Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz?
Es gibt Studienfächer und -gänge, nach denen eine größere Nachfrage besteht: Mehr Studieninteressierte wünschen einen Studienplatz als Studienplätze vorhanden sind. Deswegen sind Studienfächer und -gänge zulassungsbeschränkt. Das heißt, Sie müssen sich in diesen Studienfächern und -gängen um einen Studienplatz aus einer festgesetzten Zahl (numerus clausus, abgekürzt: nc) von Studienplätzen bewerben.
Darüber hinaus gibt es Studienfächer und -gänge, in denen an der Universität Greifswald genügend freie Kapazitäten vorhanden sind. Diese sind deshalb zulassungsfrei. Daher müssen Sie sich für diese Studienfächer und -gänge zwar bewerben, aber Sie bekommen sofort eine Zulassung zum Studium. Das heißt, Sie haben in diesen Studienfächern und -gängen Ihren Studienplatz sicher ‒ unabhängig von der Zahl derer, die sich bewerben.
Studierendensekretariat
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17489 Greifswald
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Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde
Inhalt
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen folgende Informationen:
Unterschiedliche Bewerbergruppen
Unterschiedliche Bewerbungsverfahren
Es gibt nicht nur unterschiedliche Bewerbergruppen, sondern auch unterschiedliche Bewerbungsverfahren. Diese sind nachfolgend kurz beschrieben.
1. Bundesweite Zulassungsbeschränkungen
Für folgende Fächer, die an der Universität Greifswald studiert werden können, gilt eine bundesweite Zulassungsbeschränkung:
Die Bewerbung erfolgt über hochschulstart.de. Anschließend können Sie sich in unserem Campusportal registrieren und den Stand Ihrer Bewerbung verfolgen.
2. Örtliche Zulassungsbeschränkungen
Folgende grundständige Studiengänge, die an der Universität studiert werden können, sind zur Zeit örtlich zulassungsbeschränkt. Für diese Studiengänge erfolgt die Bewerbung direkt bei der Universität nach vorheriger Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung:
- Bilinguales Lehren und Lernen (Lehrämter Beifach [nur in geraden Jahren])
- Biologie (Bachelor of Science [B.Sc.])
- Grundschulpädagogik (gilt für alle Grundschulfächer)
- Humanbiologie (Bachelor of Science [B.Sc.])
- Landschaftsökologie & Naturschutz (Bachelor of Science [B.Sc.])
- Psychologie (Bachelor of Science [B.Sc.])
Die nachfolgend aufgelisteten Masterstudiengänge sind ebenfalls örtlich zulassungsbeschränkt. Bei den mit "*" markierten Studiengänge ist ein Studienbeginn zum Winter- und Sommersemester möglich:
- Biodiversity, Ecology & Evolution (Master of Science [M.Sc.])*
- Humanbiologie (Master of Science [M.Sc.])
- Landscape Ecology & Nature Conservation (Master of Science [M.Sc.])
- Molekularbiologie & Physiologie (Master of Science [M.Sc.])*
- Psychologie mit Schwerpunkt Forschung in Wissenschaft und Praxis (Master of Science [M.Sc.])
- Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (Master of Science [M.Sc.])
3. Studienfächer ohne Zulassungsbeschänkungen
Alle anderen Studienfächer und -gänge, in denen an der Universität Greifswald genügend freie Kapazitäten vorhanden sind, sind zulassungsfrei. Das heißt, Sie haben in diesen Studienfächern und -gängen Ihren Studienplatz sicher ‒ unabhängig von der Zahl derer, die sich bewerben. Nach Abschluss Ihrer Bewerbung werden sie automatisch zugelassen und können im Portal Ihre Immatrikulation durchführen.
Weitere Hinweise zur Einschreibung in zulassungsfrei Fächer
Fristen für Bewerbung und Einschreibung
Bewerbungsfristen
Die Fristen für die Bewerbung in das erste Fachsemester enden bei zulassungebeschränkten Studienfächern und -gängen:
- für die Bewerbung in ein Wintersemester am 31. Mai (Altabiturient*innen [nur Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin]) bzw. am 15. Juli (Neuabiturient*innen [nur Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin] und Bewerber*innen in alle anderen zulassungsbeschränkten Fächer);
- für die Bewerbung in ein Sommersemester am 15. Januar.
Die Fristen für die Bewerbung in das erste Fachsemester enden bei zulassungsfreien Studienfächern und -gängen mit dem Ende der Immatrikulationsfrist.
Zulassung, Einschreibung und Urlaub
War die Bewerbung erfolgreich, erhalten Sie einen Zulasssungsbescheid (für das Wintersemester in zulassungsbeschränkten Fächern frühestens ab Anfang August; für das Sommersemester in zulassungsbeschränkten Fächern frühestens ab Anfang Februar). Mit dem Zulassungsbescheid setzen wir Ihnen für die Einschreibung eine Frist. Halten Sie diese Frist nicht ein, wird die Zulassung unwirksam. Dies sollten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung berücksichtigen.
Satzungen
- HochschulauswahlverfahrenSatzung der Universität Greifswald für das Hochschulauswahlverfahren von Studienanfänger*innen in Studiengängen mit örtlich festgesetzten Zulassungszahlen
- Satzung AdH & ZEQSatzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren (AdH) sowie für die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin sowie Pharmazie der Universität Greifswald
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