Formulare Erasmus+ Praktikum
Wenn Sie eine Erasmus+ Förderzusage erhalten haben, bereiten Sie bitte die folgenden Unterlagen und Schritte vor. Wir begleiten Sie dabei und stehen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
1. Learning Agreement
Das Learning Agreement beschreibt die Inhalte und Tätigkeiten Ihres Praktikums und ist ein zentrales Dokument für Ihre Erasmus+ Förderung.
- Tabelle A und C werden von Ihrer Praktikumsstelle ausgefüllt.
- Tabelle B wird von Ihrer Fachkoordination ausgefüllt.
- Bitte lassen Sie das Learning Agreement sowohl von Ihrer Fachkoordination als auch von Ihrer Betreuungsperson an der Praktikumsstelle unterschreiben.
Eine Übersicht der zuständigen Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren finden Sie hier.
Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreement spätestens einen Monat vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts per E-Mail an: erasmusuni-greifswaldde
(als Scan oder mit elektronischer Signatur)
Bitte achten Sie darauf, dass alle Tabellen vollständig ausgefüllt und alle erforderlichen Unterschriften vorhanden sind.
Zur Unterstützung finden Sie hier:
- Learning Agreement (Vorlage)
- Guidelines Learning Agreement (Praktikum)
2. Versicherungsschutz
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie während Ihres Auslandsaufenthalts ausreichend versichert sind. Dazu gehören:
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
Informieren Sie uns per E-Mail über Ihren bestehenden Versicherungsschutz. Falls erforderlich, prüfen Sie bitte rechtzeitig den Abschluss zusätzlicher Versicherungen.
3. Sonderförderung (Social Top-Up und weitere Zuschüsse)
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderung eine Sonderförderung erhalten.
Dies gilt unter anderem für:
- Studierende mit Kind
- Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung (Grad der Behinderung ab 20)
- erwerbstätige Studierende
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker
- nachhaltige Anreise (z. B. Zug, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad)
- nicht-nachhaltige Anreise (z. B. Flug oder Auto)
Zur Beantragung reichen Sie bitte die Ehrenwörtliche Erklärung ausgefüllt und unterschrieben als PDF per E-Mail ein.
Dateiname: EE_Nachname (Beispiel: EE_Mustermann)
Wichtig:
Die Beantragung der Sonderförderung muss vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts erfolgen. Eine nachträgliche Beantragung ist leider nicht möglich.
4. Grant Agreement
Das Grant Agreement ist Ihr offizieller Fördervertrag und enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrer Förderung, einschließlich der Fördersumme.
Sie erhalten das Grant Agreement per E-Mail, sobald uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Bitte:
- prüfen Sie alle Angaben sorgfältig
- unterschreiben Sie das Dokument
- senden Sie es anschließend als PDF-Datei per E-Mail an: erasmusuni-greifswaldde
Erst nach Eingang des unterschriebenen Grant Agreements kann die Förderung ausgezahlt werden.
Sie können innerhalb der ersten fünf Wochen nach Ankunft an der Gasteinrichtung Ihr Learning Agreement anpassen. Füllen Sie dazu bitte das Dokument "During the Mobility" aus und lassen Sie es von den zuständigen Personen per Unterschrift bestätigen. Senden Sie das vollständige Learning Agreement an erasmusuni-greifswaldde.
Lassen Sie sich bitte am Ende Ihres Aufenthaltes das Traineeship Certificate von Ihrer Praktikumsstelle ausfüllen und unterschreiben und schicken Sie uns dieses per E-Mail zu. Dieses Dokument ist wichtig, um Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeitraum zu bestätigen. Das Datum der Unterschrift sollte der letzte Tag des Aufenthaltes an der Gasteinrichtung oder später sein.
1. Erfahrungsbericht
Dieser ist spätestens vier Wochen nach Beendigung Ihres Auslandaufenthalts per E-Mail einzureichen. Nutzen Sie die Vorlage. Am besten laden Sie das Dokument runter bevor Sie es ausfüllen.
2. EU-Umfrage
Sie erhalten eine Einladung zur EU-Umfrage per E-Mail. Der Absender lautet: replies-will-be-discarded@ec.europa.eu.
Anerkennung
Lassen Sie sich Ihr Auslandspraktikum in Greifswald anerkennen.
Hinweise
Für ein Praktikum im Vereinigten Königreich benötigen Sie ein Visum. Dazu muss ihre Praktikumsstelle Ihnen ein "Certificate of Sponsorship" ausstellen. Mit diesem sind Sie dazu berechtigt, ein Government Authorised Exchange visa (Temporary Work) zu beantragen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie hier unter "Temporary work visas." Einen Guide zur Beantragung finden Sie hier unter "Apply from outside the UK", klicken Sie auf "apply online."
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bitte bei Ihrer Praktikumsstelle nach.
Nach dem Schweizer Volksentscheid zur Begrenzung der Zuwanderung und dem daraus folgenden Ausschluss der Beteiligung der Schweiz an Erasmus+ hat der Schweizer Bundesrat ein nationales Stipendienprogramm eingeführt, das Swiss European Mobility Programme (SEMP). Was heißt das für Sie?
Auf ein Stipendium über SEMP bewerben Sie sich in der Schweiz. Informationen dazu erhalten Sie von der Schweizer Partneruniversität bzw. der Praktikumseinrichtung. Sollte an Ihrer Gastinstitution keine Förderung über SEMP möglich sein, wenden Sie sich bitte an das International Office in Greifswald.

"Erasmus fördert nicht nur ein Studium im Ausland, sondern wie in meinem Fall auch ein Praktikum. Gemeinsam mit einer Austauschorganisation bin ich dann Mitte Juli 2023 nach Irland gegangen. Dort habe ich bei einer Gastfamilie gewohnt und in einem Montessori Kindergarten (mit preschool) gearbeitet. (...) Ich konnte erstmals Einblicke in den Bereich Montessori gewinnen und dabei meine Englischkenntnisse aufbessern. Vor Ort haben viele Menschen aus dem europäischen Ausland gearbeitet, sodass ich neben der irischen Kultur auch andere Kulturen näher kennenlernen konnte." (Katja, Erasmus+ Praktikum in Dublin/Swords)
Auf dem Blog Greifswald goes International und in unserem Podcast berichten sie und andere Outgoer*innen von ihren Erfahrungen im Ausland.