Staatsexamen
Ein Studium mit dem Abschluss Staatsexamen endet mit einer Prüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission.
Ein Staatsexamen müssen die Studierenden ablegen, die Arzt, Jurist, Lehrer, Pharmazeut oder Zahnarzt werden wollen.
Nach dem Staatsexamen erfolgt eine praktische Ausbildungsphase, die nicht mehr zum Studium an der Universität gehört (Referendariat bei Lehrern und Juristen, Vorbereitungszeit bei Medizinern), und anschließend wird in der Regel das zweite Staatsexamen oder eine weitere Prüfung verlangt.
Das Studium der Medizin, Pharmazie, Rechtswissenschaften und Zahnmedizin erfolgt nur in dem jeweiligen Fach, ein Lehramtsstudium dagegen enthält aber immer zwei oder drei Fächer, die unterschiedlich kombiniert werden können oder müssen.