Kombiniertes Zeitfenstermodell
Gemäß § 12 Absatz 5 Satz 2 der Studienakkreditierungslandesverordnung M-V ist die Studierbarkeit in der Regelstudienzeit insbesondere durch die weitgehende Überschneidungsfreiheit von Lehrveranstaltungen und Prüfungen zu gewährleisten.
Mit einem kooperativen Zeitfenstermodell für die Kombinationsstudiengänge Lehramt und Bachelor-of-Arts soll an der Universität Greifswald die Überschneidungsfreiheit für alternativlose Pflichtlehrveranstaltungen soweit als möglich gewährleistet werden.
Das Rektorat informierte nach Anhörung der Dekan*innen der Fakultäten im Februar 2023 über die Einführung des kombinierten Zeitfenstermodells:
"Nach erfolgreicher Erprobung bei der Lehrveranstaltungsplanung zum Wintersemester 2022/23 wird das "kombinierte Zeitfenstermodell" zur weitestgehenden Vermeidung von Veranstaltungsüberschneidungen in den Kombinationsstudiengängen Lehramt und Bachelor-of-Arts auch für das Sommersemester eingeführt. Hierbei werden die alternativlosen Pflichtveranstaltungen vom 1.-6. Fachsemester im Rahmen der vereinbarten Zeitfenster geplant. Das Modell fixiert im Wesentlichen bereits bestehende Zeitfenster [...]."
Innerhalb der vorgesehenen Zeitfenster planen die Fachbereiche weiterhin eigenständig ihre Lehrveranstaltungen. Für einige wenige Restüberschneidungen sollen mit den betroffenen Fachbereichen individuelle Verlegungsmöglichkeiten gefunden werden. Der Nutzen für Lehrende wie Studierende ist die Vorhersehbarkeit der Lehrveranstaltungsplanung. Zugleich lässt das vorgeschlagene Zeitfenstermodell genügend Flexibilität für Umplanungen und Blockveranstaltungen.
Hinweis: Um die Zeitfensterpläne einsehen zu können, ist eine Anmeldung auf der Website erforderlich.
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