Leitfragen, die bei der Entwicklung internationaler Studiengänge zu klären sind
Passt der Studiengang in die universitäre Entwicklungsplanung (Erörterung mit Dekanat und Rektorat)? --> Ein vorab im Einvernehmen mit der Dienstberatung getroffener Beschluss des Rektorats ist notwendig!
- Zielstellung des Studiengangs: Warum soll der neue Studiengang eingeführt werden?
- Wettbewerbsfähigkeit: Verfügt der Studiengang über ein entsprechend attraktives Potential, um zusätzliche deutsche und internationale Studierende für die Universität Greifswald zu gewinnen?
- Verfügt der Studiengang über ein schlüssiges Profil, welches in die universitäre Entwicklungsplanung und Forschungsschwerpunkte passt?
- Studienziele: Welche Kompetenzen sollen Absolvent*innen am Ende des Studiums erworben haben?
- Employability: Wie ist die Perspektive der Absolventinnen und Absolventen auf dem (internationalen) Arbeitsmarkt einzuschätzen?
- Zielgruppen des neuen Studiengangs: Wie viele Studierende sollen aufgenommen werden und ist mit einer ausreichenden Nachfrage der Studierenden zu rechnen? (ggf. Studierendenschaft befragen)
- Kapazität: Verfügt der Fachbereich über ausreichende Ressourcen (Stellen, Denominationen, Räume, Ausstattung) zur nachhaltigen Umsetzung des Studiengangskonzepts? (im Falle eines Auslandsanteils im Studium: Sind die nötigen Ressourcen für die Betreuung der outgoing students und der incoming students vorhanden?)
- Ist der Bezug zum Leitbild Lehre der Universität Greifswald offensichtlich?
- Erwerben die Studierenden zudem besondere international relevante Qualifikationen (wie z. B. Sprachkenntnisse oder interkulturelle Kompetenzen)?
Ist die angestrebte Auslandsmobilität zielführend für das Studiengangskonzept?
- Welches Studiengangsmodell bzgl. der Auslandsmobilität wird angestrebt (empfohlener Auslandsaufenthalt, obligatorischer Auslandsaufenthalt, vorstrukturierte Auslandsphase mit festgelegten Kooperationspartnern, gemeinsam vergebener Abschlussgrad/joint degree oder Doppelabschluss/double degree, optionaler Doppelabschluss/double degree (sog. "Y-Modell")
- Sind in Curriculum und Studienplan strukturelle Mobilitätsfenster enthalten, die es den Studierenden ermöglichen, Praktika, Wahlmodule oder Sprachkurse im Ausland zu absolvieren?
- Werden andere Vorlesungszeiten in anderen Ländern usw. berücksichtigt?
- Werden die Studierenden auf den Auslandsaufenthalt vorbereitet?
- Ist die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen klar geregelt?
Sind die Voraussetzungen für die Umsetzung der (internationalen) Unterrichtssprache in Lehrveranstaltungen und Prüfungen gegeben?
- Kann der Spracherwerb als integraler Bestandteil des Curriculums vorgesehen werden? (siehe: Sprachenzentrum der Universität)
- Welches sind passende Regelungen von sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen, die in der Prüfungs- und Studienordnung getroffen werden?
Sind Qualifikationsziele und Inhalte der Module so beschrieben, dass ein Vergleich mit Modulen ausländischer Hochschulen vorgenommen werden kann?
- Können über die üblichen Modulbeschreibungen hinausgehende ggf. ausführliche Syllabi erstellt werden?
- Welche Zugangsvoraussetzungen sind für die einzelnen Module nötig? Welche Abfolge der zu studierenden Module ist sinnvoll oder notwendig?
Welcher Abschluss soll vergeben werden - Doppelabschluss (double degree/ multiple degree) oder gemeinsames Abschlusszeugnis (joint degree)?
- Die Merkmale beider Abschlussvarianten sind nahezu identisch:
- Ein gemeinsam mit einer oder mehreren ausländischen Hochschulen koordinierter und angebotener Studiengang
- Integriertes Curriculum, Ausland-Studienanteil von in der Regel mindestens 25 Prozent, vertraglich geregelte Zusammenarbeit, abgestimmtes Zugangs- und Prüfungswesen, eine gemeinsame Qualitätssicherung.
Mit dem etwas höheren Integrationsgrad ist auch der Verwaltungsaufwand beim joint degree etwas höher anzusetzen.
Gibt es eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Hochschulen und regelt diese:
- angestrebter Studienabschluss (z. B. joint degree, double degree, BachelorPlus)
- wesentliche Qualifikationsziele/Learning Outcomes
- Festlegung, welche Semester an welcher Hochschule verbracht bzw. an welcher Hochschule welche ECTS-Punkte erworben werden?
- Regeln für die Studierendenzulassung bzw. Studienbewerber*innenauswahl
- Regelung der Immatrikulation an einer bzw. beiden Partneruniversitäten
- gemeinsame Studiengangsteuerung: Prüfungsausschuss, Lenkungsgremium
- gemeinsames Monitoring des Studienerfolgs
- Qualitätssichernde Verfahren
- ggf. Notenumrechungstabelle als Anlage
- ggf. Diploma Supplement als Anlage
- ggf. Festlegungen zur Akkreditierung
Sind transparente Regelungen zur Notenumrechnung sicher gestellt?
- Notenumrechnungstabelle als Anlage zum Kooperationsvertrag empfohlen
Enthält das Diploma Supplement alle relevanten Informationen für die beteiligten Länder, u. a. die Beschreibung der Hochschulsysteme?
- Diploma Supplement als Anlage zum Kooperationsvertrag empfohlen
Welche finanziellen Fördermöglichkeiten können genutzt werden?
- Möglich sind Fördermittel des DAAD, sowie u. U. des Rektorats für die Studiengangsentwicklung.
- Außerdem sind auch Fördermittel des DAAD zur Unterstützung der Auslandsmobilität möglich.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten überhaupt?
- Das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V) und die Rahmenprüfungsordnung (RPO) der Universität Greifswald gelten auch für an der Universität Greifswald angebotene internationale Studiengänge!
- z.B. § 28 LHG M-V Studienziel, Studiengänge
- z.B. § 6 RPO: 30 Arbeitsstunden entsprechen einem Leistungspunkt
- §§ 3-8 Studienakkreditierungslandesverordnung M-V zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag definieren u. a. die möglichen Abschlussbezeichnungen sowie Grundlagen der Modularisierung und ECTS-Leistungspunkteberechnung.
Welche Schritte und Unterlagen sind für die Akkreditierung des Studiengangs erforderlich?
- Einbeziehung aller Statusgruppen, insbesondere der Studierenden, in die Studiengangsentwicklung
- Einschätzungen von externen Sachverständigen bzw. Gutachtenden (insb. Fachwissenschaftler, Berufspraxis, externe/r Studierende/r)
- Dokumentation, inwieweit die gutacherlichen Empfehlungen umgesetzt wurden
Weiterführende Informationen
CHECKLISTE des DAAD für den Start von internationalen Joint Degree Studiengängen und Studiengängen mit integrierten Austauschoptionen