Viereinhalb Jahrzehnte nach ihrer Schließung bei Kriegsende wurde die traditionsreiche Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Greifswald wiedererrichtet. Das Studium der Rechtswissenschaften wird seit dem Sommersemester 1991 angeboten.
Studienziel
Das Studienziel wird durch § 1 des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) bestimmt. Das Studium hat demgemäß den Zweck, die Studierenden zu befähigen, das geltende Recht auf der Grundlage anerkannter wissenschaftstheoretischer Erkenntnisse und unter Berücksichtigung beruflicher Erfordernisse in geordneter Argumentation auszulegen und anzuwenden.
Studienabschluss
- Der Studiengang Rechtswissenschaften wird mit der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossen. Diese besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (70%) und einer Universitären Schwerpunktbereichprüfung (30%). Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für den Eintritt in den von der Justizverwaltung organisierten juristischen Vorbereitungsdienst.
- Die Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung sind in den §§ 3 bis 6 Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) geregelt. An das Studium schließt sich ein Vorbereitungsdienst an, und mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird die Befähigung zum Richteramt und das Recht auf Zulassung zur Anwaltschaft erworben.
Studiengegenstand
Während der Regelstudienzeit werden Grundlagen-, Pflicht- und Schwerpunktbereiche angeboten.
Studiengegenstand sind die Pflichtfächer:
- Privatrecht,
- Strafrecht,
- Öffentliches Recht,
- sowie ein vom Studierenden auszuwählender Schwerpunktbereich.
Im Rahmen des in der Regel auf zehn Semester (einschließlich des Staatlichen Pflichtfachprüfungsverfahrens) angelegten Studiums sind formale Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung zu erfüllen. Aufbauend auf vorlesungsbegleitenden Kolloquien für Studienanfänger im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht, ist zunächst die erfolgreiche Teilnahme an Klausuren und Hausarbeiten für Studienanfänger in jedem dieser Teilgebiete erforderlich. Daran schließt sich die Übung für Fortgeschrittene in jedem der genannten drei Teilgebiete an. Ferner ist die Teilnahme an einer Veranstaltung nachzuweisen, in der die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und philosophischen Grundlagen des Rechts behandelt werden.
Hinweise und Durchführung der praktischen Studienzeit
Während des Studiums muss außerdem eine nicht von der Fakultät organisierte praktische Studienzeit von mindestens drei Monaten, davon in der Regel ein Monat in der Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtspflege, absolviert werden, die bei einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde, einem Rechtsanwalt, der Rechtsabteilung eines Unternehmens, einer Gewerkschaft oder einem Verband oder bei einer sonstigen geeigneten Stelle abgeleistet werden kann.
Ausbildungsstellen können alle Stellen im Inland – also auch in anderen Bundesländern – und im Ausland sein, bei denen den Studierenden eine Anschauung von Recht vermittelt wird.
Zum Beispiel:
- alle Amts- und Landgerichte,
- Rechtsanwälte, Notare
- Rechtsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen,
- Staatsanwaltschaften,
- Strafvollzugsbehörden,
- Stadtverwaltungen,
- Landesbehörden,
- Gesetzliche Körperschaften des Bundes und des Landes.
Vorbereitungsdienst
Im Anschluss an die Erste juristische Prüfung werden die Absolvent*innen auf Antrag als Referendar*innen in den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendardienst) aufgenommen. Ihnen werden verschiedene Ausbildungsstationen zugewiesen.
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, den Referendar*innen mit den Aufgaben der Rechtspflege (einschließlich Anwaltstätigkeit) und der Verwaltung vertraut zu machen und dadurch in die Anwendung und Gestaltung des Rechts und in die Rechtsberatung einzuführen.
Mit dem Bestehen der sich daran anschließenden zweiten Staatsprüfung (sogenanntes Assessorexamen) erlangen auf diese Weise vorbereitete Jurist*innen die Befähigung zum Richteramt (§ 5 Deutsches Richtergesetz). Für die Absolvent*innen steht jetzt die große Vielfalt sämtlicher juristischer Berufe offen; namentlich – um nur die wichtigsten Bereiche zu nennen – die Tätigkeit als Richter*in, Staatsanwält*in, Verwaltungsbeamter oder Verwaltungsbeamtin, Rechtsanwält*in, Notar*in, als Angestellte*r oder freiberufliche*r Berater*in von Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie als Verbandsvertreter*in.
Die Berufsaussichten sind für Absolvent*innen mit besser als "ausreichend" bestandenem Examen zufriedenstellend.
Fachübergreifende Möglichkeiten
Über die juristische Ausbildung im engeren Sinne hinaus können weitere berufsqualifizierende Fähigkeiten erlernt und gefördert werden. Dazu zählt namentlich die Ausbildung in Fachsprachen (z.B. Englisch, Französisch, Russisch), der Umgang mit juristischen Datenbanken (z.B. Juris). Die angestrebte Verbindung von Rechts- und Staatswissenschaften in einer Fakultät gestattet vor allem die gründliche Einbeziehung volks- und betriebswirtschaftlicher Studien. Die grundsätzlich mögliche Teilnahme an Veranstaltungen anderer Fakultäten trägt zur Vertiefung der Allgemeinbildung bei.
Die im Vergleich zu vielen anderen Universitäten überschaubare Zahl der Studierenden erlaubt eine persönliche Betreuung durch die Dozierenden und den ungehinderten Zugang zur Literatur sowie zu den juristischen Datenbanken. Die persönliche Betreuung statt des anonymen Massenbetriebes ist einer der wesentlichen Vorzüge des Studiums in Greifswald.