Das Losverfahren und Außerkapazitäre Anträge
Das Losverfahren
Wenn nach dem Abschluss der Vergabeverfahren (erstes Fachsemester) für Studienanfänger*innen in zulassungsbeschränkten Studiengängen, d.h. Studiengängen mit numerus clausus, noch freie Studienplätze vorhanden sind, dann werden diese Plätze ausgelost.
In den Studiengängen Humanmedizin, Humanbiologie (B.Sc.) und Psychologie (B.Sc.) kam es in den letzten Jahren auf Grund der Bewerberlage zu keinem Losverfahren.
Falls Sie am Losverfahren teilnehmen wollen, reicht es, wenn Sie einen formlosen Antrag (= es gibt hierfür kein Formular) schriftlich (= per Post, es genügt eine Postkarte) im Studierendensekretariat einreichen. Dieser muss folgende Angaben enthalten:
- die Bitte um Teilnahme am Losverfahren;
- das gewünschte Fach und den Abschluss;
- Ihren Namen, Ihre Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
- falls schon an der Universität Greifswald immatrikuliert: Ihre Matrikelnummer;
- Unterschrift nicht vergessen!
Bitte fügen Sie dem Antrag in keinem Fall weitere Unterlagen (z.B. Zeugnisse) bei, denn diese werden im Fall einer Zulassung erst bei der Einschreibung überprüft.
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde
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Fristen zur Einreichung des Antrags für hochschulstart-Fächer (SfH) —
Humanmedizin (nur WS), Zahnmedizin (nur WS) und Pharmazie:
- für das Wintersemester: 01.10. bis spätestens zum 15.10.
- für das Sommersemester: 15.03. bis spätestens zum 31.03.,
Fristen zur Einreichung des Antrags für örtlich zulassungsbeschränkte Fächer:
- für das Wintersemester: 01.09. bis spätestens zum 15.09.
- für das Sommersemester: 01.03. bis spätestens zum 15.03.
Nur wenn ein Losverfahren durchgeführt wurde und Sie einen Studienplatz erhalten, werden Sie vom Studierendensekretariat kontaktiert. Wird kein Losverfahren durchgeführt oder werden Sie nicht ausgelost, ergeht kein schriftlicher Bescheid.
Wenn eine Zulassung erteilt wird, werden Sie umgehend unter Angabe der Einschreibemodalitäten benachrichtigt. Sie müssen dabei mit einer kurzfristigen Terminstellung zur Einschreibung rechnen. Es kann sein, dass Sie aufgrund des schon fortgeschrittenen Semesters nicht mehr an allen Lehrveranstaltungen teilnehmen können; es wird daher geraten, dass Sie umgehend nach der Immatrikulation Kontakt mit der zuständigen Studienfachberatung aufnehmen.
Außerkapazitäre Anträge
Für Anträge auf Zulassung außerhalb der Kapazität gilt § 21 der Verordnung über die Studienplatzvergabe im zentralen Vergabeverfahren und im örtlichen Vergabeverfahren (StudPlVergVO M-V vom 13. Dezember 2019). Sind Zulassungen auszusprechen, erfolgt die Vergabe nach der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin sowie Pharmazie der Universität Greifswald.
Ein Antrag, mit dem ein Anspruch auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl geltend gemacht wird, muss
- für das Sommersemester bis zum 15. Januar,
- für das Wintersemester bis zum 15. Juli
bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen). Voraussetzung für die Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen ist ferner ein Antrag auf Zulassung nach § 3 der genannten Verordnung im zentralen Verfahren (Bewerbung für ein Erststudium) oder in einer der in § 6 der Verordnung genannten Vorabquoten (Ausländische Bewerber, Sanitätsoffiziere, Fälle außergewöhnlicher Härte, Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung, Zweitstudienbewerber) in dem jeweiligen Studiengang für den betreffenden Studienort.
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