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Bei Störungen im Betriebsablauf der Universität außerhalb der Dienstzeit erreichen Sie über die Havarierufnummer Ansprechpartner, die helfen. Störungen können sein: Rohrbrüche, Medienausfall, Sturmschäden oder schwere Verstöße gegen die Hausordnung.
Die Hausordnung gilt für alle Mitglieder und Angehörigen der Universität Greifswald, Besucher, Gäste und sonstige Dritte in den Gebäuden sowie auf Grundstücken der Universität.
Die Parkordnung gilt für das Gelände der Universität Greifswald, nicht für die Flächen der Universitätsmedizin. Sie regelt wer Grundstücke der Universität befahren darf und unter welchen Voraussetzungen eine Parkerlaubnis erteilt werden kann.
Diese Ordnung enthält Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Fall eines Brandes. Alle Universitätsmitglieder sind verpflichtet, an einer wirkungsvollen Brandverhütung mitzuwirken und entsprechend den Regeln dieser Ordnung zu handeln.