Servicestelle Studiengangsentwicklung
Die Stabsstelle Integrierte Qualitätssicherung unterstützt die Fachbereiche bei der Einrichtung oder Modifizierung von Studiengängen. Dabei steht die Gestaltung von Studien- und Prüfungsordnungen im Hinblick auf die formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien der Akkreditierungsfähigkeit im Mittelpunkt.
Für die Entwicklung eines neuen Studiengangs oder für eine substanzielle Studiengangsänderung muss als allererstes eine Bestätigung des Rektorats vorliegen. Weitere Planungshinweise, so zur Modularisierung, müssen beachtet werden. Für eine einfache Änderungssatzung zu einem bestehenden Studiengang ist kein Rektoratsbeschluss erforderlich.
Für die Entwicklung eines internationalen Studiengangs, der gemeinsam mit einer oder mehreren ausländischen Hochschulen koordiniert und angeboten werden soll, sollten zunächst das Rektorat (Prorektorin für Lehre, Lehrer*innenbildung und Internationalsierung) und das International Office kontaktiert werden. Das International Office unterstützt u. a. bei der Akquirierung von Fördermöglichkeiten und beim nötigen Kooperationsvertrag.
Weiterführende Informationen:
- Arbeitshilfen und Standards (Beratung)
- Verfahrensgang (Prüfung)
- Internationationalisierung der Curricula
- Top-Planungshinweise
- Projekt "Studierbarkeit im Dialog"
- Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Weitere Informationen zu Prozessbeschreibungen im Qualitätshandbuch:
Stabsstelle Integrierte Qualitätssicherung in Studium und Lehre (IQS)
Baderstraße 4/5
17489 Greifswald
Postanschrift: 17487 Greifswald
Telefon +49 3834 420-1136, -3379, -3373
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