Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Ein Aufenthalt im Ausland sollte idealerweise nicht studienverlängernd sein! Die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen sollte vorher geklärt werden! Eine Anerkennung ohne vorherige Absprache ist deutlich schwerer bzw. manchmal auch nicht mehr möglich!
Folgende Aspekte gilt es zu bedenken:
- Inhalte: Informieren Sie sich frühzeitig über das Studienangebot der Gastuniversität und sprechen Sie die zu belegenden Veranstaltungen ab. Auch bei Auslandspraktika sollten Sie die erforderlichen Praktikumsinhalte im Voraus gut abklären.
- Zeitpunkt: Wann ist ein Auslandsaufenthalt in Ihrem Studiengang typischerweise vorgesehen? Manche Studiengänge haben sogenannte Mobilitätsfenster für Ihr Vorhaben eingerichtet (siehe Prüfungsordnung).
- Dauer: Wie lang soll Ihr Pflichtaufenthalt im Ausland mindestens sein? Welche Mindest- oder Höchstförderdauer hat das Förderprogramm, auf das Sie sich bewerben wollen (z.B. Erasmus+)?
Ablauf der Anerkennung
Vor dem Aufenthalt
Das sogenannte Learning Agreement gewährleistet die Verbindlichkeit der Anerkennung vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. Für unsere Programme Erasmus+ und Hochschulaustausch finden Sie entsprechende Informationen auf den jeweiligen Webseiten der Programme. Für individuell organisierte Aufenthalte empfehlen wir, ebenfalls ein Learning Agreement (Free Mover) oder ein Traineeship Agreement (Praktikum) abzuschließen. Sie können dazu gerne die Vorlagen auf unseren Seiten nutzen.
Nach der Rückkehr
Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie das Learning Agreement und das Transcript of Records (Notenabschrift/Zeugnis) bzw. die Praktikumsbestätigung der Gasthochschule bei den Fachkoordinator*innen ein. Diese prüfen und bestätigen die Äquivalenz der Leistungen und Noten und leiten die Entscheidung an den Prüfungsausschuss weiter. Dazu nutzen Sie bitte das Formular Antrag auf Anrechnung. Der Prüfungsausschuss erteilt einen schriftlichen Anerkennungsbescheid. Der Bescheid enthält die Angaben, auf welche Module und Lehrveranstaltungen die im Ausland erbrachten Leistungen angerechnet werden. Diese tauchen dann auf dem Transcript of Records der Universität Greifswald auf. Ggf. können im Ausland erbrachte Zusatzleistungen auf einem Diploma Supplement festgehalten werden.
Beurlaubung
Sie können beim Studierendensekretariat der Universität Greifswald eine Beurlaubung beantragen. Das bedeutet, dass Ihr Auslandsaufenthalt nicht auf die Anzahl der Semester angerechnet wird, die Sie für den Abschluss Ihres Studiums benötigt haben. Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier.