Deutsch, I. Staatsprüfung für Lehramt an Regionalschulen
Das Studium des Fachs Deutsch für Lehramt an Regionalschulen umfasst die Bereiche Linguistik, Geschichte und Theorie der deutschen Literatur, Literatur des Mittelalters sowie Fachdidaktik. Einen besonderen Akzent setzt das Lehrangebot im Fach Niederdeutsche Sprache und Literatur, das die Regionalspezifik dieser Universität betont.
Diese Fähigkeiten sollte man mitbringen
Studieninteressierte sollten überdurchschnittliche Kenntnisse der deutschen Literatur haben sowie über solide Grundlagen in Orthografie und Grammatik verfügen. Nötig ist das ausgeprägte Interesse, sich theoretisch wie empirisch mit Literatur, Sprache und Kommunikation zu befassen, sowie die Bereitschaft, sich in Lehr-Lern-Situationen zu begeben und sich reflektierend mit diesen auseinanderzusetzen.
Darum geht es in diesem Fach
Studierende erhalten in den Arbeitsbereichen Neuere deutsche Sprache und Literatur, Ältere deutsche Sprache und Literatur sowie Deutsche Sprachwissenschaft Überblickswissen, das im Verlauf des Studiums vertieft wird. Im Bereich Fachdidaktik gehen die Studierenden ab dem vierten Semester an die Schulen und geben angeleitet und reflektiert erste Unterrichtsstunden. Neben den Lehramtsfächern besuchen die Studierenden Veranstaltungen in den Bildungswissenschaften und absolvieren mehrere Praktika.
Neuere deutsche Literatur und Literaturtheorie
Der Arbeitsbereich Neuere deutsche Literatur und Literaturtheorie umfasst die deutschsprachige Literatur vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Neben der Lyrik, Epik und Dramatik zählen zu den Gegenständen des Bereichs Gelegenheitsschriften, ästhetische und poetologische Abhandlungen, Gebrauchstexte, korrespondierende Medien sowie philosophische und theoretische Texte, die für das Verständnis des jeweiligen literarischen Kontexts bedeutsam sind. Im Zentrum steht die Beschäftigung mit Theorien und Methoden der literatur- und kulturwissenschaftlichen Textanalyse, mit dem Ziel, die literarischen Spezifika eines Textes in ihrem kulturellen Kontext zu verstehen, zu beschreiben und zu beurteilen.
Ältere deutsche Sprache und Literatur
Die Geschichte der deutschen Sprache und Literatur von den Anfängen bis in das 16. Jahrhundert steht im Fokus des Arbeitsbereichs Ältere deutsche Sprache und Literatur. Vor dem Hintergrund ihrer kulturellen Grundlagen zählen hierzu ältere Sprachstufen, historische Semantik, Literaturanalyse und ihre Methoden im Kontext der mittelalterlichen Literatursituation. Vermittelt werden neben literarischen Kommunikationsvorgängen auch die Grundlagen von Überlieferungs- und Rezeptionsforschung sowie materielle Spezifika der Mediengeschichte am Beispiel von Handschriften und frühen Drucken.
Deutsche Sprachwissenschaft
Wie sprechen wir? Wie schreiben wir? Wie kommunizieren wir im digitalen Zeitalter? Wie lassen sich regionale Varietäten beschreiben und wie soll man sie vermitteln? Welche Rolle spielt der Körper in der Interaktion? Das sind Fragen, die die Linguistik am Lehrstuhl für Germanistische Sprachwissenschaft prägen. Unser Fokus liegt also darauf, Sprache in ihrer konkreten Anwendung zu untersuchen und herauszufinden, welche Auswirkungen Sprache auf unsere Beziehungen, auf die Gesellschaft und auf das Mensch-Sein haben. Dabei kommt der Blick auf sprachliche Strukturen der Sprache nicht zu kurz, wird aber immer in Relation gesetzt zum jeweils aktuellen Sprachgebrauch.
Fachdidaktik
In den fachdidaktischen Modulen befasst sich das Lehramtsstudium Deutsch mit Lehr- und Lernprozessen in den Bereichen Literatur-, Sprach- und Mediendidaktik des Deutschen. Vermittelt werden fundierte theoretische Kenntnisse der Deutschdidaktik auf dem aktuellen Stand der Forschung ebenso wie eine effektive Verbindung von Theorie und Praxis.
Allgemeine Hinweise zum Studiengang
Neben der Allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung werden Kenntnisse in zwei Fremdsprachen vorausgesetzt. Bei Bedarf besteht an der Universität die Möglichkeit, diese Kenntnisse studienbegleitend zu erwerben. Der Lehramtsstudiengang dauert zehn Semester bis zum ersten Staatsexamen. Dieses ist die Voraussetzung für den zweiten Abschnitt, das Referendariat.