Der Senat: das Parlament der Universität

Vorstellung und Wahl der Prorektor*innen

Liebe Hochschulöffentlichkeit,

für den 15.01.2025 ist die Vorstellung, Nominierung und anschließende Wahl der Prorektor*innenkandidat*innen angesetzt. Hierzu hält der Senat zwei direkt aufeinanderfolgende Senatssitzungen ab:

Ab 13:00 Uhr erhalten die zur Nominierung vorgeschlagenen Kandidat*innen im Rahmen einer Senatssitzung die Gelegenheit, sich dem Senat und der Hochschulöffentlichkeit vorzustellen. Nach der Nominierung durch den Senat folgt in einer zweiten Sitzung, welche im Anschluss stattfindet, die Wahl der zuvor Nominierten statt.

Ort:Konferenzsaal im Universitätshauptgebäude.

Für die vier zu besetzenden Ämter der Prorektor*innen sind von der Rektorin vorgeschlagen:

Prof. Dr. Daniel Schiller für das Amt des Prorektors für Forschung & Transfer,
Prof. Dr. Anette Sosna für das Amt der Prorektorin für Lehre & Lehrer*innenbildung,
Prof. Dr. Peter Michalik für das Amt des Prorektors für Organisation & Ressourcen,
Lukas Voigt für das Amt des Prorektors für studentische Angelegenheiten.

Senatssitzung im Dezember 2024

Während der Senatssitzung wird der Genderpreis des Rektorats und der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten an Isabel Roth vergeben. Außerdem wird der bisherige Behindertenbeauftragte im Amt bestätigt.

Vorsitzender des Senats
Prof. Dr. Marko Pantermöller
Telefon +49 3834 420 3611
panter@uni-greifswald.de

 

Geschäftsstelle des Senats
Folke Siemen
Telefon: +49 3834 420 1201
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo: 9:00-11:00 Uhr
Di: 9:00-11:00 Uhr
Do: 9:00-11:00 Uhr
Fr: 9:00-11:00 Uhr
senatuni-greifswaldde

Stellungnahme des erweiterten Senats zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vom 19. April 2023

Ziel der Universität Greifswald sind Sicherstellung von Transparenz und Planbarkeit der beruflichen Perspektiven von Promovierenden, Postdoktorand*innen und Habilitierenden. Der erweiterte Senat der Universität Greifswald schließt sich deshalb der Forderung nach einer grundlegenden Reform der Rahmenbedingungen wissenschaftlicher Karrierewege an. Dazu gehört zunächst eine Veränderung der Finanz- und Stellenstruktur mit besserer Grundfinanzierung der Hochschulen, insbesondere aber eine Reform des WissZeitVG unter Berücksichtigung fachspezifischer Besonderheiten und unter Beibehaltung der Sonderbefristungsregeln der Medizin, sowie eine konsequente Anpassung der weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der Lehre.

Stellungnahme des Senats der Universität Greifswald vom 3. März 2023

Der erweiterte Senat der Universität Greifswald spricht sich vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage des Landes gegen die Einrichtung einer weiteren öffentlichen Hochschule in der Landeshauptstadt Schwerin aus. Ebenso lehnt der erweiterte Senat die Einrichtung einer Außenstelle einer anderen Hochschule in Schwerin zum jetzigen Zeitpunkt ab. Grundsätzlich ist es begrüßenswert, dass die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern Forschung und Lehre stärken und über das bisherige Maß hinaus in die Hochschullandschaft investieren will, gleichzeitig ruft der erweiterte Senat der Universität den Landtag und die Landesregierung auf, zunächst die auskömmliche, wettbewerbsfähige Finanzierung der bestehenden und etablierten Hochschulstandorte dauerhaft sicherzustellen, bevor die Etablierung einer weiteren Hochschule oder einer Außenstelle einer bestehenden Hochschule ernsthaft in Erwägung gezogen wird