinaus werden bei der Bewerbung keine weiteren Kriterien berücksichtigt. Bitte sehen Sie deshalb von diesbezüglichen Anfragen ab und senden Sie uns auch keine außer den geforderten Unterlagen.