Systemakkreditierung
Qualitätssiegel für die Universität
Die Universität Greifswald ist bereits zum zweiten Mal systemakkreditiert. Die Reakkreditierung erfolgte ohne Auflagen und ist gültig bis zum 30.09.2029 (siehe die zentrale Datenbank akkreditierter Studiengänge und systemakkreditierter Hochschulen).
Das von der Akkreditierungsagentur AQAS betreute Gutachtergremium überzeugte sich während zweier Begehungen davon, dass das Qualitätsmanagement der Studiengänge an der Universität Greifswald gut funktioniert. Mit der Systemakkreditierung darf die Universität ihr eigenes zertifiziertes Prüfverfahren einsetzen. Alle Studiengänge werden intern akkreditiert, die das universitätsinterne Verfahren zur Qualitätssicherung erfolgreich durchlaufen haben. Dabei sind zwei Arten zu unterscheiden: die Konzeptprüfung bei der Einrichtung neuer Studiengänge und die interne Zertifizierung bestehender Studienangebote nach erfolgreichem Abschluss der externen Fachevaluation. Die Universität Greifswald gehört somit zu den knapp 100 systemakkreditierten - von über 420 Hochschulen in Deutschland.
Der Akkreditierungsrat stellt auf Grundlage des Gutachtens des Gutachtergremiums sowie der Antragsunterlagen der Hochschule fest, dass die fachlich-inhaltlichen Kriterien erfüllt sind. Auflagen werden nicht ausgesprochen. Der Akkreditierungsrat verbindet seine Entscheidung mit dem Hinweis, auf eine konsequente Umsetzung der Lehrveranstaltungsevaluation zu achten (siehe: Akkreditierungsbeschluss des Akkreditierungsrats)
Konzept zur Definition der Qualifikationsziele von Studiengängen und deren Überprüfung
In Erfüllung der Auflagen beim ersten Verfahren für die Systemakkreditierung wurde euin Konzept entwicklet, wie die studiengangsübergreifenden Qualifikationsziele im Rahmen der hochschulweiten Qualitätssicherung definiert und deren Erreichung überprüft werden können: Schelske, S. & Fritsch, A. (2016). Definition von Qualifikationszielen und deren Überprüfung. Konzeptpapier. Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald: Beschluss der Dienstberatung des Rektorats und der Dekane, 21.06.2016.
Aktuelle rechtliche Grundlage
Zum 1.1.2018 traten der Studienakkreditierungsstaatsvertrag und die zugehörige Musterrechtsverordnung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017) zur Neuregelung des Akkreditierungssystems in Deutschland in Kraft. Für die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gelten die Studienakkreditierungslandesverordnung und das Hochschulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V).
Stabsstelle Integrierte Qualitätssicherung in Studium und Lehre (IQS)
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