Der Masterabschluss stellt in gestuften Studiengängen nach einem Studium von ein bis zwei Jahren einen zweiten berufsqualifizierenden Abschluss dar. Masterstudiengänge sind wie Bachelorstudiengänge modular aufgebaut, Studien- und Prüfungsleistungen werden in Kreditpunkten nach dem ECTS-System ausgedrückt.
Für einen Masterabschluss werden entsprechend internationaler Anforderungen unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums i.d.R. 300 ECTS-Punkte benötigt. Das Studium wird mit einer Masterarbeit abgeschlossen, die zu verteidigen ist.
Viele Arten von Masterstudiengängen ...
Es wird unterschieden zwischen konsekutiven und weiterbildenden Masterstudiengängen.
Konsekutive Masterstudiengänge werden als vertiefende, verbreiternde, fachübergreifende oder fachlich andere Studiengänge ausgestaltet und können an verschiedenen Hochschulen, unterschiedlichen Hochschularten und auch mit Phasen der Berufstätigkeit zwischen dem ersten und zweiten Abschluss studiert werden.
Weiterbildende Studiengänge setzen berufspraktische Erfahrungen von in der Regel mindestens einem Jahr voraus und knüpfen an diese an. Sie sind an der Universität Greifswald durchgängig kostenpflichtig.
… aber begrenzte Zahl von Abschlussbezeichnungen
Die Abschlussbezeichnungen sind unabhängig von den Profiltypen (stärker anwendungs- oder forschungsorientiert) im Interesse einer Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt und besseren Übersichtlichkeit begrenzt und richten sich bei interdisziplinären Studiengängen nach dem Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt. An der Universität Greifswalds werden folgende Abschlüsse entsprechend der zugehörigen Studienbereiche angeboten:
- Master of Arts (M.A.) in Sprach- und Kulturwissenschaften, Kunstwissenschaft, Wirtschaftswissenschaften
- Master of Science (M.Sc.) in Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Zahnmedizin
Einzelheiten des Studiums sind dem „Diploma Supplement“ und „Transcript of Records“zu entnehmen, welche ergänzend zum Zeugnis in deutscher und englischer Sprache ausgestellt werden.
Das bundesweite Angebot an Masterstudiengängen ist sehr breit, erste Informationen über die Studiengänge können dem Hochschulkompass der Hochschulrektorekonferenz bzw. den Studienangeboten der einzelnen Hochschulen entnommen werden.
Laufbahnrechtliche Zuordnung
Die Kultusministerkonferenz hat sich mit Beschluss vom 14. April 2000 dafür ausgesprochen, dass Masterstudiengänge den Zugang zum höheren Dienst eröffnen. Auf dieser Grundlage haben sich die Innenministerkonferenz und die Kultusministerkonferenz in einer gemeinsamen Vereinbarung 2002 darauf verständigt, Masterabschlüsse von Universitäten unmittelbar dem höheren Dienst zuzuordnen, für Masterabschlüsse an Fachhochschulen gilt dies nach der 2007 geschlossenen Vereinbarung nur, wenn der betreffende Studiengang akkreditiert ist.