Örtliche Zulassungsbeschränkungen (mit nc)
Die Vergabe von Studienplätzen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt über das Campusportal der Universität Greifswald. Zuvor müssen Sie sich allerdings bei hochschulstart.de registrieren.
Dabei ist zu beachten, dass eine mehrfache Registrierung nicht zulässig ist! Für die Registrierung müssen Sie Ihre persönlichen Daten eingeben und erhalten danach eine Bewerber-Identifikations-Nummer (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Diese benötigen Sie zur Registrierung und Bewerbung im Campusportal der Universität Greifswald.
Bitte beachten Sie! Änderungen Ihrer Registrierung (Name, Adresse, Prioritäten der Studienwünsche) können Sie nur auf den Seiten von hochschulstart.de vornehmen.
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde
Auswahlquoten
Die für die Studienanfänger*innen zur Verfügung stehenden Studienplätze werden nach Abzug der Vorwegzuzulassenden von der Universität
- zu 30% nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel die Abiturdurchschnittnote, daher: Abiturbestenquote);
- zu 10 % nach Kriterien, die über die Eignung der Bewerber*innen Auskunft geben, wobei das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung und deren Einzelnoten nicht berücksichtigt werden (zusätzliche Eignungsquote);
- und zu 60% in einem Auswahlverfahren der Hochschule nach dem dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung, ggf. gewichteten Einzelnoten und mindestens einem weiteren schulnotenunabhängigen Kriterium vergeben.
Die Einzelheiten zu den jeweiligen Studiengängen können den Satzungen der Universität Greifswald entnehmen.
Satzungen Auswahlverfahren
- HochschulauswahlverfahrenSatzung der Universität Greifswald für das Hochschulauswahlverfahren von Studienanfänger*innen in Studiengängen mit örtlich festgesetzten Zulassungszahlen
- Satzung AdH & ZEQSatzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren (AdH) sowie für die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin sowie Pharmazie der Universität Greifswald
Zulassungsgrenzen
- Zulassungsgrenzen: Welche Punktzahl oder Note reichte in den vergangenen Jahren?
Bewerbungsunterlagen
Die Unterlagen zur Bewerbung für grundständige Studiengänge werden im Rahmen Ihrer Bewerbung ausschließlich im Campusportal hochgeladen:
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis);
- ggf. Nachweise über Praktika (z.B. Lehrämter; Landschaftsökologie & Naturschutz)
- ggf. Nachweis über einen abgeleisteten Dienst;
- ggf. Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung;
- bei Bewerbung zum Zweitstudium zusätzlich Abschlusszeugniss des Erststudiums;
- bei Bewerbung zum Zweitstudium Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums;
- ggf. sonstige Nachweise
Härtefälle und Nachteilsausgleiche
In Grundständigen Studiengängen – das sind z.B. Bachelor- oder Lehramtsstudiengänge – können Sie Sonderanträge stellen. Beachten Sie dabei, dass Sie einen Sonderantrag nur dann erfolgreich stellen können, wenn die jeweiligen strengen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ihren Sonderantrag stellen Sie grundsätzlich zeitgleich mit dem Zulassungsantrag.
Härtefallantrag
Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Zulassungsantrag einen Härtefallantrag stellen wollen, sollten Sie zuvor selbstkritisch prüfen, ob Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Nicht jeder Grund, den Sie als relevant ansehen, kann als Härtefall anerkannt werden. Die Gründe, die angeführt werden, müssen eine gravierende Beeinträchtigung bedeuten.
Antrag auf Nachteilsausgleich
Zusätzlich zum Zulassungsantrag können Sie in diesem Fall einen formlosen Antrag – also: ohne Formular – mit kurzer Begründung stellen. Ein anerkannter Antrag berücksichtigt besondere persönliche Gründe, die Sie nicht zuvertreten haben – also: Gründe, für die man Sie nicht verantwortlich machen kann –, wenn sich diese Gründe nachteilig auf Ihre Durchschnittsnote (z.B. anerkannte Lese-/Rechtschreibschwäche) oder auf Ihre Wartezeit (z.B. Wiederholung eines Schuljahres wegen Krankheit) ausgewirkt haben.
Nachweise für Sonderanträge
Dem Sonderantrag haben Sie geeignete Nachweise beizufügen. Durch die beigefügten Belege muss der Sonderantrag so deutlich dargestellt werden, dass eine außenstehende Person Ihre Argumente anhand der Unterlagen nachvollziehen kann. Die Bearbeitung des Antrages wird erleichtert, wenn den erforderlichen Nachweisen eine kurze Begründung beigefügt wird. Die Nachweise zum Antrag müssen im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden.
Wie über den Sonderantrag entschieden wurde, können Sie dem Bescheid über den Zulassungsantrag entnehmen.