Einzureichende Unterlagen
Wenn Sie sich an der Universität Greifswald einschreiben wollen, benötigen Sie die folgenden Unterlagen. Bitte halten Sie diese Unterlagen bereit, wenn Sie sich über das GrypsOn Campusportal einschreiben.
Nach der Online-Einschreibung senden Sie uns diese Unterlagen bitte mit der Post zu.
Diese Unterlagen benötigen Sie in jedem Fall:
- das ausgedruckte Exemplar Ihres Antrags auf Einschreibung inkl. Unterschrift;
- den Zulassungsbescheid;
- den Nachweis Krankenkasse:
Nehmen Sie bitte vor Abgabe des Antrags Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um sich dort studentisch versichern oder befreien zu lassen (ausgenommen Doktorand*innen). Ihre Krankenkasse übermittelt der Universität dann die für die Einschreibung notwendigen Daten. Dafür benötigt die Krankenkasse die folgende Absendernummer der Universität Greifswald: H0000392- Sind Sie zu Beginn Ihres Studiums bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann kontaktieren Sie bitte Ihre gesetzliche Krankenversicherung, die uns den Versicherungsstatus meldet;
- sind Sie zu Beginn Ihres Studiums bei einer privaten Krankenversicherung versichert, dann kontaktieren Sie bitte eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung, die uns das Vorliegen einer privaten Versicherung bestätigt;
- Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, müssen keine Meldung machen;
- einen kurzen tabellarischen Lebenslauf;
- eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) – diese senden wir an Sie zurück;
- eine einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung;
- eine einfache Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses;
- einen frankierten und adressierten Rücksendeumschlag für DIN A4-Dokumente – für die Rücksendung der Immatrikulationsunterlagen an Sie.
Zusätzlich ist im Rahmen der Online-Einschreibung ein Passfoto von Ihnen im GrypsOn Campusportal hochzuladen, das für Ihren Studierendenausweis verwendet wird.
Studieninteressierte, die zum Zeitpunkt der Einschreibung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen das Einverständnis des*der Erziehungsberechtigten zur Aufnahme des Studiums.
Abhängig vom Studiengang müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen einreichen:
- bei Einschreibung in die Fächer Kunst und Gestaltung/Lehramt, Musik/B.A., Kirchenmusik/Diplom: die Bescheinigung über die bestandene Eignungsprüfung;
- bei Einschreibung in die Lehrämter: die Bestätigung über die Absolvierung des Selbsterkundungsverfahrens für Lehrämter (Career Counselling for Teachers [CCT]):
Der Selbsterfahrungstest Career Counselling for Teachers (CCT) soll Sie in Ihrer Entscheidung für oder gegen ein Lehramtsstudium unterstüzten, indem er Ihnen hilft, Fragen über die Anforderungen des Lehrerberufs zu klären und eigene Kompetenzen und Eigenschaften zu erkunden.
Das CCT kann ein persönliches Gespräch aber nicht ersetzen, kann jedoch eine sinnvolle Vorbereitung auf ein solches darstellen. In der Zentralen Studienberatung stehen Ihnen darum die Mitarbeiter*innen als Ansprechpartner*innen zu den Ergebnissen des Tests zur Verfügung.
Laufbahnberatung für Lehrerinnen und Lehrer: www.cct-germany.de
Bitte bearbeiten Sie die "Wandertour" vollständig. Dazu ist neben einem selbst gewählten Code als Gruppenbezeichnung "Greifswald" einzugeben. Nach Ablauf der Selbsterkundungstour drucken Sie bitte den Nachweis über die Absolvierung der Tour aus. Tragen Sie Ihren Namen ein und fügen Sie den Ausdruck (ggf. nach der Zulassung) Ihrem Antrag auf Immatrikulation bei.
Das Self Assessment erfolgt vollständig anonym und das Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung bei der Vergabe der Studienplätze.
Auch abhängig von Ihrer Situation benötigen wir weitere Unterlagen von Ihnen:
- Sofern Sie schon einmal an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren: den Exmatrikulationsnachweis;
- bei einem Hochschulwechsel:
- eine aktuelle Studienbescheinigung mit Angabe der Fachsemester;
- gegebenenfalls Nachweise über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen;
- gegebenenfalls eine Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses (Vordiplom o.ä.);
- falls Sie über den Zeitpunkt der Einschreibung hinaus einen Dienst (FSJ, FÖJ, BFD, Wehrdienst) ableisten: den Nachweis der Dienst- bzw. Arbeitsstelle, dass zum Vorlesungsbeginn eine Freistellung erfolgt;
- sind Sie internationale*r Student*in:
- den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH, Test DaF);
- gegebenenfalls das Visum zu Studienzwecken;
- bei einem Master-, Aufbau-, Promotions- oder Zweitstudium:
- die Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums;
- gegebenenfalls die Bestätigung über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge;
- die Bestätigung der Annahme als Doktorand*in.
Wenn Sie Ihr Bachelorzeugnis noch nicht erhalten haben, dann können Sie sich dennoch in einen Masterstudiengang einschreiben. Folgende Bedingungen müssen dabei erfüllt sein:
- Sie müssen bis zur Ende der Einschreibefrist nachweisen, dass Ihnen zum Erwerb des Abschlusses noch maximal 30 Leistungspunkte fehlen (bei einem 8-semestrigen Bachelor dürfen max. 40 LP bis zum Abschluss fehlen).
- Sie benötigen einen Nachweis vom zuständigen Prüfungsamt, dass das betreffende Prüfungsverfahren innerhalb der Zeit des ersten Master-Semesters abgeschlossen wird.
- Das Zeugnis muss spätestens am letzten Tag der Vorlesungszeit (in zulassungsfreien Masterstudiengängen: am Ende des Semesters) vorliegen. Lassen Sie sich bitte vom zuständigen Prüfungsamt bestätigen, dass auch diese Frist eingehalten werden kann.
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde
Bitte beachten!
Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Unterlagen vollständig einreichen, da nur dann die Einschreibung vorgenommen werden kann. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Einschreibung an die Mitarbeitenden des Studierendensekretariats.
Anträge nicht klammern oder tackern; keine Folien oder Mappen verwenden!