Wichtige Aspekte internationaler Studiengänge und was hier zu beachten ist
Empfohlener Auslandsaufenthalt
- Empfehlung in der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) formulieren
- Mobilitätsfenster im Musterstudienplan ausweisen
- Teilprüfungsregelung gemäß § 8 Rahmenprüfungsordnung in die PSO aufnehmen
- Beratungsangebot vorsehen
- Anerkennungsverfahren vorbereiten
Obligatorischer Auslandsaufenthalt
- Auslandsaufenthalt (Studium, Praktikum) als Bestandteil des Curriculums (inkl. Erwerb von ECTS-Leistungspunkten - LP)
- Merkmale des Auslandsaufenthalts in der PSO festlegen, mit Kompensationsmöglichkeiten für fehlende LP
- Auslandsaufenthalt im Musterstudienplan ausweisen
- Beratungsangebot vorsehen
- ggf. fachlich begleitete Vor- und Nachbereitung vorsehen
- Anerkennungsverfahren vorbereiten, empfohlen: Notenumrechnungstabelle
Vorstrukturierte Auslandsphase mit festgelegten Kooperationspartnern
- Enger Dialog mit Partnerhochschule(n) und Prüfung deren Studienangebots
- Festlegung von Äquivalenzlisten/Vergleichslisten anerkannter Module (pauschale Anerkennungsverfahren)
- Verankerung der internationalen Studiervariante in der Prüfungs- und Studienordnung
Optionaler Doppelabschluss (double degree), sog. "Y-Modell"
- Vertragliche Regelung der Zusammenarbeit mit Partnerhochschule(n)
- Optionaler Studienaufenthalt bei wechselseitiger Anerkennung von Leistungen ermöglicht Doppelabschluss
Gemeinsam vergebener Abschlussgrad (joint degree) oder Doppelabschluss (double degree)
- Vertragliche Regelung der Zusammenarbeit mit Partnerhochschule(n) notwendig
- Integriertes Curriculum mit gemeinsamen Studienzielen und abgestimmtem Studienverlauf
- Jeweils ein wesentlicher Teil (mind. 25%) des Studiums an den beteiligten Hochschulen
- Abgestimmte Zugangsregelung
- Abgestimmtes Prüfungswesen
- Gemeinsame Qualitätssicherung
- Klärung: Verleihung eines gemeinsamen Abschlusses (joint degree) oder Doppelabschlusses (double degree)?
Englischsprachige Studiengänge
Englisch als Zugangsvoraussetzung zum Studium sowie Lehrveranstaltungen und Prüfungen in englischer Sprache
- Regelungen in der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) vorsehen
- Bezeichnungen der Module und Lehrveranstaltungen in der internationalen Fachsprache Englisch
- PSO selbst wird in deutscher Sprache (Amtssprache) verfasst
Verzicht auf deutsche Sprachkenntnisse der internationalen Studierenden
- Nur wenn der Studiengang durchgängig auf Englisch studiert werden kann
- Englischsprachiges Beratungsangebot für ausländische Studierende vorsehen
- In der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) Verzicht auf den Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (§ 3 der Immatrikulationsordnung der Universität Greifswald)
- ggf. nichtamtliche Übersetzung der PSO bereitstellen